480/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

an die Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend Rechtsnachfolge der Frauenministerin

 

 

 

Mit der am 1. 3. 2000 im Nationalrat beschlossenen Gesetzesnovelle zum

Bundesministeriengesetz wurde die Funktion der Frauenministerin, die als sogenannte

„Kanzleramtsministerin“ im Bundeskanzleramt angesiedelt war und zuletzt von Frau Mag.

Prammer ausgeübt wurde, abgeschafft. Sämtliche Frauenangelegenheiten wurden mit diesem

Gesetzesbeschluss in das „Ministerium für soziale Sicherheit und Generationen“ mit Ihnen als

Ministerin transferiert. Sie sind demnach nunmehr nicht nur für Soziales, Gesundheit, Jugend,

Familie und SeniorInnen zuständig, sondern auch für Frauenangelegenheiten.

Im Zusammenhang mit dieser Transferierung stellen sich den Unterzeichneten sowie vielen

anderen ÖsterreicherInnen zahlreiche Fragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

A. Allgemeines:

1. Sind Sie die Rechtsnachfolgerin der Ex - Frauenministerin in sämtlichen

    Frauenangelegenheiten?

2. Ist es korrekt bzw. zulässig, Sie als „Frauenministerin“ zu bezeichnen?

 

Im Regierungsprogramm von FPÖ und ÖVP ist zu lesen: „Für uns ist Frauenpolitik ein

breiter politischer Gestaltungsauftrag und fällt damit in die Zuständigkeit von allen

Ressorts“.

3a.  Was heißt das für Ihr Verständnis als Frauenministerin?

3b.  Fühlen Sie sich dafür zuständig, andere MinisterInnen an frauenpolitische Maßnahmen

       zu gemahnen?

       Wenn ja: Was werden Sie konkret unternehmen, um Ihre Kolleginnen zu

       frauenpolitischen Maßnahmen zu bewegen?

       Welche Maßnahmen sollten das Ihrer Meinung nach sein? Führen Sie hierzu bitte für

        jedes Ministerium einige Beispiele an.

 

B. Budgetäre Fragen:

4a.  Welche Budgetmittel haben Sie für Frauenangelegenheiten für das Jahr 2000 zur

       Verfügung?

4b.  Ist dieser Betrag größer oder kleiner als jener, den Ex - Frauenministerin Prammer in den

       letzten 3 Jahren jeweils für Frauenangelegenheiten zur Verfügung hatte?

4c.  Um wieviel größer/kleiner ist der Betrag?

4d.  Wie gedenken Sie diese Mittel zu verwenden? Stellen Sie dies bitte detailliert dar.

 

Es existieren zahlreiche Verträge, die Ex - Ministerin Prammer unterzeichnet hat, in denen sie

sich zur finanziellen Förderung unterschiedlichster Fraueneinrichtungen - auch über das Jahr

1999 hinaus - verpflichtet hat.

5a.  Werden Sie diese Verträge als Rechtsnachfolgerin erfüllen?

5b.  Werden Sie die Mittel, die aufgrund eines über das Jahr 1999 hinaus bestehenden

       Rahmenvertrages von der Ex - Frauenministerin 1999 an die Beratungsstelle

       „Sprungbrett“ (Berufsberatung und  - begleitung für Mädchen und Frauen) gezahlt

       wurden, für das Jahr 2000 auszahlen? Hat das Sozialministerium mit den

       Mitarbeiterinnen dieser Beratungsstelle bereits Gespräche aufgenommen? Wenn nein:

       Warum nicht und wann soll das getan werden?

5c.  Werden Sie die von der Ex - Frauenministerin aufgrund eines über das Jahr 1999 hinaus

       bestehenden Rahmenförderungsvertrages 1999 an den „Notruf Graz“ gezahlten Mittel in

       der Höhe von 600.000 Schilling für das Jahr 2000 auszahlen? Hat das Sozialministerium

       mit den Mitarbeiterinnen des Notrufs Graz bereits Gespräche aufgenommen? Wenn

       nein: Warum nicht und wann soll das getan werden?

5d.  Werden Sie die von der Ex - Frauenministerin als Basisfinanzierung an die

       Beratungsstelle „LEFÖ“ 1999 gezahlten Gelder in der Höhe von 537.250 Schilling auch

       für das Jahr 2000 auszahlen? Hat das Sozialministerium mit den Mitarbeiterinnen von

       LEFÖ bereits Gespräche aufgenommen? Wenn nein: Warum nicht und wann soll das

       getan werden?

