444/J XXI.GP
der Abgeordneten Jakob Auer Karl Freund Nikolaus Prinz
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Mopedausweis mit 15 Jahren
Seit Jänner 1998 ist Mopedfahren mit 15 Jahren für Jugendliche in ländlichen
Gebieten mit schlechter Verkehrsanbindung unter Einhaltung strenger Kriterien
(Ablegung eines verkehrspsychologischen Gutachtens, Nachweis theoretischer
Kenntnisse, Bestätigung des Lehrherren, Einverständniserklärung der Eltern)
erlaubt.
Die gesetzliche Hürde für den Erwerb eines Mopedausweises mit 15 Jahren
wurde damit relativ hoch angesetzt. Hauptkritikpunkt der betroffenen
Jugendlichen ist der finanzielle Aufwand: Alleine der Preis für das
verkehrspsychologische Gutachten beträgt S 2.500,--. Für die meisten
Jugendlichen in diesem Alter ist dies eine große Hürde.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr folgende
1. Wie viele Jugendliche haben bisher in ganz Österreich um den
Mopedausweis mit 15 Jahren angesucht?
2. Wie viele Jugendliche in ganz Österreich haben bisher den Mopedausweis
mit 15 Jahren
genehmigt bekommen?
3. Der Preis für das verkehrspsychologische Gutachten ist gemessen an den
finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen mit S 2.500,-- relativ hoch
angesetzt. Können Sie sich vorstellen, diese Gebühr zu senken?
4. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
5. Was halten Sie von dem Vorschlag, in diesem Zusammenhang die teuren
verkehrspsychologischen Gutachten durch amtsärztliche Untersuchungen
zu ersetzen?