651/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend
„Ausbildung zum Gefahrengutbeauftragten“
Ab 31. Dezember 1999 haben Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, be - oder
entladen, einen oder mehrere ausgebildete Personen mit deren Zustimmung als
Gefahrengutbeauftragte zu bestimmen.
Die Unternehmen hatten der Behörde bis 31. Jänner 2000 die Namen ihrer
Gefahrengutbeauftragten mitzuteilen.
Bestellt ein Unternehmen keinen Gefahrengutbeauftragten oder meldet diesen nicht der
Behörde, kann eine Verwaltungsstrafe bis öS 50.000,-- verhängt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr
Innovation und Technologie nachfolgende Anfrage:
1. Wie viele Meldungen von Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, beladen oder
entladen sind bisher eingegangen (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?
2. Werden Sie Strafverfahren gegenüber Unternehmer einleiten, die gefährliche Güter
befördern, beladen oder entladen und noch keinen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten
bestellt haben?
3. Wenn ja, wann?
4. Wenn nein, weshalb nicht?