5e.  Werden Sie die von der Ex - Frauenministerin für das Projekt „Mädchenzentrum

       AmaZone“ in Bregenz (Berufsberatungszentrum für Mädchen) für das Jahr 2000

       mündlich fix zugesagte Finanzierung im Ausmaß von 400.000 Schilling übernehmen

       und auszahlen? Hat das Sozialministerium mit den Mitarbeiterinnen dieser

       Beratungsstelle bereits Gespräche aufgenommen? Wenn nein: Warum nicht und wann

       soll das getan werden?

5f.  Werden Sie den Finanzierungsantrag des Vereines „Frauensolidarität“ für das Jahr 2000,

       der von der Frauenministerin 1999 Mittel in der Höhe von 250.000 Schilling erhalten

       hat, positiv erledigen? Hat das Sozialministerium mit den Mitarbeiterinnen des Vereines

       bereits Gespräche aufgenommen? Wenn nein: Warum nicht und wann soll das getan

       werden?

5g.  Werden Sie den Finanzierungsantrag der „Informationsstelle gegen Gewalt“ des

       „Vereines autonome österreichische Frauenhäuser“ an die Frauenministerin bezüglich

       950.000 Schilling für das Jahr 2000 positiv erledigen? Hat das Sozialministerium mit

       den Mitarbeiterinnen der Informationsstelle bereits Gespräche aufgenommen? Wenn

       nein: Warum nicht und wann soll das getan werden?

 

In den Medien wurde kolportiert, dass Sie sämtlichen österreichischen Fraueneinrichtungen,

die vom Ex - Frauenministerium Förderungen erhielten, einen Termin für ein Gespräch

angeboten haben.

5h.    Hat dieser Termin bereits stattgefunden?

         Wenn ja: Welche Fraueneinrichtungen waren bei diesem Gesprächstermin vertreten?

         Welche Vereinbarungen haben Sie mit Ihnen getroffen?

         Wenn nein: Stimmt es, dass Sie diesen Gesprächstermin angeboten haben?

         Warum ist es bisher nicht zu einem Gespräch gekommen?

         Wann wird das Gespräch stattfinden?

 

C. Anwältinnen für Gleichbehandlung

Die in Wien angesiedelte Anwaltschaft für Gleichbehandlung wird - als Teil des ehemaligen

Frauenministeriums - ins Sozialministerium verlegt. Sie sagten kürzlich in einem Interview

(Standard, 9.3.2000), dass in Klagenfurt eine weitere Gleichbehandlungsanwältin geplant ist.

Dies erscheint erstaunlich, da die FPÖ sich 1998 bei der gesetzlichen Beschlussfassung über

die Einrichtung von Regionalanwältinnen dagegen ausgesprochen hat; die FPÖ wollte damals

Rechtsanwältinnen mit der Erstberatung von am Arbeitsplatz diskriminierten Frauen

beauftragen.

6a. Ab wann soll es in Klagenfurt eine weitere Regionalanwältin geben?

6b. Aus welchen Budgetmitteln wird diese bezahlt werden?

6c. Wie sieht der weitere Plan der Regierung zum Ausbau der

      Gleichbehandlungsanwaltschaften aus?

6d. Kann die in Wien bestehende Bundes - Gleichbehandlungsanwaltschaft trotz

      Transferierung ins Sozialministerium mit personell gleichbleibenden Ressourcen

      weiterarbeiten?

6e. Ist ein Ausbau der Ressourcen der Wiener Gleichbehandlungsanwältin geplant? In

      welchem Zeitraum und in welchem Ausmaß?

 

D. Sonstige Aufgaben der bisherigen Frauenministerin

7a. Wieviel Personal haben Sie für die Erledigung frauenpolitischer Aufgaben zu

      Verfügung?

7b.  Welche Aufgabenbereich nehmen diese Personen jeweils wahr? Bitte führen Sie dies

       kurz für jedem Ihnen zur Verfügung stehendem MitarbeiterIn im Frauenbereich aus.

8.    Wird es den Frauenbericht, der gemäß § 10a Gleichbehandlungsgesetz alle 5 Jahre zu

       erstellen ist - und damit im Jahr 2000 - geben? Wann wird es diesen geben?

9.    Was geschieht mit von der Ex - Frauenministerin herausgegebenen Broschüren und

       sonstigem Informationsmaterial? Wird dies weiterhin interessierten Personen zur

       Verfügung gestellt?

10.  Wieviele Personen werden in Hinkunft den Bereich „legistische Angelegenheiten

       betreffend Frauenfragen“ im Sozialministerium betreuen?

11.  Fühlen Sie dafür zuständig, die Koordinierung der Gleichbehandlungs - Berichte der

       Ressorts nach Bundes - Gleichbehandlungsgesetz zu übernehmen?

12.  Ist Ihnen inzwischen bekannt, dass die im Bundes - Gleichbehandlungsgesetz verankerte

       Frauenquote nicht zur Förderung schlechtqualifizierter Frauen dient, sondern zur Nicht -

       Diskriminierung bestqualifizierter Frauen bei Bewerbungen?

