578/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Jarolim

und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend politische Weisung des Bundeskanzlers an ein Mitglied des Datenschutzrates

 

In der Sitzung des Datenschutzrates am 27. März 2000 ist es zu einer im Datenschutzrat

einzigartigen Situation in seinem 21 - jährigen Bestehen gekommen. Der Vertreter des

Bundeskanzlers, Sektionschef Dr. Wolf Okresek, berief sich auf eine Weisung des

Bundeskanzlers, wonach er den Antrag stellen müsse, den Tagesordnungspunkt „Wahl des

Vorsitzenden“ von der Tagesordnung abzusetzen, um so die Wiederbestellung des

langjährigen und angesehenen Vorsitzenden Walter Strutzenberger unter allen Umständen zu

verhindern. Mit politischen Weisungen gegenüber Vertretern eines unabhängigen Organs zur

Wahrung des Datenschutzes in Österreich vorzugehen, stellt einen unglaublichen politischen

Skandal dar und ist ein derartiges Vorgehen nicht nur für die Sache des Datenschutzes äußerst

bedenklich, sondern auch für den Leiter des Verfassungsdienstes eine grobe Demütigung.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Wie stehen Sie generell zu politischen Weisungen gegenüber Vertretern eines

    unabhängigen Organs zur Wahrung des Datenschutzes in Österreich?

 

2. Haben Sie diese Weisung pers5nlich gegenüber Sektionsschef Dr. Okresek

    ausgesprochen?

 

3. Wenn nein, wie wurde diese Weisung im Detail erteilt?

 

4. Ist diese Weisung auch schriftlich ergangen?

 

5. Ist die Erteilung von politischen Weisungen ein Aspekt der neuen Form des

    Regierens von FPÖ und ÖVP?