332/J XXI.GP
DRINGLICHE ANFRAGE
gem. § 93 Abs. 1 GOG - NR
der Abgeordneten Eleonora Hostasch
und Genossen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend massive Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen, Pensionisten und sozial
Schwache durch das FPÖVP - Belastungspaket im Bereich der Pensionen und der gesetzlichen
Krankenversicherung
Das österreichische Sozial - und Gesundheitssystem wurde unter sozialdemokratischer
Führung weiterentwickelt und ausgebaut und hat dadurch einen internationalen Spitzenplatz
eingenommen.
Die solidarisch, umlagefinanzierte gesetzliche Pensionsversicherung mit Pflichtversicherung
ist ein von international Experten angesehenes Modell der Alterssicherung. Es zeichnet sich
durch die Betonung des Versicherungsprinzips, die hochwertige Lebensstandardsicherung und
die Ausgleichszulage als Instrument der bedarfsorientierten Mindestsicherung aus.
Insbesondere werden die besonderen Lebensverläufe und Berufskarrieren von Frauen
berücksichtigt.
Unser gesetzliches Pensionssystem wurde seit dem Jahr 1945 immer wieder an die
gesellschaftlichen Veränderungen und die Bedürfrusse der Menschen angepaßt. Dadurch
wurden auch wesentliche strukturelle Maßnahmen zur Absicherung des Gesamtsystems
gesetzt.
Ein wichtiger Faktor ist das Vertrauen der Menschen in dieses staatliche Pensionssystem.
Dieses Vertrauen wird durch den verfassungsmäßigen Vertrauensschutz abgesichert. Die
FPÖVP - Regierung hat innerhalb weniger Tage mit ihrem Belastungspaket das Vertrauen der
Menschen in die Systeme der sozialen Sicherheit nachhaltig erschüttert. Der Vertrauensschutz
in die Pensionsversicherung wird von FPÖVP zerschmettert. Mit der Anhebung des
gesetzlichen Anfallsalters schon ab Oktober 2000 erfolgt ein gravierender Einschnitt in die
Lebensplanung der Menschen. Eine Missachtung des Vertrauensschutzes führt zu einer
Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen
Regelungen. Insbesondere die zynische Bonus -
Regelung, die wohl kaum von vielen Berufstätigen in Anspruch genommen werden kann und
der extreme Malus durch unvertretbar hohe Abschläge führen zu enormer Verunsicherung und
zeigen die kaltschnäuzige Politik der neuen Regierung gegenüber unselbständig
Erwerbstätigen. Mehrdeutige, unpräzise Formulierungen lassen die Schlussfolgerung zu, dass
das gesamte Ausmaß der Verschlechterungen verschleiert werden soll.
Das österreichische Gesundheitssystem ist mit seinen Ausgaben von acht Prozent des
Bruttoinlandproduktes eines der effektivsten und effizientesten in Europa. Die soziale
Krankenversicherung zeichnet sich durch die solidarische umlagefinanzierte
Pflichtversicherung und den chancengleichen Zugang für alle Versicherten und deren
Angehörigen zu Leistungen des Gesundheitswesens unabhängig vom Alter, Geschlecht und
finanzieller Leistungsfähigkeit aus.
Die stark ausgeprägte solidarische Komponente des Systems insbesondere für Familien ist die
beitragsfreie Mitversicherung für Angehörige, die etwa einem Leistungsvolumen von 20
Milliarden Schilling entspricht.
Dieses Modell ist der Garant für eine solidarische Finanzierung des Gesundheitssystems und
verhindert die nunmehr drohende Zwei - Klassen - Medizin.
Durch den Anschlag auf die Geldbörsen kranker Menschen im FPÖVP - Belastungsprogramm,
das eine Krankenbestrafungssteuer bis 20 Prozent - bei gleichzeitiger Erhöhung der
Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten - vorsieht, ist diese gesellschaftliche
Solidarität massiv bedroht.
