566/J XXI.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Posch, Dietachmayer und Genossen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Diskussionsverbot an Schulen

 

Berichten in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ zufolge hat der

Landesschulrat für Oberösterreich in einem Schreiben an die Schulen des Landes

darauf hingewiesen, dass parteipolitische Stellungnahmen im Unterricht

unerwünscht seien.

Die Vorkommnisse der letzten Monate haben unter anderem auch gezeigt, dass

Österreichs Jugend nicht so politikverdrossen ist, wie oft behauptet wurde. Gerade

die Schule mit ihren zahlreichen sozialen Kontakten ist somit für Jugendliche eine

Stätte an der über Politik geredet und diskutiert wird - auch mit den Lehrern.

Eine politisch interessierte Jugend stärkt die Demokratie; in vielen Schulen wird

daher auch die Unverbindliche Übung „Politische Bildung“ angeboten.

 

Es erscheint daher umso fragwürdiger, dass nun offenbar versucht wird,

Diskussionen über politische Themen auf den Schulen zu unterbinden.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für

Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende

 

 

                                                               ANFRAGE

 

 

1.   Hat der Landesschulrat für Oberösterreich tatsächlich einen „Hinweis“ mit

      oben beschriebenem Inhalt herausgegeben?

 

2.   Handelt es sich hierbei um eine unverbindliche Empfehlung oder um eine

      rechtlich verbindliche Weisung?

 

3.   Wie lautet der genaue Inhalt des „Hinweises“?

 

4.   Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist dieser „Hinweis“ ergangen?

 

5.   Welches Ziel wurde mit Herausgabe des „Hinweises“ verfolgt?

 

6.   Sind Sie der Meinung, dass Diskussionen über Politik auf Schulen sinnvoll

      sind?

 

7.   Wer entscheidet, ob die Äußerungen eines Lehrers als einseitig

      parteipolitisch zu betrachten sind?