111/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Scheibner

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Ausgaben für Politikerpensionen 1999

 

In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Dr. Haider und

Kollegen 5426/J hat der Bundeskanzler zu 5160/AB mitgeteilt, daß im Jahr 1998 die

durchschnittliche Höhe einer Politikerpension nach dem Bezügegesetz bei 57.000,- S

monatlich lag. Die damalige Anfragebeantwortung hat auch die interessante Tatsache

ergeben, daß im Jahre 1998 Pensionsbeiträgen von rund 36 Mio. S ausgezahlte

Politikerpensionen in Höhe von rund 350 Mio. S gegenüberstanden.

 

Da die Koalitionsparteien bei der Bezügereform 1997 nicht bereit waren, die

Pensionsprivilegien der Altpolitiker wesentlich anzutasten (Pensionsanspruch bereits

nach 10 Jahren Abgeordnetentätigkeit bzw. bereits nach 4 Jahren als

Regierungsmitglied) belasten die Pensionsprivilegien die Steuerzahler nach wie vor.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler die nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Wie viele Personen bezahlten im Jahr 1999 einen Pensionsbeitrag nach dem

    Bezügegesetz?

 

2. Wie viele Personen erhielten im Jahr 1999 Pensionsleistungen nach dem

    Bezügegesetz?

 

3. Wie viele der betroffenen Personen erhielten

           a) Ruhebezüge und

           b)Versorgungsbezüge?

4 Wie hoch war die durchschnittliche Pensionshöhe

       a) der Bezieher von Ruhebezüge

       b) der Bezieher von Versorgungsbezüge

    nach dem Bezügegesetz im Jahr 1999?

 

5. Wie hoch war die Summe der Pensionsbeitragsleistungen nach dem Bezügegesetz

     im Jahr 1999?

 

6. Wie hoch war die Summe der Pensionsleistungen nach dem Bezügegesetz im Jahr

     1999 (aufgeteilt in Ruhebezüge und Versorgungsbezüge)?