563/J XXI.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

 

Behebung des mangelnden Umsetzungsgrades des Krankenanstalten -

Arbeitszeitgesetzes

 

 

1997 hat der Gesetzgeber das „Krankenanstalten - Arbeitszeitgesetz“ erlassen,

das Höchstgrenzen für die Arbeitszeit der Angehörigen aller

Gesundheitsberufe in Krankenanstalten, Sonderkrankenanstalten, Sanatorien,

Pflegeanstalten und Kuranstalten festlegt.

Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit & Soziales hat Ende

1997/Anfang 1998 eine Umfrage über die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes

durchgeführt. Ziel dieser Umfrage war es, in Erfahrung zu bringen, inwieweit

die Inhalte des Arbeitszeitgesetzes in den einzelnen Krankenanstalten bereits

umgesetzt sind, ob Betriebsvereinbarungen abgeschlossen wurden und ob es

zum Abschluß von Sonderregelungen kam.

Die Umfrage wurde mittels Fragebogen durchgeführt. Die Landesregierungen

waren aufgefordert, diesen Fragebogen an alle Krankenanstaltenträger der

Gebietskörperschaften weiterzuleiten.

Die damaligen Ergebnisse haben eine ca. 50% - Einhaltung des

Arbeitszeitgesetzes in den Krankenanstalten gezeigt. Allerdings ist zu diesem

Ergebnis kritisch anzumerken, daß die zurückgesandten Fragebögen vom

Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit & Soziales nicht auf Plausibilität

untersucht wurden (z.B. mittels Stellenplan, stichprobenartigen Besuchen vor

Ort, etc.).

Von Juni - Dezember 1998 wurde vom zentralen Arbeitsinspektorat eine

Schwerpunktaktion in allen Bundesländern durchgeführt, deren Ziel es

ebenfalls war, das Ausmaß der Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes in den

einzelnen Häusern zu überprüfen. Diese Ergebnisse waren ebenfalls wenig

erfreulich: Bei 193 überprüften Häusern wurden 87 Übertretungen aufgezeigt,

die hauptsächlich den ärztlichen Dienst betrafen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

                                               ANFRAGE:

 

1)    Das Arbeitsinspektorat hat im Rahmen seiner Schwerpunktaktion im 2. Halbjahr

       1998 193 Krankenanstalten untersucht. Wie viele Einrichtungen sind insgesamt

       bundesweit von diesem Gesetz betroffen?

 

2)   Die Übertretungen (87) wurden vom Arbeitsinspektorat der jeweiligen

      Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistratsabteilung gemeldet. Welche

      Maßnahmen wurden von diesen Stellen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes

      getroffen und in welcher Weise wurde Ihr Ministerium davon in Kenntnis

      gesetzt?

 

3)   Ist seitens Ihres Ministeriums eine neuerliche Überprüfung der Umsetzung des

      Arbeitszeitgesetzes für dieses Jahr geplant?

      Wenn nein, warum nicht?

 

4)   Wird diese neuerliche Überprüfung durch Ihr Ministerium auch Plausibilitäts -

       kontrollen der Ergebnisse beinhalten?

       Wenn ja, in welcher Form?

       Wenn nein, warum nicht?

 

5)   Welche Maßnahmen stehen Ihnen zur Verfügung und welche Maßnahmen

      werden Sie ergreifen, wenn eine neuerliche Überprüfung über die Umsetzung

      des Arbeitszeitgesetzes einen Umsetzungsgrad unter 90 % zeigt?