617/J XXI.GP
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Schulwerbung
Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes aus dem Jahr 1998 beinhaltet das Kapitel
Schulraumüberlassung und Werbung. Dabei wurde das Anfangsstadium der
Schulwerbung und des Schulsponsorings in Österreich untersucht. Da es keine
entsprechenden Daten gab, basiert die Untersuchung auf einer Fragebogenerhebung.
Hinsichtlich der Verträge mit Werbeagenturen stellt der Rechnungshof fest, dass eine
Aufteilung der Einnahmen im Verhältnis 60 % Agenturprovision zu 40 % Anteil der
Schulen üblich war. Laut unseren Informationen tritt als Agentur in erster Linie die
Firma „Schulwerbung GmbH.“ auf. Bemerkenswert ist, dass diese Firma unmittelbar
nach der Schaffung der gesetzlichen Möglichkeit zur Lukrierung von Sponsor - und
Werbeeinnahmen an viele Schulen vor allem im Wiener Raum herangetreten ist und
Vermittlungsverträge abgeschlossen hat. Der Zeitablauf legt die Vermutung nahe, dass
Informationen aus dem Bereich Ihres Ministeriums an die Gesellschafter Julian
Breitenecker, Markus Breitenecker und Stefan Siegl weitergegeben worden sind. Der
Rechnungshof empfiehlt, dass bezüglich der Aufteilung der Werbeeinnahmen eine
Verbesserung zugunsten der Schulen angestrebt werden sollte.
Weiters stellt er fest: „Vor dem Abschluss von Sponsorverträgen wäre sicherzustellen,
dass bedenkliche Naheverhältnisse zu oder gar von Sponsoren vermieden werden; dies
insbesondere bei Verträgen mit Sponsoren die als potentielle Auftragnehmer bei der
Vergabe von Aufträgen durch die Unterrichtsverwaltung in Betracht kommen können.“
Von Lehrern wird beklagt, dass die Entscheidung über die Verwendung der Einnahmen
aus Schulsponsoring ausschließlich beim Direktor liegt. Weiters gibt es keine
Verpflichtung, jährliche Abrechnungen über die Verwendung von Mitteln aus
Schulsponsoring und Schulwerbung zu erstellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Werden Daten über Werbung und Sponsoring von den Schulen mittlerweile an das
Ministerium weitergeleitet? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, werden Sie
Schritte setzen, damit eine solche Übermittlung in der Zukunft erfolgen wird?
2. Sehen Sie bedenkliche Naheverhältnisse zu oder gar Abhängigkeiten von
Sponsoren? Wenn ja, in welcher Form? Wenn ja, welche Schritte werden Sie
setzen, um solche Abhängigkeiten in Zukunft zu vermeiden?
3. Gibt es verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den genannten Gesellschaftern
dieser Firma und Mitarbeitern Ihres Ministeriums?
4. Wie beurteilen Sie die Einnahmensverteilung zwischen Agenturen und den
Schulen?
5. Wie beurteilen Sie die Möglichkeit, diese Verträge wegen Sittenwidrigkeit
anzufechten?
6. Wie beurteilen Sie die Möglichkeit, dass betroffene Schulen Forderungen wegen
Wuchers gegenüber der „Schulwerbung GmbH“ geltend machen können?
7. Werden Sie seitens Ihres Ministeriums Schritte setzen, damit die
Beschlussfassung über die Verwendung der Einnahmen aus Schulsponsoring und
Werbung dem Schulgemeinschaftsausschuss übertragen wird? Wenn nein, warum
nicht?
8. Werden Sie seitens Ihres Ministeriums Schritte setzen, damit jährliche
Abrechnungen über die Einnahmen aus Schulsponsoring und Werbung erstellt
werden müssen? Wenn nein, warum nicht?
9. Werden Sie seitens Ihres Ministeriums Schritte setzen, damit diese Abrechnungen
auch dem Schulgemeinschaftsausschuss vorgelegt werden müssen? Wenn nein,
warum nicht?