FPÖVP standen immer für Cliquen - und Klientelpolitik. Sie interpretierten Treffsicherheit
immer in der Beschneidung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es entsetzt
uns jedoch mit welcher Kälte die FPÖVP -Bundesregierung den kleinen Leuten in die Tasche
greift.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales nachfolgende
Anfrage
1. Was sieht das FPÖVP - Pensionskürzungsmodell konkret
a) bei einer Frau mit 40 Versicherungsjahren und 55 Lebensjahren
b) bei einem Mann mit 45 Versicherungsjahren und 60 Lebensjahren
c) bei einem Mann mit 40 Versicherungsjahren und 65 Lebensjahren
d) bei einer Frau mit 45 Versicherungsjahren und 60 Lebensjahren
e) bei einem Mann mit 45 Versicherungsjahren und 65 Lebensjahren
f) bei einer Frau mit 50 Versicherungsjahren und 65 Lebensjahren
g) bei einem Mann mit 50 Versicherungsjahren und 65 Lebensjahren
h) bei einem Mann mit 55 Versicherungsjahren und 70 Lebensjahren
i) bei einem Mann mit 60 Versicherungsjahren und 75 Lebensjahren
zum 1.10.2000, zum 1.1.2001, zum 1.4.2001, zum 1.7.2001, zum 1.10.2001, zum
1.1.2002, zum 1.4.2002, zum 1.7.2002, zum 1.10.2002, im Vergleich zum
Rechtsbestand 1.1.2000, vor?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mann künftig mit 60 Lebensjahren in eine
vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer gehen?
3. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Frau künftig mit 55 Lebensjahren in eine
vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer gehen?
4. Sie haben die Absicht sicherzustellen, dass Versicherte mit einer Beitragsdauer von
mindestens 45 Jahren weiter mit 60 Jahren in Pension gehen können. Wie kann eine
Frau 45 Versicherungsjahre vor dem Regelpensionsalter erreichen?
5. Ist diese Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei der vorzeitigen
Alterspension beabsichtigt?
6. Welche Zurechnungen - Abschläge sind für die Invaliditäts - und
Berufsunfähigkeitspensionen im Vergleich zum Rechtsbestand 1.1.2000 vorgesehen?
7. Für die ersten 18 Monate der Karenzzeit ist ein Pensionsbeitrag von 250,-- Schilling
geplant, dadurch sollen diese Zeiten zu Beitragszeiten umgewandelt werden, wie
werden die restlichen 18 Monate gewertet?
8. Wie stellen Sie sicher, dass die zur Zeit fehlenden 5,3 Milliarden Schilling pro Jahr für
Ersatzzeiten aus dem Titel Kindererziehungszeiten der gesetzlichen
Pensionsversicherung voll gemäß dem Verursacherprinzip finanziert werden?
9. Warum wollen Sie in Ihrem Belastungsprogramm nicht existierende
Ruhensbestimmungen im ASVG - Bereich (Männer 65, Frauen 60 Lebensjahre)
abschaffen?
10. Wie stellen Sie sicher, dass der Eigenfinanzierungsgrad der selbständigen
Pensionsversicherungsträger (Bauern - 21 Prozent 1998, Selbständige - 39,3 Prozent
1998) den Eigenfinanzierungsgrad der Unselbständigen - 84,2 Prozent 1998 erreicht?
11. Welche Eingriffe planen Sie bei den Hinterbliebenenpensionen?
12. Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahme?
13. Wie hoch sind die
Verwaltungskosten dieser Maßnahme?
14. Planen Sie durch Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung der Pensionisten
Kürzungen der bestehenden Pensionen bei gleichzeitigem Senken des Beitrages des
Bundes für die KV der Pensionisten?
15. In welchem Umfang planen Sie im Bereich des Sozialversicherungsrechtes der Bauern
die Senkung der Anrechnung des fiktiven Ausgedinges?
16. Laut FPÖVP - Belastungspaket planen Sie für Bäuerinnen und Bauern den Berufsschutz
für eine Invaliditätspension entscheidend zu verbessern. Wie soll dieser ausgestaltet
werden?
17. Welche Verbesserungen planen Sie im Bereich des Berufs - und Tätigkeitsschutzes bei
den Unselbständigen Erwerbstätigen?
18. Planen Sie für die Einführung des FPÖVP - 3 - Säulen - Modell die Ansprüche der
Arbeitnehmer auf vorenthaltenes Entgelt nämlich die Abfertigung zu Gunsten des
Aufbaues einer betrieblichen Altersvorsorge Zwangs zu enteignen?
19. Gilt der zynische FPÖVP - Bonus bei der Pensionsberechnung erst ab einem Alter von
65 Lebensjahren bei Männern und ab 60 bei Frauen?
20. Wie sollen sich Pensionsanpassungen an der Wertsicherung orientieren, wenn
gleichzeitig der Lebenserwartungsfaktor eingerechnet wird?
21. Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahme?
22. Wie hoch sind die Verwaltungskosten dieser Maßnahme?
23. Welches Modell der eigenständigen Alterssicherung der Frauen wird von FPÖVP
umgesetzt werden?
