481/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Rechtsnachfolge der Frauenministerin

 

 

Mit der am 1. 3. 2000 im Nationalrat beschlossenen Gesetzesnovelle zum

 

Bundesministeriengesetz wurde die Funktion der Frauenministerin, die als sogenannte

 

„Kanzleramtsministerin“ im Bundeskanzleramt angesiedelt war und zuletzt von Frau Mag.

 

Prammer ausgeübt wurde, abgeschafft. Sämtliche Frauenangelegenheiten wurden mit diesem

 

Gesetzesbeschluss in das „Ministerium für soziale Sicherheit und Generationen“ mit Frau

 

Sickl als Ministerin transferiert. Frau Ministerin Sickl ist nunmehr nicht nur für Soziales,

 

Gesundheit, Jugend, Familie und Seniorinnen zuständig, sondern auch für

 

Frauenangelegenheiten.

 

Im Zusammenhang mit dieser Transferierung stellen sich den Unterzeichneten sowie vielen

 

anderen Österreicherinnen zahlreiche Fragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

A. Allgemeines:

1.    Ist Frau Ministerin Sickl die Rechtsnachfolgerin der Ex - Frauenministerin in sämtlichen

       Frauenangelegenheiten?

2.    Ist es korrekt bzw. zulässig, Frau Ministerin Sickl als „Frauenministerin“ zu

       bezeichnen?

Im Regierungsprogramm von FPÖ und ÖVP ist zu lesen: „Für uns ist Frauenpolitik ein

breiter politischer Gestaltungsauftrag und fällt damit in die Zuständigkeit von allen

Ressorts“.

3a.  Was heißt das für Sie als Bundeskanzler?

3b.  Welche frauenpolitischen Aufgaben stellen beispielsweise Sie als Bundeskanzler in

        Ihrem Ressort sich in Zukunft?

3c.   Welche frauenpolitischen Maßnahmen planen Sie für das Jahr 2000 in Ihrem

        Zuständigkeitsbereich?

 

B. Budgetäre Fragen:

Es existieren zahlreiche Verträge, die Ex - Ministerin Prammer unterzeichnet hat, in denen sie

sich zur finanziellen Förderung unterschiedlichster Fraueneinrichtungen - auch über das Jahr

1999 hinaus - verpflichtet hat.

4.    Wird Ministerin Sickl diese Verträge als Rechtsnachfolgerin erfüllen?

 

C. Anwältinnen für Gleichbehandlung

Die in Wien angesiedelte Anwaltschaft für Gleichbehandlung wird - als Teil des ehemaligen

Frauenministeriums - ins Sozialministerium verlegt. Frau Ministerin Sickl sagte kürzlich in

einem Interview (Standard, 9.3.2000), dass in Klagenfurt eine weitere

Gleichbehandlungsanwältin geplant ist. Die Einrichtung dieser regionalen

Gleichbehandlungsanwaltschaft müsste gemäß § 31 Absatz 2a Gleichbehandlungsgesetz

durch Sie als Bundeskanzler erfolgen.

5a.    Ab wann soll es in Klagenfurt eine weitere Regionalanwältin geben?

5b.    Aus welchen Budgetmitteln wird diese bezahlt werden?

5c.    Wie sieht der weitere Plan der Regierung zum Ausbau der

         Gleichbehandlungsanwaltschaften aus?

5d.    Kann die in Wien bestehende Bundes - Gleichbehandlungsanwaltschaft trotz

         Transferierung ins Sozialministerium mit personell gleichbleibenden Ressourcen

         weiterarbeiten?

5e.    Ist ein Ausbau der Ressourcen der Wiener Gleichbehandlungsanwältin geplant? In

         welchem Zeitraum und in welchem Ausmaß?

 

E. Zukünftige Frauenpolitik

6.     Wie stehen Sie als Bundeskanzler zu den Forderungen des Frauenvolksbegehrens?

        Welche Punkte unterstützen Sie?

        Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese umgesetzt werden? In welcher Form?

7.     Was werden Sie unternehmen, damit Frauen für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn

        wie Männer bekommen?

8.     Welche Forderungen des Frauenvolksbegehrens unterstützen Sie nicht und mit welcher

         Begründung? Führen Sie dies bitte für jede Forderung, die Sie nicht unterstützen, einzeln

         aus.