542/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann, Annemarie Reitsamer, Lackner, Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
über die Verunsicherung der Bevölkerung bei der Entwicklung einheitlicher Patientenrechte
in Österreich und die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens
Insbesondere in der Weiterentwicklung einheitlicher Patientenrechte in Österreich zeigt sich
die blau / schwarze Konzeptlosigkeit.
Die große Neuerung, die von StS Dr. Waneck im Rahmen einer Presseerklärung angekündigt
und vorgestellt wurde, ist eine Kopie der vom Kärntner LH Stv aD Dr. Außerwinkler
verhandelte und anschließend vom Nationalrat genehmigte Vereinbarung zwischen Bund und
einem Bundesland hinsichtlich Patientenrechte.
Durch den Einsatz von Dr. Außerwinkler wurde die Patientencharta erstmals Wirklichkeit. Im
Rahmen dieser Artikel 15a - BV - G Vereinbarung wurden die Patientenrechte, losgelöst von der
Kompetenzlage, vollständig und übersichtlich zusammengefaßt.
Die Antwort bzw. ein klar erkennbares Konzept der FPÖVP Belastungspartnerschaft über die
Entwicklungen eines einheitlichen Patientenrechtes im Verfassungsrang und die
Weiterentwicklung des Gesundheitswesens ist der Herr Staatssekretär schuldig geblieben.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher
an die Bundesministerin nachstehende
1. Welche Maßnahmen zur Sicherung der Patientenrechte sind geplant?
2. Welche Art der verschuldensunabhängigen Haftung ist geplant?
3. Soll das Modell der gesetzlichen UV dafür verwendet werden oder andere
Privatversicherungsmodelle?
4. Haben Sie die Absicht numerus clausus Strukturen beim Medizinstudium zu fördern?
5. Wenn ja, wie stellen Sie sich einen numerus clausus vor?
6. Wie stellen Sie sich die Beteiligung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger
oder anderer Unternehmen am Fonds Gesundes Österreich vor?
7. Sollen dafür die Budgetmittel für den Fonds Gesundes Österreich reduziert werden?
8. Wie stellen Sie sich die Errichtung einer gemeinsamen Holding für Rehab -
Maßnahmen in der Sozialversicherung vor?
9. Welche Maßnahmen der Privatisierung im Krankenanstaltenbereich sind geplant?
10. Derzeit besteht eine Aufnahmepflicht öffentlicher Krankenanstalten für Versicherte.
Soll sich das ändern?
11. Wenn ja, in welchem Ausmaß, nach welchen Kriterien?
12. Sollen Krankenanstaltenfonds an die Börse?
13. Wie soll die geforderte Optimierung im ambulanten Bereich vor sich gehen? Sind
Bonus - Malus - Strukturen geplant?
14. Haben Sie die Absicht Budgetierungsmaßnahmen im extramuralen und intramuralen
Bereich vorzusehen?
15. Nach welchen Kriterien soll die Besetzung einer österreichischen
Gesundheitskonferenz bzw. dem Sachverständigenrat erfolgen?
16. Welche Funktion hat er?
17. Wie werden Sie die von Ihnen festgestellten Beschäftigungschancen im
Gesundheitswesen unterstützen?
18. Sind dafür zusätzliche Budgetmittel geplant und wenn ja, in welcher Höhe und für
welchen Zweck?
19. Wann werden die längst geplanten und durch Verzögerung der Länder nicht
durchgeführten Regelungen der Heilmasseure, Sanitäter und Medizinisch Technischen
Fachdienste erfolgen?