617/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

betreffend Schulwerbung

 

 

Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes aus dem Jahr 1998 beinhaltet das Kapitel

Schulraumüberlassung und Werbung. Dabei wurde das Anfangsstadium der

Schulwerbung und des Schulsponsorings in Österreich untersucht. Da es keine

entsprechenden Daten gab, basiert die Untersuchung auf einer Fragebogenerhebung.

Hinsichtlich der Verträge mit Werbeagenturen stellt der Rechnungshof fest, dass eine

Aufteilung der Einnahmen im Verhältnis 60 % Agenturprovision zu 40 % Anteil der

Schulen üblich war. Laut unseren Informationen tritt als Agentur in erster Linie die

Firma „Schulwerbung GmbH.“ auf. Bemerkenswert ist, dass diese Firma unmittelbar

nach der Schaffung der gesetzlichen Möglichkeit zur Lukrierung von Sponsor - und

Werbeeinnahmen an viele Schulen vor allem im Wiener Raum herangetreten ist und

Vermittlungsverträge abgeschlossen hat. Der Zeitablauf legt die Vermutung nahe, dass

Informationen aus dem Bereich Ihres Ministeriums an die Gesellschafter Julian

Breitenecker, Markus Breitenecker und Stefan Siegl weitergegeben worden sind. Der

Rechnungshof empfiehlt, dass bezüglich der Aufteilung der Werbeeinnahmen eine

Verbesserung zugunsten der Schulen angestrebt werden sollte.

 

Weiters stellt er fest: „Vor dem Abschluss von Sponsorverträgen wäre sicherzustellen,

dass bedenkliche Naheverhältnisse zu oder gar von Sponsoren vermieden werden; dies

insbesondere bei Verträgen mit Sponsoren die als potentielle Auftragnehmer bei der

Vergabe von Aufträgen durch die Unterrichtsverwaltung in Betracht kommen können.“

 

Von Lehrern wird beklagt, dass die Entscheidung über die Verwendung der Einnahmen

aus Schulsponsoring ausschließlich beim Direktor liegt. Weiters gibt es keine

Verpflichtung, jährliche Abrechnungen über die Verwendung von Mitteln aus

Schulsponsoring und Schulwerbung zu erstellen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

1. Werden Daten über Werbung und Sponsoring von den Schulen mittlerweile an das

    Ministerium weitergeleitet? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, werden Sie

    Schritte setzen, damit eine solche Übermittlung in der Zukunft erfolgen wird?

 

2. Sehen Sie bedenkliche Naheverhältnisse zu oder gar Abhängigkeiten von

    Sponsoren? Wenn ja, in welcher Form? Wenn ja, welche Schritte werden Sie

    setzen, um solche Abhängigkeiten in Zukunft zu vermeiden?

 

3. Gibt es verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den genannten Gesellschaftern

    dieser Firma und Mitarbeitern Ihres Ministeriums?

 

4. Wie beurteilen Sie die Einnahmensverteilung zwischen Agenturen und den

    Schulen?

 

5. Wie beurteilen Sie die Möglichkeit, diese Verträge wegen Sittenwidrigkeit

    anzufechten?

 

6. Wie beurteilen Sie die Möglichkeit, dass betroffene Schulen Forderungen wegen

    Wuchers gegenüber der „Schulwerbung GmbH“ geltend machen können?

 

7. Werden Sie seitens Ihres Ministeriums Schritte setzen, damit die

    Beschlussfassung über die Verwendung der Einnahmen aus Schulsponsoring und

    Werbung dem Schulgemeinschaftsausschuss übertragen wird? Wenn nein, warum

    nicht?

 

8. Werden Sie seitens Ihres Ministeriums Schritte setzen, damit jährliche

    Abrechnungen über die Einnahmen aus Schulsponsoring und Werbung erstellt

    werden müssen? Wenn nein, warum nicht?

 

9. Werden Sie seitens Ihres Ministeriums Schritte setzen, damit diese Abrechnungen

    auch dem Schulgemeinschaftsausschuss vorgelegt werden müssen? Wenn nein,

    warum nicht?