31/J XXI.GP
der Abg. Mag. Hartinger
und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Bundesländervergleich „Leistungen - Sozialversicherungen“
Die Steiermärkische Landesregierung hat die Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales aufgefordert, an den Hauptverband der
Sozialversicherungsträger heranzutreten, um einen Bundesländervergleich
hinsichtlich der Honorierung der diversen Leistungen an die einzelnen
Vertragspartner - unabhängig von der Berufszugehörigkeit des Versicherten -
zu erstellen.
Mit dem Antwortschreiben vom 17.8.1999 stellt die Bundesministerin fest, daß
die konkrete Ausgestaltung der Honorarordnung, die Angelegenheit der
Vertragspartner - Hauptverband und Ärztekammer, die vom Gesetzgeber
jeweils als Körperschaften öffentlichen Rechtes mit Selbstverwaltungstatus
eingerichtet sind - ist. Die Bundesministerin stellt weiters fest, daß die
Honorarordnungen der Bundesländer durchaus unterschiedlich gestaltet sind.
Zusammenfassend haltet die Bundesministerin fest, daß ein
Bundesländervergleich im Hinblick auf die inkomensurablen Tarifstrukturen
faktisch kaum möglich ist.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die
Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
A N F R A G E:
1. Was verstehen Sie unter faktisch kaum möglich?
2. Welche Begründung haben Sie dafür?
3. Wie sehen die Tarife der einzelnen Gebietskrankenkassen bzw.
Berufskrankenkassen (§ - 2 - Kassen) bezüglich der nachstehend
angeführten Leistungen aus?
- Ordination
- Hausbesuch am Tag
- Hausbesuch in der Nacht
- Thoraxröngten
- CT des Schädels
- EEG - Untersuchungen
- EKG
- Ruhe und Belastung
- Physikoterapeutische Leistung
- Psychoterapeutische Leistung
- Gesundheitsuntersuchung