365/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend

,,Rechtsgleichstellung von Hebammen mit Ärzten u.a. im KFG und der

StVO“

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 98/J - NR - 1999 vom 2.12.1999

bezieht sich auf die Rechtsgleichstellung von Hebammen mit Ärzten u.a. im KFG

und der StVO.

Der ehemalige Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem

teilte in der Antwort vom 2.2.2000 mit (122/AB), dass die Aufnahme von

Fahrzeugen, die zur Verwendung für Hebammen bestimmt sind, in die taxative

Aufzählung des § 20 Abs. 5 KFG 1967 für einen Entwurf einer nächsten Novelle

zum KFG 1967 vorgemerkt wurde.

In der Beantwortung der ehemaligen Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und

Soziales (XXI. GP. - NR 91/AB vom 18.1.2000) vertritt diese ebenfalls die

Meinung, dass die Tätigkeit von Hebammen ohne Zweifel von öffentlichem

Interesse ist. Die Aufnahme von Hebammen in die Aufzählungen des § 20 Abs. 5

KFG erscheint daher ebenso wie die angeregte Änderung des § 24 StVO

diskussionswürdig.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr nachstehende Anfrage:

 

1. Teilen Sie die in der Beantwortung niedergelegte Meinung des ehemaligen

     Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr?

 

2. Werden Sie bei der nächsten Novelle zum KFG 1967 die Fahrzeuge, die zur

     Verwendung für Hebammen bestimmt sind, in die taxative Aufzählung des §

     20 Abs. 5 KFG 1967 aufnehmen?

 

3. Werden Sie in § 24 StVO eine entsprechende Ausnahmebestimmung

     vorsehen?