411/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend Semmeringbasistunnel

 

Die Auseinandersetzung zwischen dem Verkehrsministerium und dem

niederösterreichischen Landeshauptmann bzw. zwischen diversen VP - PolitikerInnen

wurde öffentlich, lange und intensiv ausgetragen. Mittlerweile hat ein Höchstgericht

zum zweiten Mal den niederösterreichischen Naturschutzbescheid aufgehoben, da das

Land im Verfahren keine Aussage zur möglichen Beeinträchtigung der Landschaft und

der natürlichen Ressourcen durch das Projekt gemacht hat. Erstaunlich ist, dass es so gut

wie keine Bedenken auf Landes - bzw. Bundesebene gab betreffend der diversen

Tunnelbauten im Zuge des Vollausbaus der Semmeringschnellstraße S 6.

Da ein und dasselbe Bergmassiv betroffen ist und die Auswirkungen des Bauvorhabens

unzweifelhaft weit eher geeignet sind, während des oberflächennahen Baus und danach

(Verkehrslawine) die natürlichen Ressourcen, insbesondere den Wasserhaushalt, zu

beeinträchtigen, sind aus grüner Sicht die rechtlichen Grundlagen des Bauvorhabens

bzw. die Entscheidungsmotive zu hinterfragen.

 

Im Rahmen einer durchdachten Gesamtverkehrskonzeption ist es ohne Zweifel Aufgabe des

Bundesministeriums für Verkehr - unbeschadet der aufgeteilten Zuständigkeiten auf Bundes -

und Landesebene - dafür Sorge zu tragen bzw. sicherzustellen, dass Vorschriften zum Schutz

von Umwelt und Gesundheit, jedenfalls und ohne sachlich nicht gerechtfertigten Unterschiede

in der Projektbehandlung, eingehalten werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Haben Sie sichergestellt, dass für Straßentunnelprojekte bzw. die Sondierprojekte auf

    niederösterreichischer Seite alle erforderlichen Bewilligungen vorliegen?

 

2. Haben Sie als Verantwortlicher für das Gesamtverkehrskonzept geprüft, mit welcher

   Argumentation a) naturschutzrechtliche und b) wasserrechtliche Bewilligungen erteilt

   werden?

 

3. Wo liegen die Unterschiede zur Argumentation beim Semmeringbasistunnel?