566/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Posch, Dietachmayer und Genossen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Diskussionsverbot an Schulen
Berichten in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ zufolge hat der
Landesschulrat für Oberösterreich in einem Schreiben an die Schulen des Landes
darauf hingewiesen, dass parteipolitische Stellungnahmen im Unterricht
unerwünscht seien.
Die Vorkommnisse der letzten Monate haben unter anderem auch gezeigt, dass
Österreichs Jugend nicht so politikverdrossen ist, wie oft behauptet wurde. Gerade
die Schule mit ihren zahlreichen sozialen Kontakten ist somit für Jugendliche eine
Stätte an der über Politik geredet und diskutiert wird - auch mit den Lehrern.
Eine politisch interessierte Jugend stärkt die Demokratie; in vielen Schulen wird
daher auch die Unverbindliche Übung „Politische Bildung“ angeboten.
Es erscheint daher umso fragwürdiger, dass nun offenbar versucht wird,
Diskussionen über politische Themen auf den Schulen zu unterbinden.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende
ANFRAGE
1. Hat der Landesschulrat für Oberösterreich tatsächlich einen „Hinweis“ mit
oben beschriebenem Inhalt herausgegeben?
2. Handelt es sich hierbei um eine unverbindliche Empfehlung oder um eine
rechtlich verbindliche Weisung?
3. Wie lautet der genaue Inhalt des „Hinweises“?
4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist dieser „Hinweis“ ergangen?
5. Welches Ziel wurde mit Herausgabe des „Hinweises“ verfolgt?
6. Sind Sie der Meinung, dass Diskussionen über Politik auf Schulen sinnvoll
sind?
7. Wer entscheidet, ob die Äußerungen eines Lehrers als einseitig
parteipolitisch zu betrachten sind?