469/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

Der Abgeordneten Wimmer, Hagenhofer, Oberhaidinger

und Genossen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend die Auswirkung des Bundesministeriengesetzes, Zerschlagung bzw. Auflösung von

Teilen der Bundesgebäudeverwaltung

 

 

Mit der Novelle zum Bundesministeriengesetz (Anhang G) wurde am 1.3.2000 eine

Neuregelung im Bereich des Bundeshochbaues beschlossen und damit de facto die

Zerschlagung der Bundesgebäudeverwaltung II, einer nachgeordneten Dienststelle des

Wirtschaftsministeriums, eingeleitet.

 

Die Auswirkung dieser Gesetzesänderung liegt neben der Übertragung der militärischen

Liegenschaften und Hochbauten an die Heeresverwaltung auch darin, dass von ca. 2.000

Bediensteten des Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und seiner

nachgeordneten Dienststellen (Bundesgebäudeverwaltung II) ca. 1.300 an das

Bundesministerium für Landesverteidigung versetzt werden.

 

Dies passiert großteils ohne Wissen der Betroffenen bzw. ohne Einverständniserklärung der

Personalvertretung und zum Teil mit Einflussnahme auf Bedienstete, mit dem Hinweis einer

ungewissen Zukunft.

 

Diese „Versetzungslisten“ wurden bereits verfasst und bis Ende Februar wegen der

Planstellenangaben für das Bundesministerium für Landesverteidigung an dieses übermittelt.

(Budget neu)

 

Das absolut chaotische und unverantwortliche Vorgehen in dieser Angelegenheit gipfelt aber

darin, dass für die zur „Landesverteidigung versetzten Bediensteten“ als auch für die bei der

„Bundesgebäudeverwaltung II“ verbleibenden Bediensteten“ keine Organisationspläne

(Betriebsstruktur - Dienstposten, Dienstverwendung, Tätigkeits -  und Aufgabengebiet,

Dienstort) vorliegen.

Massive negative Auswirkungen werden durch diese überstürzten und unüberlegten

Maßnahmen in einer strukturell schwachen Region des Salzkammergutes, am BOV - Standort

Obertraun befürchtet. Die gesamte Belegschaft wurde durch stündliche anders lautende

Meldungen im höchsten Ausmaß verunsichert.

 

Von der Belegschaft der Gebäudeverwaltung Salzkammergut wurden letztlich 95 % zum

Landesverteidigungsressort gemeldet, obwohl einerseits der nächste Kasernenstandort über

80 km entfernt ist und andererseits im zivilen Bundeshochbau im inneren Salzkammergut

(Schulen, Gerichtsgebäude, Gendarmeriegebäude, AMS, usw.) ein Aufgabengebiet vorhanden

wäre.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

Landesverteidigung nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.  Im Auftrag des Wirtschaftsministeriums hat die Betriebsberatungsfirma Jennewein

     eine aufwändige und teure Studie über die Reformierung der BGV II durchgeführt

     und hiezu ein Konzept erarbeitet und vorgelegt. Wieweit wurden diese

     Empfehlungen dieser Studie für die Neustrukturierung der BGV II bzw. des

     Bundeshochbaues herangezogen?

 

2.  Welche Arbeitsgruppe hat sich mit der Änderung des militärischen Bundeshochbaues

     seit welchem Zeitpunkt befasst?

 

3.  Seit wann sind beim Landesverteidigungsressort und beim Wirtschaftsministerium

     (für BGV II neu) Arbeitsgruppen für neue Organisationsstrukturen eingesetzt? - und

     aus welchem Personenkreis bestehen diese Arbeitsgruppen?

 

4.  Die vorgesehene Versetzung von Bediensteten der BOV II zum

     Landesverteidigungsressort wurde von den einzelnen BGV II Dienststellen zum Teil

     ohne Wissen der Betroffenen auf Listen erfasst und „musste“ bereits wegen der

     Planstellenangaben des Bundesministeriums für Landesverteidigung an diese

     übermittelt werden. Ist eine Einbindung der Personalvertretung bzw. freie

     Entscheidung der Betroffenen vorgesehen und welche Möglichkeiten bestehen gegen

     diese Maßnahmen „versetzt“ zu werden, zumal es in Einzelfällen zu gravierend

     wirtschaftlichen und persönlichen Nachteilen führen kann?

 

5.  Was passiert mit 12 Handwerkern und 12 Verwaltungsbeamten bei der

     Gebäudeverwaltung Obertraun die zum Landesverteidigungsressort gemeldet wurden

     obwohl im Umkreis von 80 km keine Kaserne vorhanden ist?

 

6.  Wer hat die kurzfristige Umstrukturierung veranlasst?

 

7.  Wie ist eine Übernahme von ca. 1.200 Beamten und VB mit einer Kürzung im

     Bereich des Budgets beim BMLV vereinbar?

 

8.  Durch die Umstrukturierung ist das BMLV Ministerium in den Besitz von

     Grundstücken, Kasernen, Anlagen gekommen. Welche sollen der Reihe nach

     verkauft werden?

 

9.  Was passiert mit nichtmilitärischem Personal das bei einem eventuellen Verkauf von

     verschiedenen Liegenschaften ihren Aufgabenbereich verliert?

 

10.  Ist der Truppenübungsplatz Oberfeld (Obertraun Dachstein) und sein Betrieb

       langfristig gesichert?