395/J XXI.GP
der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Elisabeth Pittermann, Dobnigg
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend die Umsetzung der unsozialen Pensionspläne der FPÖVP Bundesregierung
Das österreichische gesetzliche Pensionssystem ist ein viel beachtetes Modell der
Alterssicherung..
Das Vertrauen in unser System der sozialen Sicherung ist innerhalb weniger Tage, durch den
drohenden Kahlschlag der FPÖVP - Regierung, nachhaltig erschüttert worden.
Die großen VerliererInnen des FPÖVP - Belastungspaktes sind ältere ArbeitnehmerInnen.
Bereits heute kann nur etwa die Hälfte der ArbeitnehmerInnen aus einer aufrechten
Beschäftigung in die Pension übertreten. Die Anhebung des Pensionsalters verlängert die
Arbeitslosigkeit Älterer und verstärkt den Druck bei angeschlagener Gesundheit in Pensionen
der geminderten Arbeitsfähigkeit einzutreten.
Pläne das Antrittsalter für die vorzeitigen Alterspensionen mit sofortiger Wirkung anzuheben,
stoßen auf massive verfassungsrechtliche Schwierigkeiten. Vertrauensschutzüberlegungen
und Argumente aus dem Bundesverfassungsgesetz (BVG) über unterschiedliche
Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten machen einen
einfachgesetzlichen Eingriff in das Pensionsantrittsalter für die vorzeitige Alterspension
höchst bedenklich.
In der bisherigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zum Vertrauensschutz
wurde eine Übergangsfrist von fünf Jähren für einen geringeren Eingriff als den hier
diskutierten (Streichung der Schul - und
Studienzeitenanrechnung) für ausreichend erachtet.
Man kann also von einer Mindestübergangsfrist von fünf Jahren ausgehen. Der
Verfassungsgesetzgeber selbst hat bei der Diskussion über die Angleichung des
Frauenpensionsalters (1992) davon gesprochen, dass eine Angleichungsmaßnahme frühestens
in 14 Jahren mit einer Übergangsfrist von fünf bis zehn Jahren beginnen könne. Da das
Budgetsanierungsziel bis zum Jahre 2002 erfüllt werden soll, ist mit großer
Wahrscheinlichkeit eine Verfassungsbestimmung nötig, um die Anhebung durchzusetzen.
Die Österreicherinnen und Österreicher werden durch die kolportierten Vorhaben im Bereich
der Pensionsversicherung extrem verunsichert. Bei den Pensionsversicherungsträgern, den
Arbeiterkammern und den Gewerkschaften fragen verunsicherte Bürgerinnen und Bürger
unseres Landes nach den unsozialen Auswirkungen des Blau/Schwarzen Belastungspaketes
auf Ihre individelle Betroffenheit, nach.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin nachstehende
Anfrage:
1. Wie können Sie die Ängste von besorgten BürgerInnen, die befürchten in die FPÖVP
Doppelmühle - welche die Pensionshöhe heruntersetzt und die das Pensionsalter
hinaufsetzt - zu kommen, zerstreuen?
2. Welche konkreten Massnahmen werden Sie setzen um älteren ArbeitnehmerInnen einen
Verbleib im Erwerbsleben zu ermöglichen?
3. Wie werden die Pensionsneuregelungen für Frauen, insbesondere im Bezug auf den
Vertrauensschutz in das Verfassungsgesetz über das unterschiedliche Pensionsalter für
Männer und Frauen, gestaltet sein?
4. Wie werden die Pensionsneuregelungen für Männer mit 59 und Frauen mit 54 die zurzeit
schon Arbeitslos sind, insbesondere im Bezug auf den Vertrauensschutz, gestaltet sein?
5. Wie werden die Pensionsneuregelungen für Männer in den Regionen der ehemaligen
Sonderunterstützungsgesetze, insbesondere im Bezug auf den Vertrauensschutz, gestaltet
sein?
6. Wie werden die Pensionsneuregelungen für Männer und Frauen die jetzt schon gemindert
Arbeitsfähig sind, insbesondere im Bezug auf den Vertrauensschutz, gestaltet sein?
7. Wie werden die Pensionsneuregelungen für Männer und Frauen die jetzt schon, in
Planung der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer, gekündigt
haben, insbesondere im Bezug auf den Vertrauensschutz, gestaltet sein?
8. Versuchen Sie diesen Sozialabbau im Pensionsrecht per Verfassungsbestimmung
festlegen?
9. Wie hoch sind die Einsparungen für das Budget durch diese Enteignung erworbener
Ansprüche im Pensionsbereich?
10. Wird das Pensionszugangsalter nach dem Nacht - Schwerarbeitsgesetz ebenfalls nach oben
gesetzt?
11. Wenn ja, wie erklären Sie den betroffenen KollegInnen dass für Ihre Ansprüche ein
besonderer Beitrag bezahlt wurde?
12. Wie erklären Sie den verängstigten Bürgerinnen und Bürgern, dass der zwingend
vorgeschriebene spätere Pensionsantritt mit schwerwiegenden Abschlägen in der
Pensionshöhe verschärft wird?
13. Finden Sie es sozial gerecht, dass nach dem FPÖVP Sozialabbaupaket ältere
Arbeitnehmerinnen, die nach Kündigungen - wegen der Anrechnungsbestimmungen des
Partnereinkommens - keine Notstandshilfe bekommen,
a) gezwungen sind deutlich verringerte Pensionshöhen ohne jegliche soziale Abfederung
hinzunehmen?
b) deutlich länger - ohne eigenes Geld - auf die Pension warten zu müssen?
c) wenn sie das Pensionsalter erreicht haben, mit Abschlägen bestraft werden?
14. Wenn Nein, welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen um diese Ungerechtigkeiten
zu verhindern?
15. Finden Sie nicht, dass die vorgesehene „Schutz“ - Bestimmung für Personen mit
45 Erwerbsjahren (,,Beitragsdauer von 45 Jahren mit 60) völlig realitätsfremd und damit
eine Vorspiegelung falscher Tatsachen ist?
16. Verfolgen Sie in der Pensionsversicherung mit den massiven Verschlechterungen für
ArbeitnehmerInnen und den Leistungsverbesserungen für Bäuerinnen/Bauern und Nicht -
Erwerbstätigen ein Gesamtkonzepts, das:
a) die Demontage der gesetzlichen Pensionsversicherung (1. Säule) und damit auch des
dort
verankerten Solidarausgleichs im Bereich der Alterssicherung vorsieht?
b) den Aufbau der 2. (betrieblichen) und 3. (privaten) Säule in der Pensionsversicherung
mit den Maßnahmen Beseitigung der Abfertigung und Umwandlung in eine
Zusatzpension (2. Säule) und der geplanten Ausweitung der steuerlichen Förderung
privater Altersvorsorge 3. Säule) vorsieht?
17. Wie werden Sie die volle Finanzierung der Ersatzzeiten in der gesetzlichen
Pensionsversicherung (rund 15 Milliarden Schilling pro Jahr) nach dem
Verursacherprinzip sicherstellen?