444/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Jakob Auer Karl Freund Nikolaus Prinz

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Mopedausweis mit 15 Jahren

 

Seit Jänner 1998 ist Mopedfahren mit 15 Jahren für Jugendliche in ländlichen

Gebieten mit schlechter Verkehrsanbindung unter Einhaltung strenger Kriterien

(Ablegung eines verkehrspsychologischen Gutachtens, Nachweis theoretischer

Kenntnisse, Bestätigung des Lehrherren, Einverständniserklärung der Eltern)

erlaubt.

 

Die gesetzliche Hürde für den Erwerb eines Mopedausweises mit 15 Jahren

wurde damit relativ hoch angesetzt. Hauptkritikpunkt der betroffenen

Jugendlichen ist der finanzielle Aufwand: Alleine der Preis für das

verkehrspsychologische Gutachten beträgt S 2.500,--. Für die meisten

Jugendlichen in diesem Alter ist dies eine große Hürde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr folgende

 

 

Anfrage

 

1. Wie viele Jugendliche haben bisher in ganz Österreich um den

    Mopedausweis mit 15 Jahren angesucht?

 

2. Wie viele Jugendliche in ganz Österreich haben bisher den Mopedausweis

     mit 15 Jahren genehmigt bekommen?

3. Der Preis für das verkehrspsychologische Gutachten ist gemessen an den

    finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen mit S 2.500,-- relativ hoch

    angesetzt. Können Sie sich vorstellen, diese Gebühr zu senken?

 

4. Wenn ja, in welchem Ausmaß?

 

5. Was halten Sie von dem Vorschlag, in diesem Zusammenhang die teuren

    verkehrspsychologischen Gutachten durch amtsärztliche Untersuchungen

    zu ersetzen?