367/J XXI.GP

 

A N F R A G E

 

der Abgeordneten Dietachmayr, G. Binder

und Genossen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Mopedausweis für 15jährige

 

 

 

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden über die

Ungleichbehandlung von 15 -  und 16jährigen Mopedlenkern.

Insbesondere die schwierigeren Voraussetzungen der 15jährigen für den

Erwerb eines Mopedführerscheines und die höheren Kosten werden

immer wieder kritisiert.

 

Ein Mopedlenker, der das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muß

die feste Gebühr von öS 410,-- bezahlen. Ab dem 16. Lebensjahr fällt

jedoch lediglich eine Stempelgebühr in der Höhe von öS 180,-- an.

Weiters muß ein 15jähriger zum Erwerb eines Mopedführerscheines

einen kostspieligen verkehrspsychologischen Test absolvieren.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister

für Wissenschaft und Verkehr nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. An wie viele 15jährige Mopedlenker wurde bisher ein Führerschein

     ausgestellt?

 

2. Wie viele Unfälle, an denen Mopedlenker beteiligt waren, haben

     sich seit Einführung des Mopedausweises für 15jährige bisher

     ereignet?

 

3. Wie viele von den unfallbeteiligten Mopedlenkern waren 15 Jahre

     alt?

 

4. Wie ist erklärbar, daß ein 15jähriger Mopedlenker eine feste Gebühr

     von öS 410,-- bezahlen muß, für einen 16jährigen Mopedlenker nur

     eine Stempelgebühr von öS 180,-- anfällt?

5. Gibt es Überlegungen in Ihrem Ministerium, die feste Gebühr für

     15jährige Mopedlenker zu beseitigen? - Falls nicht, warum nicht?

 

6. Gibt es Überlegungen in Ihrem Ministerium, das Lenken eines

    Mopeds generell ab dem 15. Lebensjahr zuzulassen und dafür für

    alle Mopedlenker verpflichtend eine kurze und kostengünstige

    theoretische und praktische Fahrschulausbildung vorzusehen? -

    Falls nicht, warum nicht?

 

7. Wäre es möglich die Anzahl der Verkehrsunfälle an denen

    Mopedlenker beteiligt sind, durch eine kurze verpflichtende

    Fahrschulausbildung zu senken?

 

8. Was wird in der verkehrspsychologischen Stellungnahme genau

     geprüft?

 

9. Wäre es vorstellbar, die verkehrspsychologische Stellungnahme

     generell zu streichen, ohne daß dies Auswirkungen auf die

     Gesundheit und das Leben der Verkehrsteilnehmer hat?

 

10. Ab welchem Alter darf man in anderen Staaten der EU ein Moped

       lenken?

 

11. Welche Voraussetzungen werden in anderen Staaten der EU an

       den Erwerb eines Mopedführerscheines geknüpft?

 

12. Wie hoch sind in anderen Staaten der EU die kosten zum Erwerb

       eines Mopedführerscheines?