317/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grünewald, Lunacek, Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

 

betreffend Verbesserung der Situation von freiwilligen Mitarbeiterinnen im

humanitären Auslandseinsatz

 

Mit der Verleihung des Friedensnobelpreises an „Ärzte ohne Grenzen“ wurde die

Arbeit von Hilfsorganisationen generell aufgewertet und anerkannt.

Freiwillige MitarbeiterInnen von NGO‘s, die sich als „volunteers“ für

Auslandseinsätze melden, haben jedoch mit verschiedenen sozialrechtlichen und

beruflichen Schwierigkeiten zu kämpfen, die vielen qualifizierten und engagierten

Interessenten den Weg zu einem Einsatz versperren.

Viele Hilfsorganisationen bieten ihren MitarbeiterInnen auf Auslandseinsatz aus

weltanschaulichen und prinzipiellen Gründen kein Anstellungsverhältnis für die

Dauer des Auslandsaufenthaltes.

Daraus ergeben sich für viele potentielle Interessenten so gravierende z.B.

sozialversicherungsrechtliche Probleme, daß manchmal gute, qualifizierte Leute von

einem geplanten Auslandseinsatz Abstand nehmen müssen, obwohl sie für die

Projekte hochqualifiziert gewesen wären. Diejenigen, die diese Schwierigkeiten in

Kauf nehmen und doch auf Einsatz gehen, stehen bei der derzeitigen Lage der

Dinge nach ihrer Heimkehr vor vielen Problemen bei der Wiedereingliederung in das

österreichische System.

Im Interesse eines noch größeren personellen Anteils Österreichs an der

internationalen humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit wären

einige Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen dringend notwendig.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1)   Freiwillige MitarbeiterInnen, die von NGO‘s der Entwicklungszusammenarbeit

      (EZA) oder der humanitären Hilfe (HH) als „volunteers“ ins Ausland entsandt

      werden, sollten für die Dauer ihres Einsatzes sozialversichert sein

      (Arbeitslosenversicherung, Pensionsversicherung, Krankenversicherung).

      Was werden Sie für eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung des oben

      beschriebenen Personenkreises unternehmen?

2)   ArbeitnehmerInnen, die einen Teil ihres Berufslebens als „volunteers“ der EZA

      oder der HH spenden, sollte der berufliche Wiedereinstieg nach der Rückkehr

      erleichtert werden.

      Was werden Sie unternehmen, um Karenzierungen für die Dauer von

      Auslandseinsätzen zu fördern?

 

3)   Werden Sie sich dafür einsetzen, daß Ärztinnen und Ärzte, die sich im Rahmen

      der EZA oder der HH befinden, für die Dauer des Einsatzes von der Bezahlung

      ihres Beitrages zu Wohlfahrtsfonds der jeweiligen Ärztekammer befreit werden?