272/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genoss/Innen

an den Bundesminister für Justiz betreffend

„Montrealer Konvention - Ratifizierung“

 

Vom 10. bis 29. Mai 1999 fand in Montreal eine ,,Diplomatische Konferenz der

internationalen Zivilluftfahrtbehörde" über ein neues Haftungsabkommen statt

(Montrealer Konvention). Diese für den internationalen Flugverkehr ausgehandelte

neue Konvention (1929) soll die seit 70 Jahren geltenden Bestimmungen der

Warschauer Konvention ablösen, die in vielen Bereichen nicht mehr den heutigen

Anforderungen entsprach (z.B. Haftungsgrenzen).

 

Innerhalb der Europäischen Union sind Fluggäste und Passagiere von

europäischen Fluglinien bereits jetzt dank einer strengeren EU - Regelung aus dem

Jahr 1997 (in Kraft getreten am 17. Oktober 1998) bessergestellt, außerhalb der

EU kommen bei vielen Fluglinien aber weiterhin die Bestimmungen der

Warschauer Konvention zur Anwendung. Mit dieser völkerrechtlichen

Vereinbarung soll das fast 70 Jahre alte Warschauer Abkommen in nächster

Zukunft abgelöst werden.

 

Flugzeugabstürze der letzten Monate - mit zahlreichen Toten - sind Beleg für die

Notwendigkeit der Ratifizierung dieses Abkommens.

 

Dieses völkerrechtliche Abkommen tritt erst 60 Tage - nachdem es 30 Staaten

ratifiziert haben - in Kraft. Für die Einleitung des nationalen

Ratifizierungsverfahrens ist der Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten zuständig (XXI. GP Nr.

68/AB)

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz

folgende Anfrage:

 

1. Wurde das Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige

    Angelegenheiten bereits hergestellt?

 

2. Wenn nein, weshalb nicht?

 

3. Wann wird dieses Abkommen in Österreich durch das Parlament ratifiziert

    werden können?