105/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Breitenfeld - Paphazy, Dr. Graf
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Einsetzung des Akkreditierungsrates zur Zulassung von Privatuniversitäten
gemäß UniAkkG
Das kürzlich in Kraft getretene Universitäts - Akkreditierungsgesetz sieht die Einsetzung
eines Akkreditierungsrates vor, der die Durchführung von Akkreditierungen und die
Aufsicht über die akkreditierten Universitäten wahrzunehmen hat. Bildungsinstitutionen,
die nun nach Inkrafttreten des UniAkkG um eine Akkreditierung ansuchen wollten,
mußten feststellen, daß ein Antrag auf Akkreditierung als Privatuniversität bis auf
weiteres nicht bearbeitet werden kann, da seitens der Bundesregierung noch kein
Akkreditierungsrat eingesetzt und somit keine Mitglieder bestellt wurden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr nachstehende
Anfrage:
1. Aus welchem konkreten Grund wurde bisher keine Bestellung der Mitglieder des
Akkreditierungsrates vorgenommen?
2. Bis wann können Sie definitiv sicherstellen, daß der Akkreditierungsrat eingesetzt
und in Funktion treten wird?
3. Haben Sie konkrete Vorbereitungen hinsichtlich der Bestellung der Mitglieder des
Akkreditierungsrates getroffen und wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht?
4. Nach welchen konkreten Kriterien werden die zu bestellenden Mitglieder des
Akkreditierungsrates ausgewählt und nominiert?
5. Liegen Ihnen bisher bereits Ansuchen von Bildungseinrichtungen auf Erlangung der
Akkreditierung als Privatuniversität vor und wenn ja, welche und wieviel?