669/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend plötzliche Fluglärmbelastung im Landschaftsschutzgebiet Rax - Schneeberg

 

 

BewohnerInnen der Gemeinde Gutenstein (NÖ) melden, dass seit Februar 1999 große

Passagierflugzeuge das Gebiet überfliegen. Die Flugzeuge befinden sich im Lande -  bzw.

Abflug, sodass die Lärmbelästigung sehr massiv ist. Die Gemeinde Gutenstein ist Teil

des Landschaftsschutzgebietes Rax - Schneeberg und fällt daher diese plötzliche

Fluglärmbelastung besonders ins Gewicht. Laut § 6 NÖ Naturschutzgesetz sind

Landschaftsschutzgebiete Gebiete, die eine hervorragende landschaftliche Schönheit

oder Eigenart aufweisen, als charakteristische Kulturlandschaft von Bedeutung sind, oder

die der Erholung der Bevölkerung oder dem Fremdenverkehr dienen. Das

Landschaftschutzgebiet wird von Erholungsbedürftigen, sprich Ruhesuchenden,

aufgesucht, sei es als TouristInnen, sei als BewohnerInnen. Gerade BewohnerInnen und

Fremdenverkehrsbetriebe müssen darauf vertrauen können, dass die Widmung des

Gebietes auf Dauer beachtet wird.

 

In rechtlicher Hinsicht postuliert zwar das Luftfahrtgesetz die Freiheit des Luftraums,

doch findet diese Freiheit durch die Regelungen des Luftfahrtgesetzes selbst ihre (aus

unserer Sicht freilich ungenügenden) Grenzen. Es stellt sich daher die Frage, wo die

rechtliche Grundlage für diese plötzliche Beeinträchtigung liegt und inwiefern dem aus

der Verfassung erfließenden gegenseitigen Berücksichtigu ngsgebot der

Gebietskörperschaften Bund und Land Genüge getan wurde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Von welchem Flugplatz stammt der Flugverkehr über der Gemeinde Gutenstein

    und damit über dem Landschaftsschutzgebiet Rax - Schneeberg?

 

2. Gab es auf diesem Flugplatz eine Änderung des Betriebsumfangs, sodass nun

    mehr oder andere Flugzeuge starten und landen oder wurden andere

    Betriebszeiten erlaubt?

 

3. Aus welchen Gründen sonst kommt es seit Beginn 1999 zum Flugverkehr über

    dem Gebiet der Gemeinde Gutenstein?

4. Wo ist die luftfahrtrechtliche Grundlage für diesen Flugverkehr?

 

5. Wurde das Land NÖ bzw die Naturschutzbehörde zu dieser neuen oder

     geänderten Flugroute angehört und welche Stellungnahme hat das Land NÖ oder

     die Naturschutzbehörde abgegeben?

 

6. Inwiefern wurde von der Luftfahrtbehörde die Tatsache berücksichtigt, dass sich

    die neue Flugroute über Landschaftsschutzgebiet befindet?

 

7. Wie lange werden diese Fluglärmbelastungen noch andauern?

 

8. Wie sind die genauen Termine und Häufigkeiten der Flüge über Gutenstein?