367/J XXI.GP
der Abgeordneten Dietachmayr, G. Binder
und Genossen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Mopedausweis für 15jährige
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden über die
Ungleichbehandlung von 15 - und 16jährigen Mopedlenkern.
Insbesondere die schwierigeren Voraussetzungen der 15jährigen für den
Erwerb eines Mopedführerscheines und die höheren Kosten werden
immer wieder kritisiert.
Ein Mopedlenker, der das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muß
die feste Gebühr von öS 410,-- bezahlen. Ab dem 16. Lebensjahr fällt
jedoch lediglich eine Stempelgebühr in der Höhe von öS 180,-- an.
Weiters muß ein 15jähriger zum Erwerb eines Mopedführerscheines
einen kostspieligen verkehrspsychologischen Test absolvieren.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister
für Wissenschaft und Verkehr nachstehende
Anfrage:
1. An wie viele 15jährige Mopedlenker wurde bisher ein Führerschein
ausgestellt?
2. Wie viele Unfälle, an denen Mopedlenker beteiligt waren, haben
sich seit Einführung des Mopedausweises für 15jährige bisher
ereignet?
3. Wie viele von den unfallbeteiligten Mopedlenkern waren 15 Jahre
alt?
4. Wie ist erklärbar, daß ein 15jähriger Mopedlenker eine feste Gebühr
von öS 410,-- bezahlen muß, für einen 16jährigen Mopedlenker nur
eine
Stempelgebühr von öS 180,-- anfällt?
5. Gibt es Überlegungen in Ihrem Ministerium, die feste Gebühr für
15jährige Mopedlenker zu beseitigen? - Falls nicht, warum nicht?
6. Gibt es Überlegungen in Ihrem Ministerium, das Lenken eines
Mopeds generell ab dem 15. Lebensjahr zuzulassen und dafür für
alle Mopedlenker verpflichtend eine kurze und kostengünstige
theoretische und praktische Fahrschulausbildung vorzusehen? -
Falls nicht, warum nicht?
7. Wäre es möglich die Anzahl der Verkehrsunfälle an denen
Mopedlenker beteiligt sind, durch eine kurze verpflichtende
Fahrschulausbildung zu senken?
8. Was wird in der verkehrspsychologischen Stellungnahme genau
geprüft?
9. Wäre es vorstellbar, die verkehrspsychologische Stellungnahme
generell zu streichen, ohne daß dies Auswirkungen auf die
Gesundheit und das Leben der Verkehrsteilnehmer hat?
10. Ab welchem Alter darf man in anderen Staaten der EU ein Moped
lenken?
11. Welche Voraussetzungen werden in anderen Staaten der EU an
den Erwerb eines Mopedführerscheines geknüpft?
12. Wie hoch sind in anderen Staaten der EU die kosten zum Erwerb
eines Mopedführerscheines?