24. Wie wird das ab 1.1.2001 einzuführende persönliche Pensionskonto für jeden
Versicherten ausgestaltet sein?
25. Planen Sie die Zugangsvoraussetzungen für Pensionen über Beitragszeiten zu
verschärfen?
26. Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahme?
27. Planen Sie längere Durchrechnungszeiten als der Rechtsbestand 1.1.2000?
28. Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahme?
29. Wie planen Sie die Steigerungsbeträge anders zu gestalten?
30. Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahme?
31. Planen Sie die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge weiter
voranzutreiben?
32. Warum sollen Erntehelfer aus der Pensionsversicherung ausgenommen werden?
33. Welche Auswirkungen erwarten Sie durch die Verschärfungen im Bereich der
Pensionsversicherung auf den Österreichischen Arbeitsmarkt?
a) bei Arbeitslosen über 50 Lebensjahren?
b) bei Arbeitslosen über 55 Lebensjahren?
c) bei Arbeitslosen über 60 Lebensjahren?
d) bei
Arbeitslosen über 15 Lebensjahren?
e) bei Arbeitslosen über 20 Lebensjahren?
34. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um unser gutes Gesundheitssystem weiter
auszubauen?
35. Wenn ja, welche?
36. Wenn nein, warum nicht?
37. Welchen Anteil an den drei Milliarden Schilling, werden Sie auf dem Rücken der
Kranken durch Kürzungen im Leistungsrecht der Krankenversicherung - unter dem
Titel der Treffsicherheit, der Angemessenheit, der Zielgenauigkeit und
Missbrauchssicherheit - erzielen?
38. Planen Sie Leistungen des Gesundheitswesen zu rationieren?
39. Wenn ja, welche?
40. Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahmen?
41. Wie hoch sind die Verwaltungskosten dieser Maßnahmen?
42. Wie soll die Einführung der Krankenbestrafungssteuer (20 Prozent Selbstbehalt) durch
die Gebietskrankenkassen
a) für Niederösterreich
b) für Oberösterreich
c) für Salzburg
d) für Steiermark
e) für Kärnten
f) für Tirol
g) für Vorarlberg
h) für Wien
i) für Burgenland
ausgestaltet sein?
43. Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahmen?
44. Wie hoch sind die Verwaltungskosten dieser Maßnahmen?
45. Wie können Sie sicherstellen, dass unterschiedliche regionale
Krankenbestrafungssteuern (Selbstbehalte), die bei Arbeitnehmerinnen auf den
Beschäftigungsort abstellen dem verfassungsmäßigen Gleichheitssatz entsprechen?
46. Wie können Sie das für einen Pensionisten, bei dem die Versicherungspflicht am
Wohnort festgelegt ist, sicherstellen, dass die unterschiedlichen
Krankenbestrafungssteuern (Selbstbehalte) der Gebietskrankenkassen dem
verfassungsmäßigen Gleichheitssatz entsprechen?
47. Ist durch die Ausweitung der Selbstmedikation ein Verschieben der Heilmittelkosten
zu Lasten der kranken Menschen geplant?
48. Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahme?
49. Wie hoch sind die Verwaltungskosten
dieser Maßnahme?
50. Soll die Ergänzung der Versicherungspflicht bedeuten, dass die Pflichtversicherung
gespalten und Teile davon ausgelagert werden?
51. Wenn ja, welche?
52. Für welche Bereiche sind diese Krankenbestrafungssteuern (Selbstbehalte)
vorgesehen?
53. Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahme?
54. Wie hoch sind die Verwaltungskosten dieser Maßnahme?
55. Können Sie ausschließen, dass Selbstbehalte für den Bereich der Leistungen der
Krankenanstalten eingeführt werden?
56. Sollen in Zukunft zum Beispiel bei Unfällen nicht mehr für alle Verletzten die
Transportkosten übernommen werden, sondern nur mehr wenn ein Arzt die echte
medizinische Notwendigkeit feststellt?
57. Wenn ja, wie wollen Sie das sicherstellen?
58. Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahme?
59. Wie hoch sind die Verwaltungskosten dieser Maßnahme?
60. Sind die zu erwartenden Folgekosten durch Prozesse und Gutachtenerstellung in den
Einsparungsüberlegungen inbegriffen?
61. Erklären Sie das Modell des geplanten Teilkrankenstandes bzw. definieren Sie die
Restverwertbarkeit der Arbeitskraft von ArbeitnehmerInnen.
62. Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahme?
63. Wie hoch sind die Verwaltungskosten dieser Maßnahme?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs 1 GOG - NR
dringlich zu behandeln.