515/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Franz Riepl

und Genossen

an die Bundesministerin für Soziales und Generationen

betreffend Arbeitgeberschulden bei den Gebietskrankenkassen

 

 

Die Finanzierung unseres Sozialsystems steht wieder einmal an der Spitze der öffentlichen

Diskussion. Eine der wichtigsten Säulen in diesem System ist unbestritten unsere allgemeine

Sozialversicherung. In der Öffentlichkeit wird immer wieder übersehen, daß die Dienstgeber

beträchtliche Beitragsschulden bei den Gebietskrankenkassen haben. Einige Unternehmen

führen weder die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer noch ihren

eigenen Dienstgeberanteil fristgerecht oder überhaupt nicht ab. Zudem kommt es immer

häufiger zu Formen illegaler Beschäftigung bzw. zu Beitragsleistungen, die nur einem Teil des

gebührenden Arbeitsverdienstes im Sinne des § 44, Abs. 1 ASVG entsprechen.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen deshalb an die Bundesministerin für Soziales und

Generationen nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1) Wie hoch waren die Beitragsrückstände (Schulden) der Dienstgeber bei den

                Gebietskrankenkassen zum Stichtag 31.12.1998 und 31.12.1999 im Vergleich

     zum 31.12.1990 und 31.12.1995?

 

2) Wieviel davon sind Beiträge der Arbeitnehmer, die nicht weitergeleitet wurden?

 

3) Wie verteilen sich diese vorenthaltenen Beträge im Sinne der Frage 1 und 2 auf die

     einzelnen Gebietskrankenkassen?

 

4) Wie hoch sind die Beitragsabschreibungen, aufgegliedert nach den einzelnen

     Gebietskrankenkassen, in den Jahren 1990 bis 1999 gewesen?

 

5) Wie erklären Sie sich allfällige Unterschiede in der Höhe der Beitragsschulden und den

     Beitragsabschreibungen bei den einzelnen Gebietskrankenkassen im Verhältnis zu den

     Versicherten?

 

4) Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen die Vorschriften über die Einbehaltung und

     Einzahlung der Beiträge eines Dienstnehmers durch die Dienstgeber betreffend den §

     114 ASVG wurden von den einzelnen Gebietskrankenkassen im Zeitraum von 1997 bis

     1999 getätigt?

 

6) Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen den von den Gebietskrankenkassen

     getätigten Anzeigen und der „Zahlungsmoral“ der Arbeitgeber?

7) Sind Sie bereit weitere Maßnahmen (z. B. stärkere Kontrollen, höhere Strafen) zu

     setzen bzw. anzuregen, um sicherzustellen, daß künftig Arbeitgeber ihrer Verpflichtung

     zur fristgerechten Beitragszahlung verstärkt nachkommen?