 

E. Zukünftige Frauenpolitik

13a. Welche Schwerpunkte werden Sie hinkünftig in Ihrer frauenpolitischen Arbeit setzen?

13b. Welche Fraueneinrichtungen sollen beispielsweise verstärkt gefördert werden, welche

        halten Sie für nicht existenziell notwendig?

14.   Planen Sie, eigene Informationsmaterialien speziell für Frauen herauszugeben? Zu

        welchen Themen und in welchem Zeitraum ist dies geplant?

15.   Welche legistischen Maßnahmen planen Sie in nächster Zeit im Frauenbereich

        umzusetzen?

16.   Sehen Sie es als Problem an, dass nur ca. 1,6% aller Männer in Elternkarenz gehen?

        Wenn ja: Welche Maßnahmen gedenken Sie zu setzen, damit sich dieser Anteil erhöht?

        Wenn nein: Ist Ihnen bewusst, dass Frauen beispielsweise im Arbeitsleben unter

        anderem deshalb Nachteile haben, weil nach wie vor von ihnen die überwiegende

        Betreuung der Kinder erwartet und auch durchgeführt wird?

        Was gedenken Sie gegen diese Benachteiligung sonst zu unternehmen?

17.   Welche Maßnahmen gedenken Sie dagegen zu unternehmen, dass die von der

        Regierung geplante Anhebung des Frühpensionsalters in den kommenden Jahren Frauen

        besonders stark negativ betreffen wird (da ihnen ja sowieso eine Anhebung des

        Pensionsalters bevorsteht)?

18.   Werden Sie sich dafür einsetzen, dass belastende Maßnahmen im Gesundheitsbereich

        (etwa Selbstbehalte oder Teilkrankenstand) sich nicht speziell zulasten von Frauen

        auswirken? Was konkret werden Sie dazu tun?

19.   Wann haben Sie vor, den seit einiger Zeit vorliegenden Bericht über die Vollziehung

        des Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 1998 dem Gleichbehandlungsausschuss des

        Nationalrates Bericht zu erstatten?

 

Aufgrund der geplanten Einführung des „Karenzgeldes für alle“ ist zu erwarten, dass es in

Hinkunft mehr Frauen als bisher geben wird, die nach Ende der Karenzzeit ohne

Erwerbstätigkeit und damit ohne Existenzsicherung „auf der Straße stehen“:

20.  Welche spezifischen Maßnahmen werden Sie unternehmen, damit diese Frauen

       finanziell abgesichert sind?

21.  Welche Maßnahme werden Sie setzen, um überhaupt zu verhindern, dass vermehrt

       Frauen nach der Karenzzeit ohne Arbeitsverhältnis und ohne finanzielle Absicherung

       dastehen?

22.  Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit nicht nach Einführung der geplanten

       Zwangsarbeit für Langzeitarbeitslose etliche Frauen in Gesundheits -  und Pflegeberufen

       (etwa Stationsgehilfinnen, Altenpflegerinnen) ihren Job verlieren, weil

       Langzeitarbeitslose dann viel billiger ihre Arbeit machen (müssen)?

23.  Was werden Sie unternehmen, damit Frauen für gleichwertige Arbeit den gleichen

       Lohn wie Männer bekommen?

 

In Ihrer eigenen Partei ist der Frauenanteil bei den Nationalratsabgeordneten nach der Wahl

1999 gesunken und beträgt derzeit nur 17,3%.

24.  Könnten Sie sich vorstellen, einen Teil der Parteienförderung an die Erreichung

       bestimmter Frauenquoten zu binden, damit ein Anreiz gesetzt wird, Frauen parteiintern

       zu fördern?

25.  Welche Maßnahmen werden sie ansonsten ergreifen, um die Beteiligung von Frauen im

       politischen Leben zu fördern?

 

Sie haben im oben angesprochenen Interview auch angekündigt, einige Punkte des

Frauenvolksbegehrens umsetzen zu wollen.

26.  Welche Punkte sind dies? Führen Sie diese bitte konkret an.

27.  Welche Maßnahmen wollen Sie konkret ergreifen, um diese Forderungen zu erfüllen?

28.  Haben Sie beispielsweise tatsächlich vor, die Behaltefrist nach der Karenzzeit (natürlich

       nur, wenn der/die KarenznehmerIn ein bestehendes Arbeitsverhältnis hat) auf 26 Wochen

       zu verlängern?

29.  Haben Sie vor, die Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei der Notstandshilfe

       abzuschaffen?

30.  Welche Forderungen des Frauenvolksbegehrens unterstützen Sie nicht und mit welcher

       Begründung? Führen Sie dies bitte für jede Forderung, die Sie nicht unterstützen, einzeln

       aus.