515/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Franz Riepl
und Genossen
an die Bundesministerin für Soziales und Generationen
betreffend Arbeitgeberschulden bei den Gebietskrankenkassen
Die Finanzierung unseres Sozialsystems steht wieder einmal an der Spitze der öffentlichen
Diskussion. Eine der wichtigsten Säulen in diesem System ist unbestritten unsere allgemeine
Sozialversicherung. In der Öffentlichkeit wird immer wieder übersehen, daß die Dienstgeber
beträchtliche Beitragsschulden bei den Gebietskrankenkassen haben. Einige Unternehmen
führen weder die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer noch ihren
eigenen Dienstgeberanteil fristgerecht oder überhaupt nicht ab. Zudem kommt es immer
häufiger zu Formen illegaler Beschäftigung bzw. zu Beitragsleistungen, die nur einem Teil des
gebührenden Arbeitsverdienstes im Sinne des § 44, Abs. 1 ASVG entsprechen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen deshalb an die Bundesministerin für Soziales und
Generationen nachstehende
Anfrage:
1) Wie hoch waren die Beitragsrückstände (Schulden) der Dienstgeber bei den
Gebietskrankenkassen zum Stichtag 31.12.1998 und 31.12.1999 im Vergleich
zum 31.12.1990 und 31.12.1995?
2) Wieviel davon sind Beiträge der Arbeitnehmer, die nicht weitergeleitet wurden?
3) Wie verteilen sich diese vorenthaltenen Beträge im Sinne der Frage 1 und 2 auf die
einzelnen Gebietskrankenkassen?
4) Wie hoch sind die Beitragsabschreibungen, aufgegliedert nach den einzelnen
Gebietskrankenkassen, in den Jahren 1990 bis 1999 gewesen?
5) Wie erklären Sie sich allfällige Unterschiede in der Höhe der Beitragsschulden und den
Beitragsabschreibungen bei den einzelnen Gebietskrankenkassen im Verhältnis zu den
Versicherten?
4) Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen die Vorschriften über die Einbehaltung und
Einzahlung der Beiträge eines Dienstnehmers durch die Dienstgeber betreffend den §
114 ASVG wurden von den einzelnen Gebietskrankenkassen im Zeitraum von 1997 bis
1999 getätigt?
6) Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen den von den Gebietskrankenkassen
getätigten Anzeigen und der „Zahlungsmoral“ der Arbeitgeber?
7) Sind Sie bereit weitere Maßnahmen (z. B. stärkere Kontrollen, höhere Strafen) zu
setzen bzw. anzuregen, um sicherzustellen, daß künftig Arbeitgeber ihrer Verpflichtung
zur fristgerechten Beitragszahlung verstärkt nachkommen?