411/J XXI.GP
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Semmeringbasistunnel
Die Auseinandersetzung zwischen dem Verkehrsministerium und dem
niederösterreichischen Landeshauptmann bzw. zwischen diversen VP - PolitikerInnen
wurde öffentlich, lange und intensiv ausgetragen. Mittlerweile hat ein Höchstgericht
zum zweiten Mal den niederösterreichischen Naturschutzbescheid aufgehoben, da das
Land im Verfahren keine Aussage zur möglichen Beeinträchtigung der Landschaft und
der natürlichen Ressourcen durch das Projekt gemacht hat. Erstaunlich ist, dass es so gut
wie keine Bedenken auf Landes - bzw. Bundesebene gab betreffend der diversen
Tunnelbauten im Zuge des Vollausbaus der Semmeringschnellstraße S 6.
Da ein und dasselbe Bergmassiv betroffen ist und die Auswirkungen des Bauvorhabens
unzweifelhaft weit eher geeignet sind, während des oberflächennahen Baus und danach
(Verkehrslawine) die natürlichen Ressourcen, insbesondere den Wasserhaushalt, zu
beeinträchtigen, sind aus grüner Sicht die rechtlichen Grundlagen des Bauvorhabens
bzw. die Entscheidungsmotive zu hinterfragen.
Im Rahmen einer durchdachten Gesamtverkehrskonzeption ist es ohne Zweifel Aufgabe des
Bundesministeriums für Verkehr - unbeschadet der aufgeteilten Zuständigkeiten auf Bundes -
und Landesebene - dafür Sorge zu tragen bzw. sicherzustellen, dass Vorschriften zum Schutz
von Umwelt und Gesundheit, jedenfalls und ohne sachlich nicht gerechtfertigten Unterschiede
in der Projektbehandlung, eingehalten werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Haben Sie sichergestellt, dass für Straßentunnelprojekte bzw. die Sondierprojekte auf
niederösterreichischer Seite alle erforderlichen Bewilligungen vorliegen?
2. Haben Sie als Verantwortlicher für das Gesamtverkehrskonzept geprüft, mit welcher
Argumentation a) naturschutzrechtliche und b) wasserrechtliche Bewilligungen erteilt
werden?
3. Wo liegen die Unterschiede zur Argumentation beim Semmeringbasistunnel?