705/J XXI.GP
der Abgeordneten Inge Jäger:
und Genossinnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die Situation der in Österreich lebenden Kosovoalbanerlnnen
Mit 31.02.2000 endete für viele KosovoalbanerInnen das durch die 2. Kosovoverordnung am
17. Dezember beschlossene Aufenthaltsrecht.
Kriterium für die Beendigung des Aufenthaltes ist nach Information der Anfragestellerlnnen
der bauliche Zustand der Häuser der Betroffenen im Kosovo. Zur Motivation werden Fotos
vorgelegt, die ihre Häuser im jetzigen Zustand zeigen.
Nach vorliegenden Informationen empfehlen VertreterInnen der österreichischen Behörden
den Betroffenen häufig, jetzt einmal nach Hause zu fahren und dort einen Antrag auf
Familienzusammenführung zu stellen, dann könnten sie in 2 - 3 Jahren nach Österreich
kommen.
Etliche der Kosovoalbanerinnen, die mit den gemeinsamen Kindern dem Ehemann nach
Österreich nachgekommen sind, haben bereits eine Beschäftigungsbewilligung und müßten
jetzt wiederum gemeinsam mit den Kindern aus aufenthaltsrechtlichen Gründen das Land
verlassen. Arbeitsmarktpolitisch hieße das, dass die ohnehin raren Bewilligungen verloren
wären. Für die Familien hieße es eine erneute Trennung in ohnedies schwierigen und
ungesicherten Zeiten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den zuständigen Bundesminister
nachstehende
Wieviele Personen aus dem Kosovo waren bis 31.03.2000 in Bundesbetreuung?
Wieviele derselben sind seit 31.03.2000 in Bundesbetreuung?
Wieviele Personen aus dem Kosovo, die ein befristetes Aufenthaltsrecht bis 31.03.2000
hatten, erhielten eine Verlängerung?
Stimmt es, dass vom Bund beauftragte LandesbeamtInnen in den Kosovo flogen, um die
Häuser dort zu fotografierten?
Wenn ja, welche Qualifikation hatten diese BeamtInnen?
Stimmt es, dass je nach Zerstörungsgrad ihrer Häuser die Einteilung erfolgt in jene, die bis
31.03.2000 Österreich verlassen haben müssen, und jene, die bis 01.07. d. J. Aufenthaltsrecht
haben?
Wurden Individuelle Gründe, wie Traumatisierung der Menschen, fehlende Infrastruktur vor
Ort, etc. berücksichtigt? Wurde bei der Verlängerung nach individuellen humanitären
Gründen gesucht? Wenn nein, warum nicht?
Wieviele Personen aus dem Kosovo sind im Zuge des Kosovo - Krieges nach Österreich
gekommen, deren nahe (unterhaltspflichtige) Angehörige schon seit Jahren in Österreich
leben und hier arbeiten? (Familien von GastarbeiterInnen)
Sind für diese Menschen im Sinne des Schutzes eines Privat - und Familienlebens
Sonderquoten für die Familienzusammenführung geplant?