362/J XXI.GP
der Abgeordnete Dr. Kostelka, Parnigoni, Dr. Antoni, Sophie Bauer, Dobnigg, Faul,
Gradwohl, Anna Huber, Dr. Kräuter, Leikam, Dr. Ilse Mertel, Mag. Christine Muttonen,
Ludmilla Parfuss, Mag. Brunhilde Plank, Mag. Posch, Heidrun Silhavy
und Genossen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend die Fortführung des Baues des Semmering - Basistunnels
Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Erkenntnis vom 25. Juni 1999 nach einem
Gesetzesprüfungsverfahren den § 2 des niederösterreichischen Naturschutzgesetzes als
verfassungswidrig aufgehoben und gleichzeitig bestimmt, daß der § 2 des
Niederösterreichischen Naturschutzgesetzes in der Fassung vor der Novelle LGBl. 5500 - 5
wieder in Kraft tritt.
Die oben angeführte Novelle zum niederösterreichischen Naturschutzgesetz war im Jahr 1997
durch den Niederösterreichischen Landtag verabschiedet worden, um das
naturschutzrechtliche Verfahren betreffend den Bau des Semmering - Basistunnels einen
politisch gewünschten Ausgang zuführen zu können. Durch das danach ergangene Erkenntnis
des Verfassungsgerichtshofes wurde diese Anlaßgesetzgebung im Sinne einer geordneten
Rechtsstaatlichkeit als verfassungswidrig erklärt und der alte Rechtszustand als Maßstab für
die weitere Abwicklung des naturschutzrechtlichen Verfahrens wieder eingeführt.
Nach der Novelle des niederösterreichischen Naturschutzgesetzes im Herbst 1999 gegen den
Willen der SP - Niederösterreich ist demgegenüber nunmehr von einem neuen
unverantwortlichen Versuchs des Landes Niederösterreichs auszugehen, den Bau des
Semmering - Basistunnels weiter zu verzögern.
Gemäß einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes ist als nächster Schritt ein neuer
naturschutzrechtlicher Bescheid von der Landesregierung Niederösterreich zu erlassen.
Aus Sorge um die wirtschafts - und verkehrspolitische Entwicklung der Regionen und
angesichts anfänglich
widersprüchlicher Äußerungen von Ihnen als neuer Bundesminister
zum Semmering - Basistunnel richten die unterzeichneten Abgeordneten daher an den
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr nachstehende
Anfrage:
1. Ist es Ihnen bewußt, daß der Semmering - Basistunnel hinsichtlich
Errichtungszeitraum und Kosten in allen Expertenuntersuchungen von den drei
Hauptvarianten mit Untervarianten von Pontebbana - Achse (über den Semmering,
Süd - Ost - Spange bzw. Umfahrung über das ungarisches Staatsgebiet nach Graz) als
beste Variante sich herausgestellt hat?
2. Finden Sie gerechtfertigt, daß im Masterplan der Semmering - Basistunnel mit
höchster Priorität ausgewiesen ist?
3. In welchem Ausmaß wird der Güter - und Personenverkehr bis 2010 über den
Semmering zunehmen?
4. Wie wollen Sie ohne Semmering - Basistunnel erreichen, daß das Wachstum des
Güterverkehrs auf der Südstrecke fast ausschließlich auf der Straße stattfindet?
5. Ist es richtig, daß die Europäische Union die Pontebbana - Achse samt Semmering -
Basistunnel als europäische Verkehrsnotwendigkeit erachtet hat und Zuschüsse im
Rahmen des Aufbaus eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN) bereits geleistet
hat? Ist daraus, wenn nicht nur eine völkerrechtliche, so doch eine politische
internationale Verpflichtung für Österreich ableitbar?
6. Ist es richtig, daß bei hundertprozentiger Ausnutzung der Streckenkapazität der
Semmering - Bergstrecke derzeit kein Kapazitätsengpaß auf der
Semmeringbergstrecke bestehen würde, sehr wohl aber in den nächsten Jahren bis
2010?
7. Sind auf der denkmalgeschützten sowie zum Kulturerbe erklärten Bergstrecke
überhaupt Modernisierungsmaßnahmen zur Kapazitätserhöhung im notwendigen
Ausmaß erreichbar?
8. Welche Kapazitäten weist der Semmering - Basistunnel im Personen - und
Güterverkehr
auf?
9. Welche Mengen an Energie können gegenüber der Bergstrecke eingespart werden?
10. Welche Fahrzeitverkürzungen ermöglicht der Semmering - Basistunnel im
Personenverkehr?
11. Warum ist die Streckenführung über Mürzzuschlag die betriebswirtschaftlich
sinnvollste Variante?
12. Was werden Sie tun, um die vom Rechnungshof kritisierten langwierigen
Genehmigungsverfahren soweit als möglich abzukürzen?
13. Welche Möglichkeiten bestehen, nach Vorlage der Genehmigung die Bauzeiten
abzukürzen? Wann könnte der Semmering - Basistunnel endlich zur Verfügung
stehen?
14. Welche Kosten sind bisher für den Bau des Semmering - Basistunnels angefallen? Wie
hoch war dabei der für den Sondierungsstollen aufgewendeter Betrag?
15. Welche Kosten müßten für eine eventuelle Aufgabe des Baus aufgewendet werden?
16. Wie hoch sind derzeit die Kostern für den Bau des Semmering - Basistunnel
präliminiert?
17. Welche Maßnahmen sind notwendig, um den Betrieb auf Bergstrecken aufrecht zu
erhalten und liegt dafür bereits ein Sanierungskonzept vor? Wo sind die Grenzen der
Sanierung der Bergstrecke? Wieviele Passagiere steigen derzeit durchschnittlich pro
Tag auf dem Streckenabschnitt zwischen Gloggnitz und Mürzzuschlag ein bzw. aus?
Was wird nach Fertigstellung des Semmeringbasistunnels mit der Bergstrecke
geschehen? Gibt es dafür bei den ÖBB bereits ein Konzept?
18. Von Gegnern des Semmeringbasistunels wird immer wieder mit dem
Wassereinbruch im Tunnel argumentiert. Sind diese Wassereinbrüche aus Ihrer Sicht
außergewöhnlich oder treten diese bei vielen Tunnelbauten der Vergangenheit auf?
Sind in der Vergangenheit durch diese Wassereinbrüche in Tunnels Fauna oder Flora
unwiederbringlich geschädigt worden?
19. Welche Maßnahmen werden Sie nach Vorliegen des naturschutzrechtlichen
Bescheids zur Realisierung des Semmering - Basistunnels setzen?
20. Wird die neue Bundesregierung zu den derzeit bestehenden Beschlüssen der
Bundesregierung über den Bau des Semmering - Basistunnels stehen?
21. In welcher Weise werden die Bundesländer Steiermark und Karnten in die weiteren
Arbeiten eingebunden werden?