469/J XXI.GP
ANFRAGE
Der Abgeordneten Wimmer, Hagenhofer, Oberhaidinger
und Genossen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend die Auswirkung des Bundesministeriengesetzes, Zerschlagung bzw. Auflösung von
Teilen der Bundesgebäudeverwaltung
Mit der Novelle zum Bundesministeriengesetz (Anhang G) wurde am 1.3.2000 eine
Neuregelung im Bereich des Bundeshochbaues beschlossen und damit de facto die
Zerschlagung der Bundesgebäudeverwaltung II, einer nachgeordneten Dienststelle des
Wirtschaftsministeriums, eingeleitet.
Die Auswirkung dieser Gesetzesänderung liegt neben der Übertragung der militärischen
Liegenschaften und Hochbauten an die Heeresverwaltung auch darin, dass von ca. 2.000
Bediensteten des Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und seiner
nachgeordneten Dienststellen (Bundesgebäudeverwaltung II) ca. 1.300 an das
Bundesministerium für Landesverteidigung versetzt werden.
Dies passiert großteils ohne Wissen der Betroffenen bzw. ohne Einverständniserklärung der
Personalvertretung und zum Teil mit Einflussnahme auf Bedienstete, mit dem Hinweis einer
ungewissen Zukunft.
Diese „Versetzungslisten“ wurden bereits verfasst und bis Ende Februar wegen der
Planstellenangaben für das Bundesministerium für Landesverteidigung an dieses übermittelt.
(Budget neu)
Das absolut chaotische und unverantwortliche Vorgehen in dieser Angelegenheit gipfelt aber
darin, dass für die zur „Landesverteidigung versetzten Bediensteten“ als auch für die bei der
„Bundesgebäudeverwaltung II“ verbleibenden Bediensteten“ keine Organisationspläne
(Betriebsstruktur - Dienstposten, Dienstverwendung, Tätigkeits - und Aufgabengebiet,
Dienstort)
vorliegen.
Massive negative Auswirkungen werden durch diese überstürzten und unüberlegten
Maßnahmen in einer strukturell schwachen Region des Salzkammergutes, am BOV - Standort
Obertraun befürchtet. Die gesamte Belegschaft wurde durch stündliche anders lautende
Meldungen im höchsten Ausmaß verunsichert.
Von der Belegschaft der Gebäudeverwaltung Salzkammergut wurden letztlich 95 % zum
Landesverteidigungsressort gemeldet, obwohl einerseits der nächste Kasernenstandort über
80 km entfernt ist und andererseits im zivilen Bundeshochbau im inneren Salzkammergut
(Schulen, Gerichtsgebäude, Gendarmeriegebäude, AMS, usw.) ein Aufgabengebiet vorhanden
wäre.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung nachstehende
Anfrage:
1. Im Auftrag des Wirtschaftsministeriums hat die Betriebsberatungsfirma Jennewein
eine aufwändige und teure Studie über die Reformierung der BGV II durchgeführt
und hiezu ein Konzept erarbeitet und vorgelegt. Wieweit wurden diese
Empfehlungen dieser Studie für die Neustrukturierung der BGV II bzw. des
Bundeshochbaues herangezogen?
2. Welche Arbeitsgruppe hat sich mit der Änderung des militärischen Bundeshochbaues
seit welchem Zeitpunkt befasst?
3. Seit wann sind beim Landesverteidigungsressort und beim Wirtschaftsministerium
(für BGV II neu) Arbeitsgruppen für neue Organisationsstrukturen eingesetzt? - und
aus welchem Personenkreis bestehen diese Arbeitsgruppen?
4. Die vorgesehene Versetzung von Bediensteten der BOV II zum
Landesverteidigungsressort wurde von den einzelnen BGV II Dienststellen zum Teil
ohne Wissen der Betroffenen auf Listen erfasst und „musste“ bereits wegen der
Planstellenangaben des Bundesministeriums für Landesverteidigung an diese
übermittelt werden. Ist eine Einbindung der Personalvertretung bzw. freie
Entscheidung der Betroffenen vorgesehen und welche Möglichkeiten bestehen
gegen
diese Maßnahmen „versetzt“ zu werden, zumal es in Einzelfällen zu gravierend
wirtschaftlichen und persönlichen Nachteilen führen kann?
5. Was passiert mit 12 Handwerkern und 12 Verwaltungsbeamten bei der
Gebäudeverwaltung Obertraun die zum Landesverteidigungsressort gemeldet wurden
obwohl im Umkreis von 80 km keine Kaserne vorhanden ist?
6. Wer hat die kurzfristige Umstrukturierung veranlasst?
7. Wie ist eine Übernahme von ca. 1.200 Beamten und VB mit einer Kürzung im
Bereich des Budgets beim BMLV vereinbar?
8. Durch die Umstrukturierung ist das BMLV Ministerium in den Besitz von
Grundstücken, Kasernen, Anlagen gekommen. Welche sollen der Reihe nach
verkauft werden?
9. Was passiert mit nichtmilitärischem Personal das bei einem eventuellen Verkauf von
verschiedenen Liegenschaften ihren Aufgabenbereich verliert?
10. Ist der Truppenübungsplatz Oberfeld (Obertraun Dachstein) und sein Betrieb
langfristig gesichert?