651/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend

„Ausbildung zum Gefahrengutbeauftragten“

 

Ab 31. Dezember 1999 haben Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, be - oder

entladen, einen oder mehrere ausgebildete Personen mit deren Zustimmung als

Gefahrengutbeauftragte zu bestimmen.

Die Unternehmen hatten der Behörde bis 31. Jänner 2000 die Namen ihrer

Gefahrengutbeauftragten mitzuteilen.

Bestellt ein Unternehmen keinen Gefahrengutbeauftragten oder meldet diesen nicht der

Behörde, kann eine Verwaltungsstrafe bis öS 50.000,-- verhängt werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr

Innovation und Technologie nachfolgende Anfrage:

 

1. Wie viele Meldungen von Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, beladen oder

    entladen sind bisher eingegangen (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?

 

2. Werden Sie Strafverfahren gegenüber Unternehmer einleiten, die gefährliche Güter

    befördern, beladen oder entladen und noch keinen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten

    bestellt haben?

 

3. Wenn ja, wann?

 

4. Wenn nein, weshalb nicht?