317/J XXI.GP
der Abgeordneten Grünewald, Lunacek, Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Verbesserung der Situation von freiwilligen Mitarbeiterinnen im
humanitären Auslandseinsatz
Mit der Verleihung des Friedensnobelpreises an „Ärzte ohne Grenzen“ wurde die
Arbeit von Hilfsorganisationen generell aufgewertet und anerkannt.
Freiwillige MitarbeiterInnen von NGO‘s, die sich als „volunteers“ für
Auslandseinsätze melden, haben jedoch mit verschiedenen sozialrechtlichen und
beruflichen Schwierigkeiten zu kämpfen, die vielen qualifizierten und engagierten
Interessenten den Weg zu einem Einsatz versperren.
Viele Hilfsorganisationen bieten ihren MitarbeiterInnen auf Auslandseinsatz aus
weltanschaulichen und prinzipiellen Gründen kein Anstellungsverhältnis für die
Dauer des Auslandsaufenthaltes.
Daraus ergeben sich für viele potentielle Interessenten so gravierende z.B.
sozialversicherungsrechtliche Probleme, daß manchmal gute, qualifizierte Leute von
einem geplanten Auslandseinsatz Abstand nehmen müssen, obwohl sie für die
Projekte hochqualifiziert gewesen wären. Diejenigen, die diese Schwierigkeiten in
Kauf nehmen und doch auf Einsatz gehen, stehen bei der derzeitigen Lage der
Dinge nach ihrer Heimkehr vor vielen Problemen bei der Wiedereingliederung in das
österreichische System.
Im Interesse eines noch größeren personellen Anteils Österreichs an der
internationalen humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit wären
einige Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen dringend notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Freiwillige MitarbeiterInnen, die von NGO‘s der Entwicklungszusammenarbeit
(EZA) oder der humanitären Hilfe (HH) als „volunteers“ ins Ausland entsandt
werden, sollten für die Dauer ihres Einsatzes sozialversichert sein
(Arbeitslosenversicherung, Pensionsversicherung, Krankenversicherung).
Was werden Sie für eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung des oben
beschriebenen
Personenkreises unternehmen?
2) ArbeitnehmerInnen, die einen Teil ihres Berufslebens als „volunteers“ der EZA
oder der HH spenden, sollte der berufliche Wiedereinstieg nach der Rückkehr
erleichtert werden.
Was werden Sie unternehmen, um Karenzierungen für die Dauer von
Auslandseinsätzen zu fördern?
3) Werden Sie sich dafür einsetzen, daß Ärztinnen und Ärzte, die sich im Rahmen
der EZA oder der HH befinden, für die Dauer des Einsatzes von der Bezahlung
ihres Beitrages zu Wohlfahrtsfonds der jeweiligen Ärztekammer befreit werden?