705/J XXI.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Inge Jäger:

und Genossinnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die Situation der in Österreich lebenden Kosovoalbanerlnnen

 

Mit 31.02.2000 endete für viele KosovoalbanerInnen das durch die 2. Kosovoverordnung am

17. Dezember beschlossene Aufenthaltsrecht.

Kriterium für die Beendigung des Aufenthaltes ist nach Information der Anfragestellerlnnen

der bauliche Zustand der Häuser der Betroffenen im Kosovo. Zur Motivation werden Fotos

vorgelegt, die ihre Häuser im jetzigen Zustand zeigen.

 

Nach vorliegenden Informationen empfehlen VertreterInnen der österreichischen Behörden

den Betroffenen häufig, jetzt einmal nach Hause zu fahren und dort einen Antrag auf

Familienzusammenführung zu stellen, dann könnten sie in 2 - 3 Jahren nach Österreich

kommen.

 

Etliche der Kosovoalbanerinnen, die mit den gemeinsamen Kindern dem Ehemann nach

Österreich nachgekommen sind, haben bereits eine Beschäftigungsbewilligung und müßten

jetzt wiederum gemeinsam mit den Kindern aus aufenthaltsrechtlichen Gründen das Land

verlassen. Arbeitsmarktpolitisch hieße das, dass die ohnehin raren Bewilligungen verloren

wären. Für die Familien hieße es eine erneute Trennung in ohnedies schwierigen und

ungesicherten Zeiten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den zuständigen Bundesminister

nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

Wieviele Personen aus dem Kosovo waren bis 31.03.2000 in Bundesbetreuung?

 

Wieviele derselben sind seit 31.03.2000 in Bundesbetreuung?

 

Wieviele Personen aus dem Kosovo, die ein befristetes Aufenthaltsrecht bis 31.03.2000

hatten, erhielten eine Verlängerung?

 

Stimmt es, dass vom Bund beauftragte LandesbeamtInnen in den Kosovo flogen, um die

Häuser dort zu fotografierten?

 

Wenn ja, welche Qualifikation hatten diese BeamtInnen?

 

Stimmt es, dass je nach Zerstörungsgrad ihrer Häuser die Einteilung erfolgt in jene, die bis

31.03.2000 Österreich verlassen haben müssen, und jene, die bis 01.07. d. J. Aufenthaltsrecht

haben?

Wurden Individuelle Gründe, wie Traumatisierung der Menschen, fehlende Infrastruktur vor

Ort, etc. berücksichtigt? Wurde bei der Verlängerung nach individuellen humanitären

Gründen gesucht? Wenn nein, warum nicht?

 

Wieviele Personen aus dem Kosovo sind im Zuge des Kosovo - Krieges nach Österreich

gekommen, deren nahe (unterhaltspflichtige) Angehörige schon seit Jahren in Österreich

leben und hier arbeiten? (Familien von GastarbeiterInnen)

 

Sind für diese Menschen im Sinne des Schutzes eines Privat - und Familienlebens

Sonderquoten für die Familienzusammenführung geplant?