31/J XXI.GP

 

A N F R A G E

 

der Abg. Mag. Hartinger

und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Bundesländervergleich „Leistungen - Sozialversicherungen“

 

Die Steiermärkische Landesregierung hat die Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales aufgefordert, an den Hauptverband der

Sozialversicherungsträger heranzutreten, um einen Bundesländervergleich

hinsichtlich der Honorierung der diversen Leistungen an die einzelnen

Vertragspartner - unabhängig von der Berufszugehörigkeit des Versicherten -

zu erstellen.

Mit dem Antwortschreiben vom 17.8.1999 stellt die Bundesministerin fest, daß

die konkrete Ausgestaltung der Honorarordnung, die Angelegenheit der

Vertragspartner - Hauptverband und Ärztekammer, die vom Gesetzgeber

jeweils als Körperschaften öffentlichen Rechtes mit Selbstverwaltungstatus

eingerichtet sind - ist. Die Bundesministerin stellt weiters fest, daß die

Honorarordnungen der Bundesländer durchaus unterschiedlich gestaltet sind.

Zusammenfassend haltet die Bundesministerin fest, daß ein

Bundesländervergleich im Hinblick auf die inkomensurablen Tarifstrukturen

faktisch kaum möglich ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die

Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

 

 

A N F R A G E:

 

1. Was verstehen Sie unter faktisch kaum möglich?

 

2. Welche Begründung haben Sie dafür?

 

3. Wie sehen die Tarife der einzelnen Gebietskrankenkassen bzw.

    Berufskrankenkassen (§ - 2 - Kassen) bezüglich der nachstehend

    angeführten Leistungen aus?

    - Ordination

    - Hausbesuch am Tag

    - Hausbesuch in der Nacht

    - Thoraxröngten

    - CT des Schädels

    - EEG - Untersuchungen

    - EKG

    - Ruhe und Belastung

    - Physikoterapeutische Leistung

    - Psychoterapeutische Leistung

    - Gesundheitsuntersuchung