542/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann, Annemarie Reitsamer, Lackner, Heidrun Silhavy

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

über die Verunsicherung der Bevölkerung bei der Entwicklung einheitlicher Patientenrechte

in Österreich und die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens

 

Insbesondere in der Weiterentwicklung einheitlicher Patientenrechte in Österreich zeigt sich

die blau / schwarze Konzeptlosigkeit.

 

Die große Neuerung, die von StS Dr. Waneck im Rahmen einer Presseerklärung angekündigt

und vorgestellt wurde, ist eine Kopie der vom Kärntner LH Stv aD Dr. Außerwinkler

verhandelte und anschließend vom Nationalrat genehmigte Vereinbarung zwischen Bund und

einem Bundesland hinsichtlich Patientenrechte.

 

Durch den Einsatz von Dr. Außerwinkler wurde die Patientencharta erstmals Wirklichkeit. Im

Rahmen dieser Artikel 15a - BV - G Vereinbarung wurden die Patientenrechte, losgelöst von der

Kompetenzlage, vollständig und übersichtlich zusammengefaßt.

 

Die Antwort bzw. ein klar erkennbares Konzept der FPÖVP Belastungspartnerschaft über die

Entwicklungen eines einheitlichen Patientenrechtes im Verfassungsrang und die

Weiterentwicklung des Gesundheitswesens ist der Herr Staatssekretär schuldig geblieben.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin nachstehende

Anfrage

 

1.   Welche Maßnahmen zur Sicherung der Patientenrechte sind geplant?

2.   Welche Art der verschuldensunabhängigen Haftung ist geplant?

3.   Soll das Modell der gesetzlichen UV dafür verwendet werden oder andere

      Privatversicherungsmodelle?

4.   Haben Sie die Absicht numerus clausus Strukturen beim Medizinstudium zu fördern?

5.   Wenn ja, wie stellen Sie sich einen numerus clausus vor?

6.   Wie stellen Sie sich die Beteiligung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger

      oder anderer Unternehmen am Fonds Gesundes Österreich vor?

7.   Sollen dafür die Budgetmittel für den Fonds Gesundes Österreich reduziert werden?

8.   Wie stellen Sie sich die Errichtung einer gemeinsamen Holding für Rehab -

      Maßnahmen in der Sozialversicherung vor?

9.   Welche Maßnahmen der Privatisierung im Krankenanstaltenbereich sind geplant?

10. Derzeit besteht eine Aufnahmepflicht öffentlicher Krankenanstalten für Versicherte.

      Soll sich das ändern?

11. Wenn ja, in welchem Ausmaß, nach welchen Kriterien?

12. Sollen Krankenanstaltenfonds an die Börse?

13. Wie soll die geforderte Optimierung im ambulanten Bereich vor sich gehen? Sind

      Bonus - Malus - Strukturen geplant?

14. Haben Sie die Absicht Budgetierungsmaßnahmen im extramuralen und intramuralen

      Bereich vorzusehen?

15. Nach welchen Kriterien soll die Besetzung einer österreichischen

      Gesundheitskonferenz bzw. dem Sachverständigenrat erfolgen?

16. Welche Funktion hat er?

17. Wie werden Sie die von Ihnen festgestellten Beschäftigungschancen im

      Gesundheitswesen unterstützen?

18. Sind dafür zusätzliche Budgetmittel geplant und wenn ja, in welcher Höhe und für

      welchen Zweck?

19. Wann werden die längst geplanten und durch Verzögerung der Länder nicht

      durchgeführten Regelungen der Heilmasseure, Sanitäter und Medizinisch Technischen

      Fachdienste erfolgen?