203/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Kukacka
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Kontrolltätigkeit der Exekutive im Straßenverkehr
Nach der vorläufigen Unfallstatistik für das Jahr 1999 werden im heurigen Jahr
wahrscheinlich ca. 10% mehr Verkehrstote zu beklagen sein als im Jahr 1998. Unter anderem
auch deshalb, weil sich die 1997 beschlossene und ab 6. Jänner 1998 in Kraft getretene
Senkung der Promille - Obergrenze auf 0,5 Promille im Gegensatz zum vergangenen Jahr
kaum mehr positiv auf das Trinkverhalten der Fahrzeuglenker auswirkt.
Bereits im Zuge der Promillediskussion hat die ÖV‘) auf internationale Studien sowohl aus
Schweden als auch aus Holland hingewiesen, wonach die Einführung der 0,5 Promille - Grenze
zwar kurzfristig einen Rückgang der Alkofahrten und der damit bedingten Unfälle bewirkt,
aber nur, bis die Autofahrer erkannt haben, dass die Exekutive nicht in der Lage ist, diese
Neuregelung auf Dauer und flächendeckend mangels ausreichendem Überwachungspersonal
durchzusetzen. Ein Anstieg auf das alte Niveau war in diesen Ländern die Folge. Genau diese
Entwicklung scheint nun auch in Österreich eingetreten zu sein.
Um dieser negative Verkehrsunfallentwicklung nicht nur im Alkoholbereich - auf
Österreichs Straßen entgegenzuwirken, bedarf es einer genauen Analyse der
Verkehrsunfallursachen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende
1. Wie viele Verkehrskontrollen (Atemalkoholkontrollen und Radar - sowie Laser -
Geschwindigkeitsmessungen) wurden in diesem Jahr im Vergleich zum Jahr 1998
österreichweit und in den einzelnen Bundesländern durchgeführt?
2. Wie viele Lenker wurden in den Jahren 1998 und 1999 bei Verkehrskontrollen mit einem
Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 0,79 Promille angehalten. Wie viele Lenker wurden in
demselben Zeitraum mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,8 und 1,19 Promille bzw.
zwischen 1,2 und 1,59
Promille und ab 1,6 Promille angehalten?
3. Können Sie eine Aussage über die Höhe des Blutalkoholwertes der Lenker treffen, die
einen Verkehrsunfall aufgrund ihrer Alkoholisierung verursacht haben? Wenn ja, führen
Sie die Anzahl der alkoholisierten Unfallverursacher in der in Frage 2 angeführten
gestaffelten Promillebereichen an.