646/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter

und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Klärung von Förderungsversprechungen

 

Nachdem in der Strukturfondsperiode 1995-1999 der Bundesanteil an der Ziel  - 2 - Förderung

für das Bundesland Steiermark ATS 225 Mio. betragen hat, erklärte der Bund gegenüber dem

Land Steiermark im Zuge der Verhandlungen zur Finanzierung der

Programmplanungsperiode 2000 - 2006 mehrmals, nur noch maximal ATS 120 Mio.

mitfinanzieren zu wollen. Im April dieses Jahres wurde öffentlich erklärt, der Bundesminister

für wirtschaftliche Angelegenheiten werde zusätzlich einen Maximalbetrag von ATS 68 Mio.

an ERP - Mitteln für die Steiermark zur Verfügung stellen, womit sich die Bundesförderungen

auf ATS 188 Mio. erhöhen würden. Für das Bundesland Steiermark ist es von Interesse, in

welcher Weise sich die Rahmenbedingungen für die Jahre 2000 - 2006 dadurch gegenüber dem

Zeitraum 1995 - 1999 verändern.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. In welcher Höhe gelangten im Zeitraum von 1995 bis einschließlich 1999 jedes Jahr ERP-

    Mittel im Bundesland Steiermark zur Auszahlung (gesamte jährliche Höhe der Kredite

    und deren jeweiliger Barwert)?

 

2. Welcher Anteil dieser Mittel bildete jährlich einen Bestandteil der Ziel-2-Förderung im

    Bundesland Steiermark und auf welche Summe beliefen sich die ERP-Mittel, die sich

    nicht unter das Ziel - 2 - Programm subsumieren ließen?

3. Wie verhält sich die Höhe dieser Mittel zu den ATS 68 Mio. (Barwert) an ERP - Mitteln,

     welche dem Bundesland Steiermark durch den Herrn Bundesminister zugesagt wurden?

 

4. Bezieht sich diese Zusage auf alle Jahre des Zeitraums 2000 - 2006?

 

5. Welcher gesamten jährlichen Höhe an Kreditmitteln entspricht dieser Barwert von ATS

    68 Mio.?

 

6. Unter welchen Bedingungen wird die Summe von ATS 68 Mio. in der Steiermark jedes

    Jahr zur Auszahlung kommen?

 

7. Handelt es sich bei diesem Betrag um eine vom Bundesminister für wirtschaftliche

    Angelegenheiten garantierte Summe oder einen Maximalbetrag?

 

8. Welche Unterschiede bestehen für die jeweils geförderten Betriebe in den

    Auszahlungsmodalitäten bei ERP - Mitteln und anderen Ziel - 2 - Förderungen?

 

9. Besteht für den einzelnen potentiellen ERP - Förderungsnehmer die Möglichkeit, zusätzlich

    andere Förderungen in Anspruch zu nehmen, oder bedingt die Inanspruchnahme von

    ERP - Krediten eine Ausschließung weiterer Förderungen?