111/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Scheibner
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Ausgaben für Politikerpensionen 1999
In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Dr. Haider und
Kollegen 5426/J hat der Bundeskanzler zu 5160/AB mitgeteilt, daß im Jahr 1998 die
durchschnittliche Höhe einer Politikerpension nach dem Bezügegesetz bei 57.000,- S
monatlich lag. Die damalige Anfragebeantwortung hat auch die interessante Tatsache
ergeben, daß im Jahre 1998 Pensionsbeiträgen von rund 36 Mio. S ausgezahlte
Politikerpensionen in Höhe von rund 350 Mio. S gegenüberstanden.
Da die Koalitionsparteien bei der Bezügereform 1997 nicht bereit waren, die
Pensionsprivilegien der Altpolitiker wesentlich anzutasten (Pensionsanspruch bereits
nach 10 Jahren Abgeordnetentätigkeit bzw. bereits nach 4 Jahren als
Regierungsmitglied) belasten die Pensionsprivilegien die Steuerzahler nach wie vor.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler die nachstehende
ANFRAGE
1. Wie viele Personen bezahlten im Jahr 1999 einen Pensionsbeitrag nach dem
Bezügegesetz?
2. Wie viele Personen erhielten im Jahr 1999 Pensionsleistungen nach dem
Bezügegesetz?
3. Wie viele der betroffenen Personen erhielten
a) Ruhebezüge und
b)Versorgungsbezüge?
4 Wie hoch war die durchschnittliche Pensionshöhe
a) der Bezieher von Ruhebezüge
b) der Bezieher von Versorgungsbezüge
nach dem Bezügegesetz im Jahr 1999?
5. Wie hoch war die Summe der Pensionsbeitragsleistungen nach dem Bezügegesetz
im Jahr 1999?
6. Wie hoch war die Summe der Pensionsleistungen nach dem Bezügegesetz im Jahr
1999 (aufgeteilt in Ruhebezüge und Versorgungsbezüge)?