578/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Jarolim
und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend politische Weisung des Bundeskanzlers an ein Mitglied des Datenschutzrates
In der Sitzung des Datenschutzrates am 27. März 2000 ist es zu einer im Datenschutzrat
einzigartigen Situation in seinem 21 - jährigen Bestehen gekommen. Der Vertreter des
Bundeskanzlers, Sektionschef Dr. Wolf Okresek, berief sich auf eine Weisung des
Bundeskanzlers, wonach er den Antrag stellen müsse, den Tagesordnungspunkt „Wahl des
Vorsitzenden“ von der Tagesordnung abzusetzen, um so die Wiederbestellung des
langjährigen und angesehenen Vorsitzenden Walter Strutzenberger unter allen Umständen zu
verhindern. Mit politischen Weisungen gegenüber Vertretern eines unabhängigen Organs zur
Wahrung des Datenschutzes in Österreich vorzugehen, stellt einen unglaublichen politischen
Skandal dar und ist ein derartiges Vorgehen nicht nur für die Sache des Datenschutzes äußerst
bedenklich, sondern auch für den Leiter des Verfassungsdienstes eine grobe Demütigung.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1. Wie stehen Sie generell zu politischen Weisungen gegenüber Vertretern eines
unabhängigen Organs zur Wahrung des Datenschutzes in Österreich?
2. Haben Sie diese Weisung pers5nlich gegenüber Sektionsschef Dr. Okresek
ausgesprochen?
3. Wenn nein, wie wurde diese Weisung im Detail erteilt?
4. Ist diese Weisung auch schriftlich ergangen?
5. Ist die Erteilung von politischen Weisungen ein Aspekt der neuen Form des
Regierens von FPÖ und ÖVP?