250/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Berufsfeuerwehr in Österreich
Der Begriff „Berufsfeuerwehr“ ist sowohl im Bundesgesetz, wie auch in den
jeweiligen Landesgesetzen begründet. Auch das Tätigkeitsprofil und die zu
erfüllenden Aufgaben der "Berufsfeuerwehr" werden in den jeweiligen Gesetzen
genau umschrieben und geregelt. Leider wird dieser Begriff „Berufsfeuerwehr“ in
Österreich zwar in den jeweiligen gesetzlichen Regelungen und auch im allgemeinen
Sprachgebrauch verwendet, ist aber vor allem zum Nachteil der dort tätigen
Bediensteten noch nicht als eigenes Berufsbild mit allen sozialrechtlichen Ab -
sicherungen anerkannt.
Trotz bereits einheitlichem und lebensbegleitendem Aus - und Weiterbildungssystem
bei den Berufsfeuerwehren (Spezialfachausbildung nach erfolgter und abge -
schlossener Berufsausbildung in einem anderen Lehrberuf bzw. Studium) und trotz
zwingender permanenter Leistungskontrollen der Bediensteten (durch medizinische
und körperliche Eignungstests) zur Feststellung der „Branddiensttauglichkeit“ also
der „Berufsfähigkeit“, fehlt die Anerkennung eines eigenen Berufsbildes für die
Bediensteten der Berufsfeuerwehren in Österreichs Gemeinden.
Ohne sozialrechtlichen Schutz durch die Anerkennung dieses Berufsbildes sind die
Bediensteten in dieser „Berufsgruppe" auch zunehmender Willkür und dadurch
oftmals der sozialrechtlichen Schlechterstellung ohne Berufsschutz ausgesetzt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welcher Form werden Sie auf Anerkennung des Berufsbildes für die
Bediensteten der Berufsfeuerwehren in Österreich mit allen so dringend
benötigten sozialrechtlichen Absicherungen und der raschen Umsetzung zum
Schutz der rund 2.500 Bediensteten der Berufsfeuerwehren in Österreichs
Gemeinden drängen?
2. Bis zu welchem Zeitpunkt werden Sie die o.a. Forderung umsetzen?
3. Welche Gründe sprechen dagegen?