203/J XXI.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Kukacka

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kontrolltätigkeit der Exekutive im Straßenverkehr

 

Nach der vorläufigen Unfallstatistik für das Jahr 1999 werden im heurigen Jahr

wahrscheinlich ca. 10% mehr Verkehrstote zu beklagen sein als im Jahr 1998. Unter anderem

auch deshalb, weil sich die 1997 beschlossene und ab 6. Jänner 1998 in Kraft getretene

Senkung der Promille - Obergrenze auf 0,5 Promille im Gegensatz zum vergangenen Jahr

kaum mehr positiv auf das Trinkverhalten der Fahrzeuglenker auswirkt.

 

Bereits im Zuge der Promillediskussion hat die ÖV‘) auf internationale Studien sowohl aus

Schweden als auch aus Holland hingewiesen, wonach die Einführung der 0,5 Promille - Grenze

zwar kurzfristig einen Rückgang der Alkofahrten und der damit bedingten Unfälle bewirkt,

aber nur, bis die Autofahrer erkannt haben, dass die Exekutive nicht in der Lage ist, diese

Neuregelung auf Dauer und flächendeckend mangels ausreichendem Überwachungspersonal

durchzusetzen. Ein Anstieg auf das alte Niveau war in diesen Ländern die Folge. Genau diese

Entwicklung scheint nun auch in Österreich eingetreten zu sein.

 

Um dieser negative Verkehrsunfallentwicklung nicht nur im Alkoholbereich - auf

Österreichs Straßen entgegenzuwirken, bedarf es einer genauen Analyse der

Verkehrsunfallursachen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

1. Wie viele Verkehrskontrollen (Atemalkoholkontrollen und Radar - sowie Laser -

    Geschwindigkeitsmessungen) wurden in diesem Jahr im Vergleich zum Jahr 1998

    österreichweit und in den einzelnen Bundesländern durchgeführt?

 

2. Wie viele Lenker wurden in den Jahren 1998 und 1999 bei Verkehrskontrollen mit einem

    Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 0,79 Promille angehalten. Wie viele Lenker wurden in

    demselben Zeitraum mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,8 und 1,19 Promille bzw.

    zwischen 1,2 und 1,59 Promille und ab 1,6 Promille angehalten?

3. Können Sie eine Aussage über die Höhe des Blutalkoholwertes der Lenker treffen, die

    einen Verkehrsunfall aufgrund ihrer Alkoholisierung verursacht haben? Wenn ja, führen

    Sie die Anzahl der alkoholisierten Unfallverursacher in der in Frage 2 angeführten

    gestaffelten Promillebereichen an.