481/J XXI.GP
der Abgeordneten Petrovic, Lunacek, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Rechtsnachfolge der Frauenministerin
Mit der am 1. 3. 2000 im Nationalrat beschlossenen Gesetzesnovelle zum
Bundesministeriengesetz wurde die Funktion der Frauenministerin, die als sogenannte
„Kanzleramtsministerin“ im Bundeskanzleramt angesiedelt war und zuletzt von Frau Mag.
Prammer ausgeübt wurde, abgeschafft. Sämtliche Frauenangelegenheiten wurden mit diesem
Gesetzesbeschluss in das „Ministerium für soziale Sicherheit und Generationen“ mit Frau
Sickl als Ministerin transferiert. Frau Ministerin Sickl ist nunmehr nicht nur für Soziales,
Gesundheit, Jugend, Familie und Seniorinnen zuständig, sondern auch für
Frauenangelegenheiten.
Im Zusammenhang mit dieser Transferierung stellen sich den Unterzeichneten sowie vielen
anderen Österreicherinnen zahlreiche
Fragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
A. Allgemeines:
1. Ist Frau Ministerin Sickl die Rechtsnachfolgerin der Ex - Frauenministerin in sämtlichen
Frauenangelegenheiten?
2. Ist es korrekt bzw. zulässig, Frau Ministerin Sickl als „Frauenministerin“ zu
bezeichnen?
Im Regierungsprogramm von FPÖ und ÖVP ist zu lesen: „Für uns ist Frauenpolitik ein
breiter politischer Gestaltungsauftrag und fällt damit in die Zuständigkeit von allen
Ressorts“.
3a. Was heißt das für Sie als Bundeskanzler?
3b. Welche frauenpolitischen Aufgaben stellen beispielsweise Sie als Bundeskanzler in
Ihrem Ressort sich in Zukunft?
3c. Welche frauenpolitischen Maßnahmen planen Sie für das Jahr 2000 in Ihrem
Zuständigkeitsbereich?
B. Budgetäre Fragen:
Es existieren zahlreiche Verträge, die Ex - Ministerin Prammer unterzeichnet hat, in denen sie
sich zur finanziellen Förderung unterschiedlichster Fraueneinrichtungen - auch über das Jahr
1999 hinaus - verpflichtet hat.
4. Wird Ministerin Sickl diese Verträge als Rechtsnachfolgerin erfüllen?
Die in Wien angesiedelte Anwaltschaft für Gleichbehandlung wird - als Teil des ehemaligen
Frauenministeriums - ins Sozialministerium verlegt. Frau Ministerin Sickl sagte kürzlich in
einem Interview (Standard, 9.3.2000), dass in Klagenfurt eine weitere
Gleichbehandlungsanwältin geplant ist. Die Einrichtung dieser regionalen
Gleichbehandlungsanwaltschaft müsste gemäß § 31 Absatz 2a Gleichbehandlungsgesetz
durch Sie als Bundeskanzler erfolgen.
5a. Ab wann soll es in Klagenfurt eine weitere Regionalanwältin geben?
5b. Aus welchen Budgetmitteln wird diese bezahlt werden?
5c. Wie sieht der weitere Plan der Regierung zum Ausbau der
Gleichbehandlungsanwaltschaften aus?
5d. Kann die in Wien bestehende Bundes - Gleichbehandlungsanwaltschaft trotz
Transferierung ins Sozialministerium mit personell gleichbleibenden Ressourcen
weiterarbeiten?
5e. Ist ein Ausbau der Ressourcen der Wiener Gleichbehandlungsanwältin geplant? In
welchem Zeitraum und in welchem Ausmaß?
6. Wie stehen Sie als Bundeskanzler zu den Forderungen des Frauenvolksbegehrens?
Welche Punkte unterstützen Sie?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese umgesetzt werden? In welcher Form?
7. Was werden Sie unternehmen, damit Frauen für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn
wie Männer bekommen?
8. Welche Forderungen des Frauenvolksbegehrens unterstützen Sie nicht und mit welcher
Begründung? Führen Sie dies bitte für jede Forderung, die Sie nicht unterstützen, einzeln
aus.