726/J XXI.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Kostelka

und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend Repräsentationsaufwendungen der Vizekanzler seit 1990

 

 

Der Ständige Unterausschuss des Rechnunghofausschusses befasst sich gegenwärtig auf

Verlangen der freiheitlichen Abgeordneten mit den Repräsentationsaufwendungen des

ehemaligen Bundeskanzlers Dr. Franz Vranitzky seit 1990 bis zum Ausscheiden aus seinem

Amt. Gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung sind die Beratungen dieses

Unterausschusses und die ihm zugeleiteten Unterlagen vertraulich.

 

In der Ausgabe des Format vom 17. April 2000 sind auf der Seite 39 Inhalte der vertraulichen

Verhandlungen wiedergegeben und in Ausschnitten in Faksimile dargestellt.

 

Um die Höhen der jeweiligen Ansätze sinnvoll überprüfen zu können, ist ein Vergleich zu

anderen Repräsentationsaufwendungen - also z.B. zu jenen der Vizekanzler in diesem

Zeitraum - sinnvoll. Diese sollen analog den Aufzeichnungen über die

Repräsentationsaufwendungen des ehemaligen Bundeskanzlers dargestellt werden (siehe

Format vom 17. April 2000).

 

Von den Fragen sind folgende ehemalige Vizekanzler betroffen:

DI Josef Riegler vom 1.1.1990 - 2.7.1991 (auch Bundesminister im BKA)

Dr. Erhard Busek vom 2.7.1991 - 4.5.1995 (auch BM f. Wissenschaft und Forschung)

Dr. Wolfgang Schüssel vom 4.5.1995 - 4.2.2000 (auch BM f. auswärtige Angelegenheiten)

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

 

1.Welche Repräsentationsaufwendungen (Datum, Anlass, Voranschlag, tatsächliche

   Abrechnung) sind für Vizekanzler DI Josef Riegler vom 1.1.1990 - 2.7.1991 (auch

   Bundesminister im BKA) angefallen?

 

2.Sind im obigen Zeitraum auch Reisespesen des ehemaligen Vizekanzlers angefallen

   (national und international), die nicht in den Repräsentationsaufwendungen beinhaltet

   sind?

   Wenn ja, welche im Detail in welcher Höhe?