693/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Motorflugplatz Feldkirchen - Ossiachersee

 

 

In Feldkirchen wird seit den 60er Jahren ein Motorflugplatz betrieben, dessen

Ausweitung bei der Luftfahrtbehörde, dem Landeshauptmann von Kärnten,

beantragt wurde. Die betroffene Bevölkerung wird über das Ausmaß der Erweiterung

im Dunkeln gelassen. Die Gemeinde Feldkirchen hat eine

Flächenwidmungsplanänderung durchgeführt, sodass nunmehr an den bestehenden

Motorflugplatz eine 12 Hektar große Fläche als Sportfläche gewidmet ist. Es werden

daraus verständlicherweise Rückschlüsse auf die Erweiterungsabsichten gezogen.

Das Luftfahrtgesetz räumt den Nachbarn und Nachbarinnen nur bei Bestehen oder

Planung einer Sicherheitszone Parteistellung ein. Eine Sicherheitszone besteht

nicht, sodass keine Partizipationsmöglichkeiten bestehen. Die Rechtmäßigkeit des

Verwaltungshandelns soll daher mittels parlamentarischer Vollzugskontrolle geklärt

werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. a) Auf welcher luftfahrtrechtlichen Grundlage wird der Flugplatz Feldkirchen -

        Ossiachersee derzeit betrieben? Bitte um Bekanntgabe von Datum und

        Geschäftszahl der Genehmigungsbescheide.

 

b) Welche Flugzeuge dürfen derzeit starten und landen?

 

c) Welche Auflagen wurden aus sicherheitstechnischen Gründen erlassen?

 

d) Welche Beschränkungen des Flugverkehrs wurden zum Schutz der

     Bevölkerung vor Lärm verfügt?

 

e) Welche Beschränkungen des Flugverkehrs wurden zum Schutz der

    landwirtschaftlichen Nutzung der Nachbargrundstücke verfügt?

 

2. a) Welche Ansuchen zur Änderung bzw Erweiterung der bestehenden

         Flugplatzgenehmigungen für den Flugplatz Feldkirchen - Ossiachersee

        wurden im Jahre 1999 und später eingereicht? Sind sonst

        Erweiterungsansuchen anhängig?

b) Wann wurden diese Ansuchen eingereicht und auf welche Änderungen

     und Erweiterungen (Art der Luftfahrtzeuge, Art und Ausmaß (Klassen) der

     für den Start und die Landung vorgesehenen Bewegungsflächen, Art des

     zugelassenen Flugbetriebes, etc ) zielen sie ab?

 

c) Welche Änderungs - und Erweiterungsverfahren sind derzeit noch

     anhängig?

 

d) Welche Gutachten wurden bis jetzt in Auftrag gegeben, um die

     Genehmigungsfähigkeit der geplanten Änderungen/Erweiterungen gemäß

     § 71 LFG zu prüfen?

 

e) Wurden auch nichtamtliche Sachverständige beauftragt? Wenn ja, welche

    der Voraussetzungen gemäß § 52 Abs 2 Allgemeines

    Verwaltungsverfahrensgesetz lagen konkret vor? Wurde die

    Heranziehung eines bestimmten nichtamtlichen Sachverständigen gemäß

    § 52 Abs 3 AVG vom Projektbetreiber, dem Flugsportverein Feldkirchen -

    Ossiachersee, angeregt?

 

f) Wurde Dipl. - Ing. Erwin Stromberger als Sachverständiger im

    luftfahrtbehördlichen Erweiterungsverfahren bestellt und welche

    besondere Qualifikation zeichnet den bei der Energieberatung des Amtes

    der Kärntner Landesregierung Beschäftigten für die Gutachtenserstellung

    aus?

 

g) Wie wurde die Tragfähigkeit der bestehenden Graspiste (auf moorigen

    Boden) für die geplanten Flugzeuge bis zu einer Gewichtsklasse von

    5.700 kg vom amtlich bestellten Sachverständigen beurteilt?

 

h) Kann die Luftfahrtbehörde ausschließen1 dass einer der befassten

     Sachverständigen Mitglied des Flugsportvereins Feldkirchen-

     Ossiachersee ist (siehe § 53 iVm § 7 Abs 1 Z 4 AVG Vorliegen wichtiger

     Gründe, die geeignet sind, die volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen)?

 

3.Wieviele Motorflugbewegungen gab es im Jahre 1999 aufgrund der

   verpflichtenden Aufzeichnungen des Flugplatzhalters (Flugkladden) auf dem

   Flugplatz Feldkirchen - Ossiachersee?