669/J XXI.GP
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend plötzliche Fluglärmbelastung im Landschaftsschutzgebiet Rax - Schneeberg
BewohnerInnen der Gemeinde Gutenstein (NÖ) melden, dass seit Februar 1999 große
Passagierflugzeuge das Gebiet überfliegen. Die Flugzeuge befinden sich im Lande - bzw.
Abflug, sodass die Lärmbelästigung sehr massiv ist. Die Gemeinde Gutenstein ist Teil
des Landschaftsschutzgebietes Rax - Schneeberg und fällt daher diese plötzliche
Fluglärmbelastung besonders ins Gewicht. Laut § 6 NÖ Naturschutzgesetz sind
Landschaftsschutzgebiete Gebiete, die eine hervorragende landschaftliche Schönheit
oder Eigenart aufweisen, als charakteristische Kulturlandschaft von Bedeutung sind, oder
die der Erholung der Bevölkerung oder dem Fremdenverkehr dienen. Das
Landschaftschutzgebiet wird von Erholungsbedürftigen, sprich Ruhesuchenden,
aufgesucht, sei es als TouristInnen, sei als BewohnerInnen. Gerade BewohnerInnen und
Fremdenverkehrsbetriebe müssen darauf vertrauen können, dass die Widmung des
Gebietes auf Dauer beachtet wird.
In rechtlicher Hinsicht postuliert zwar das Luftfahrtgesetz die Freiheit des Luftraums,
doch findet diese Freiheit durch die Regelungen des Luftfahrtgesetzes selbst ihre (aus
unserer Sicht freilich ungenügenden) Grenzen. Es stellt sich daher die Frage, wo die
rechtliche Grundlage für diese plötzliche Beeinträchtigung liegt und inwiefern dem aus
der Verfassung erfließenden gegenseitigen Berücksichtigu ngsgebot der
Gebietskörperschaften Bund und Land Genüge getan wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Von welchem Flugplatz stammt der Flugverkehr über der Gemeinde Gutenstein
und damit über dem Landschaftsschutzgebiet Rax - Schneeberg?
2. Gab es auf diesem Flugplatz eine Änderung des Betriebsumfangs, sodass nun
mehr oder andere Flugzeuge starten und landen oder wurden andere
Betriebszeiten erlaubt?
3. Aus welchen Gründen sonst kommt es seit Beginn 1999 zum Flugverkehr über
dem Gebiet der Gemeinde
Gutenstein?
4. Wo ist die luftfahrtrechtliche Grundlage für diesen Flugverkehr?
5. Wurde das Land NÖ bzw die Naturschutzbehörde zu dieser neuen oder
geänderten Flugroute angehört und welche Stellungnahme hat das Land NÖ oder
die Naturschutzbehörde abgegeben?
6. Inwiefern wurde von der Luftfahrtbehörde die Tatsache berücksichtigt, dass sich
die neue Flugroute über Landschaftsschutzgebiet befindet?
7. Wie lange werden diese Fluglärmbelastungen noch andauern?
8. Wie sind die genauen Termine und Häufigkeiten der Flüge über Gutenstein?