272/J XXI.GP
des Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genoss/Innen
an den Bundesminister für Justiz betreffend
„Montrealer Konvention - Ratifizierung“
Vom 10. bis 29. Mai 1999 fand in Montreal eine ,,Diplomatische Konferenz der
internationalen Zivilluftfahrtbehörde" über ein neues Haftungsabkommen statt
(Montrealer Konvention). Diese für den internationalen Flugverkehr ausgehandelte
neue Konvention (1929) soll die seit 70 Jahren geltenden Bestimmungen der
Warschauer Konvention ablösen, die in vielen Bereichen nicht mehr den heutigen
Anforderungen entsprach (z.B. Haftungsgrenzen).
Innerhalb der Europäischen Union sind Fluggäste und Passagiere von
europäischen Fluglinien bereits jetzt dank einer strengeren EU - Regelung aus dem
Jahr 1997 (in Kraft getreten am 17. Oktober 1998) bessergestellt, außerhalb der
EU kommen bei vielen Fluglinien aber weiterhin die Bestimmungen der
Warschauer Konvention zur Anwendung. Mit dieser völkerrechtlichen
Vereinbarung soll das fast 70 Jahre alte Warschauer Abkommen in nächster
Zukunft abgelöst werden.
Flugzeugabstürze der letzten Monate - mit zahlreichen Toten - sind Beleg für die
Notwendigkeit der Ratifizierung dieses Abkommens.
Dieses völkerrechtliche Abkommen tritt erst 60 Tage - nachdem es 30 Staaten
ratifiziert haben - in Kraft. Für die Einleitung des nationalen
Ratifizierungsverfahrens ist der Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit
dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten zuständig (XXI. GP Nr.
68/AB)
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz
folgende Anfrage:
1. Wurde das Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten bereits hergestellt?
2. Wenn nein, weshalb nicht?
3. Wann wird dieses Abkommen in Österreich durch das Parlament ratifiziert
werden können?