395/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Elisabeth Pittermann, Dobnigg

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend die Umsetzung der unsozialen Pensionspläne der FPÖVP Bundesregierung

 

 

 

Das österreichische gesetzliche Pensionssystem ist ein viel beachtetes Modell der

Alterssicherung..

 

Das Vertrauen in unser System der sozialen Sicherung ist innerhalb weniger Tage, durch den

drohenden Kahlschlag der FPÖVP - Regierung, nachhaltig erschüttert worden.

 

Die großen VerliererInnen des FPÖVP - Belastungspaktes sind ältere ArbeitnehmerInnen.

Bereits heute kann nur etwa die Hälfte der ArbeitnehmerInnen aus einer aufrechten

Beschäftigung in die Pension übertreten. Die Anhebung des Pensionsalters verlängert die

Arbeitslosigkeit Älterer und verstärkt den Druck bei angeschlagener Gesundheit in Pensionen

der geminderten Arbeitsfähigkeit einzutreten.

 

Pläne das Antrittsalter für die vorzeitigen Alterspensionen mit sofortiger Wirkung anzuheben,

stoßen auf massive verfassungsrechtliche Schwierigkeiten. Vertrauensschutzüberlegungen

und Argumente aus dem Bundesverfassungsgesetz (BVG) über unterschiedliche

Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten machen einen

einfachgesetzlichen Eingriff in das Pensionsantrittsalter für die vorzeitige Alterspension

höchst bedenklich.

 

In der bisherigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zum Vertrauensschutz

wurde eine Übergangsfrist von fünf Jähren für einen geringeren Eingriff als den hier

diskutierten (Streichung der Schul -  und Studienzeitenanrechnung) für ausreichend erachtet.

Man kann also von einer Mindestübergangsfrist von fünf Jahren ausgehen. Der

Verfassungsgesetzgeber selbst hat bei der Diskussion über die Angleichung des

Frauenpensionsalters (1992) davon gesprochen, dass eine Angleichungsmaßnahme frühestens

in 14 Jahren mit einer Übergangsfrist von fünf bis zehn Jahren beginnen könne. Da das

Budgetsanierungsziel bis zum Jahre 2002 erfüllt werden soll, ist mit großer

Wahrscheinlichkeit eine Verfassungsbestimmung nötig, um die Anhebung durchzusetzen.

 

Die Österreicherinnen und Österreicher werden durch die kolportierten Vorhaben im Bereich

der Pensionsversicherung extrem verunsichert. Bei den Pensionsversicherungsträgern, den

Arbeiterkammern und den Gewerkschaften fragen verunsicherte Bürgerinnen und Bürger

unseres Landes nach den unsozialen Auswirkungen des Blau/Schwarzen Belastungspaketes

auf Ihre individelle Betroffenheit, nach.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Wie können Sie die Ängste von besorgten BürgerInnen, die befürchten in die FPÖVP

     Doppelmühle - welche die Pensionshöhe heruntersetzt und die das Pensionsalter

     hinaufsetzt - zu kommen, zerstreuen?

2. Welche konkreten Massnahmen werden Sie setzen um älteren ArbeitnehmerInnen einen

     Verbleib im Erwerbsleben zu ermöglichen?

3. Wie werden die Pensionsneuregelungen für Frauen, insbesondere im Bezug auf den

     Vertrauensschutz in das Verfassungsgesetz über das unterschiedliche Pensionsalter für

     Männer und Frauen, gestaltet sein?

4. Wie werden die Pensionsneuregelungen für Männer mit 59 und Frauen mit 54 die zurzeit

     schon Arbeitslos sind, insbesondere im Bezug auf den Vertrauensschutz, gestaltet sein?

5. Wie werden die Pensionsneuregelungen für Männer in den Regionen der ehemaligen

     Sonderunterstützungsgesetze, insbesondere im Bezug auf den Vertrauensschutz, gestaltet

     sein?

6. Wie werden die Pensionsneuregelungen für Männer und Frauen die jetzt schon gemindert

     Arbeitsfähig sind, insbesondere im Bezug auf den Vertrauensschutz, gestaltet sein?

7. Wie werden die Pensionsneuregelungen für Männer und Frauen die jetzt schon, in

     Planung der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer, gekündigt

     haben, insbesondere im Bezug auf den Vertrauensschutz, gestaltet sein?

8. Versuchen Sie diesen Sozialabbau im Pensionsrecht per Verfassungsbestimmung

     festlegen?

9. Wie hoch sind die Einsparungen für das Budget durch diese Enteignung erworbener

     Ansprüche im Pensionsbereich?

10. Wird das Pensionszugangsalter nach dem Nacht - Schwerarbeitsgesetz ebenfalls nach oben

       gesetzt?

11. Wenn ja, wie erklären Sie den betroffenen KollegInnen dass für Ihre Ansprüche ein

       besonderer Beitrag bezahlt wurde?

12. Wie erklären Sie den verängstigten Bürgerinnen und Bürgern, dass der zwingend

       vorgeschriebene spätere Pensionsantritt mit schwerwiegenden Abschlägen in der

       Pensionshöhe verschärft wird?

13. Finden Sie es sozial gerecht, dass nach dem FPÖVP Sozialabbaupaket ältere

       Arbeitnehmerinnen, die nach Kündigungen - wegen der Anrechnungsbestimmungen des

       Partnereinkommens - keine Notstandshilfe bekommen,

       a) gezwungen sind deutlich verringerte Pensionshöhen ohne jegliche soziale Abfederung

       hinzunehmen?

       b) deutlich länger - ohne eigenes Geld - auf die Pension warten zu müssen?

       c) wenn sie das Pensionsalter erreicht haben, mit Abschlägen bestraft werden?

14. Wenn Nein, welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen um diese Ungerechtigkeiten

       zu verhindern?

15. Finden Sie nicht, dass die vorgesehene „Schutz“ - Bestimmung für Personen mit

      45 Erwerbsjahren (,,Beitragsdauer von 45 Jahren mit 60) völlig realitätsfremd und damit

      eine Vorspiegelung falscher Tatsachen ist?

16. Verfolgen Sie in der Pensionsversicherung mit den massiven Verschlechterungen für

       ArbeitnehmerInnen und den Leistungsverbesserungen für Bäuerinnen/Bauern und Nicht -

       Erwerbstätigen ein Gesamtkonzepts, das:

       a) die Demontage der gesetzlichen Pensionsversicherung (1. Säule) und damit auch des

       dort verankerten Solidarausgleichs im Bereich der Alterssicherung vorsieht?

      b) den Aufbau der 2. (betrieblichen) und 3. (privaten) Säule in der Pensionsversicherung

      mit den Maßnahmen Beseitigung der Abfertigung und Umwandlung in eine

      Zusatzpension (2. Säule) und der geplanten Ausweitung der steuerlichen Förderung

      privater Altersvorsorge 3. Säule) vorsieht?

17. Wie werden Sie die volle Finanzierung der Ersatzzeiten in der gesetzlichen

      Pensionsversicherung (rund 15 Milliarden Schilling pro Jahr) nach dem

      Verursacherprinzip sicherstellen?