48/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Grollitsch, Dr. Breitenfeld - Paphazy, Dr. Graf, Dr. Povysil, Schender,
DI Schöggl und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend die Akzeptanz von Bakkalaureats - Studien an Österreichs Universitäten
Mit der Novelle zum Universitäts - Studiengesetz (UniStG) wurde die Möglichkeit einer
Dreigliederung des universitären Studiums rechtlich verankert. So wird den einzelnen
Studienkommissionen an Österreichs Universitäten freigestellt, in ihren jeweiligen
Zuständigkeitsbereichen neben dem Magisterium und dem Doktorat bei entsprechendem
Bedarf ein Bakkalaureats - Studium als verkürzten Erstabschluß einzurichten - vorgeblich um
die durchschnittliche Verweildauer an den Universitäten zu verkürzen, die Drop - Out - Raten zu
senken und der Wirtschaft jüngere Absolventen zur Verfügung zu stellen.
Den Medien ist aber zu entnehmen, daß sowohl das Interesse an wie die Notwendigkeit für
ein solches Bakkalaureats - Studium so gering (gewesen) sei, daß man im laufenden
Wintersemester 1999/2000 an keiner einzigen österreichischen Universität ein solches
eingerichtet habe. Im übrigen fehle es noch immer an einem verbindlichen Konzept für eine
gemeinsame Architektur der europäischen Hochschulbildung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr folgende
1. Stimmt es, daß an keiner einzigen österreichischen Universität für das Wintersemester
1999/2000 ein Bakkalaureats - Studium eingerichtet wurde?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, an welchen Studienorten wurde(n) für welche Studienrichtung(en) ein
Bakkalaureat eingerichtet?
2. Gibt es von Seiten der einzelnen Fakultäten konkrete Absichtserklärungen, künftig
Bakkalaureats - Studien einzurichten?
Wenn ja, ab wann, an welchen Standorten und für welche Studienrichtungen?
Wenn nein, worauf führen Sie dies zurück?
3. Wie rechtfertigen Sie angesichts des mäßigen Interesses an Bakkalaureats - Studien
rückblickend die hastige, weil eine zu kurze Begutachtungsfrist einräumende
Vorgangsweise bei der Verabschiedung der entsprechenden UniStG - Novelle?
4. Gibt es - außer euphemistischen Absichtserklärungen - mittlerweile ein verbindliches
Konzept für eine gemeinsame Architektur der Hochschulbildung innerhalb Europas?
Wenn ja, welches und seit wann?
Wenn nein, warum nicht bzw.
wann ist mit einem solchen zu rechnen?
5. Haben Sie im Namen Österreichs konkrete Anstrengungen unternommen bzw. Initiativen
gesetzt, um die Integration der europäischen Studienlandschaft voranzutreiben?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
6. Welchen Stellenwert nimmt das Bakkalaureat in den bisher vorliegenden
Absichtserklärungen für eine gemeinsame Architektur der Hochschulbildung innerhalb
Europas ein?
7. Ist die Kompatibilität der Bakkalaureats - Studien - und damit ihre Durchlässigkeit -
innerhalb Europas garantiert?
Wenn ja, wodurch?
Wenn nein, warum nicht?
8. Gibt es mittlerweile klare Berufsbilder bzw. konkrete Berufsaussichten für die
Absolventen künftiger Bakkalaureats - Studien?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht bzw. ist mit deren Erstellung noch zu rechnen?