79/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Franz Steindl

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend ,,Parkpickerl" - Problematik

 

 

Die Ausweitung der ,,Parkpickerl“ - Zonen in Wien führt zu einer verstärkten

Abwanderung der burgenländischen Pendler aus ihrer Heimat. Denn gemäß § 45

Abs. 4 StVO 1960 kann eine Ausnahmebewilligung von der Kurzparkzonen -

Verordnung nur der erhalten, der im betroffenen Gebiet wohnt und dort auch den

Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat. Das bedeutet wiederum, daß für ein

,,Parkpickerl“ ein Hauptwohnsitz nach dem Meldegesetz verlangt wird. Somit sind

viele burgenländische Pendler gezwungen, ihren Hauptwohnsitz nach Wien zu

verlagern. Schon jetzt ist aus der Wanderungsstatistik ersichtlich, daß der Saldo vor

allem bei den 15 - bis 30 - Jährigen stark negativ ist.

 

In weiterer Folge wird sich das ,,Parkpickerl" auch auf die bevorstehende

Volkszählung im Jahr 2001 und den daraus resultierenden Finanzausgleich

auswirken. Im Zentrum dieser Problematik steht vor allem der abgestufte

Bevölkerungsschlüssel, der schon jetzt zu einer Benachteiligung der ländlichen

Gemeinden führt.

Bei einer Ausweitung des ,,Parkpickerls" ist dann mit einer zunehmenden

Abwanderung der burgenländischen Bevölkerung in Richtung Wien zu rechnen, die

wiederum durch den abgestuften Bevölkerungsschlüssel zu einer stärkeren

Belastung der Gemeindebudgets führt.

 

Zweiter Ansatzpunkt dieser Problematik ist die Volkszählung selber. War es früher

möglich, z.B. in Wien hauptgemeldet zu sein und sich im Burgenland zählen zu

lassen, so wird jeder bei der Volkszählung 2001 dort gezählt werden, wo er seinen

Hauptwohnsitz nach dem Meldegesetz hat. Dazu kommt noch, daß Reklamationen

nicht wie bisher anonym behandelt werden. Damit ist zu befürchten, daß

Zählstreitigkeiten zwischen zwei Gemeinden auf Kosten der Bürger gehen: Behält

eine burgenländische Gemeinde Oberhand gegen Wien, kann der betroffene

burgenländische Pendler sein ,,Parkpickerl“ oder seine Gemeindewohnung verlieren.

 

Eine greifende Maßnahme zur Trendumkehr wäre in diesem Zusammenhang die

Erwirkung einer Ausnahmebestimmung des § 45 Abs. 4 StVO, um auch Personen

mit einem Nebenwohnsitz in Wien den Zugang zu einem ,,Parkpickerl" zu

ermöglichen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1) Gedenken Sie im Rahmen des Finanzausgleichs Maßnahmen zu setzen, damit

     den ländlichen Gemeinden durch die oben angeführte Problematik keine

     größeren Belastungen erwachsen?

 

2) Gedenken Sie hier, durch eine entsprechende Änderung des abgestuften

    Bevölkerungsschlüssels entsprechende Maßnahmen zu setzen?