563/J XXI.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
Behebung des mangelnden Umsetzungsgrades des Krankenanstalten -
Arbeitszeitgesetzes
1997 hat der Gesetzgeber das „Krankenanstalten - Arbeitszeitgesetz“ erlassen,
das Höchstgrenzen für die Arbeitszeit der Angehörigen aller
Gesundheitsberufe in Krankenanstalten, Sonderkrankenanstalten, Sanatorien,
Pflegeanstalten und Kuranstalten festlegt.
Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit & Soziales hat Ende
1997/Anfang 1998 eine Umfrage über die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes
durchgeführt. Ziel dieser Umfrage war es, in Erfahrung zu bringen, inwieweit
die Inhalte des Arbeitszeitgesetzes in den einzelnen Krankenanstalten bereits
umgesetzt sind, ob Betriebsvereinbarungen abgeschlossen wurden und ob es
zum Abschluß von Sonderregelungen kam.
Die Umfrage wurde mittels Fragebogen durchgeführt. Die Landesregierungen
waren aufgefordert, diesen Fragebogen an alle Krankenanstaltenträger der
Gebietskörperschaften weiterzuleiten.
Die damaligen Ergebnisse haben eine ca. 50% - Einhaltung des
Arbeitszeitgesetzes in den Krankenanstalten gezeigt. Allerdings ist zu diesem
Ergebnis kritisch anzumerken, daß die zurückgesandten Fragebögen vom
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit & Soziales nicht auf Plausibilität
untersucht wurden (z.B. mittels Stellenplan, stichprobenartigen Besuchen vor
Ort, etc.).
Von Juni - Dezember 1998 wurde vom zentralen Arbeitsinspektorat eine
Schwerpunktaktion in allen Bundesländern durchgeführt, deren Ziel es
ebenfalls war, das Ausmaß der Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes in den
einzelnen Häusern zu überprüfen. Diese Ergebnisse waren ebenfalls wenig
erfreulich: Bei 193 überprüften Häusern wurden 87 Übertretungen aufgezeigt,
die hauptsächlich den ärztlichen Dienst betrafen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
ANFRAGE:
1) Das Arbeitsinspektorat hat im Rahmen seiner Schwerpunktaktion im 2. Halbjahr
1998 193 Krankenanstalten untersucht. Wie viele Einrichtungen sind insgesamt
bundesweit von diesem Gesetz betroffen?
2) Die Übertretungen (87) wurden vom Arbeitsinspektorat der jeweiligen
Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistratsabteilung gemeldet. Welche
Maßnahmen wurden von diesen Stellen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
getroffen und in welcher Weise wurde Ihr Ministerium davon in Kenntnis
gesetzt?
3) Ist seitens Ihres Ministeriums eine neuerliche Überprüfung der Umsetzung des
Arbeitszeitgesetzes für dieses Jahr geplant?
Wenn nein, warum nicht?
4) Wird diese neuerliche Überprüfung durch Ihr Ministerium auch Plausibilitäts -
kontrollen der Ergebnisse beinhalten?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
5) Welche Maßnahmen stehen Ihnen zur Verfügung und welche Maßnahmen
werden Sie ergreifen, wenn eine neuerliche Überprüfung über die Umsetzung
des Arbeitszeitgesetzes einen Umsetzungsgrad unter 90 % zeigt?