67/J XXI.GP
der Abg. Mag. Hartinger, Mag. Haupt, Gaugg
und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Krankengeldanspruch
In der Wiener Gebietskrankenkasse ist die Anspruchsdauer des
Krankengeldbezuges von 72 auf 78 Wochen mit Juni letzten Jahres verlängert
worden.
Die Steiermärkischen Gebietskrankenkasse hat entsprechend der 53. ASVG -
Novelle eine gesetzliche Anspruchsdauer von 52. Wochen umgesetzt.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
A N F R A G E :
1. Wie sieht der Krankengeldanspruch in den anderen Bundesländern und den
Berufskrankenkassen aus?
2. Halten Sie eine einheitliche Regelung für sinnvoll und welche Vorschläge
haben Sie zur Umsetzung?