728/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Kostelka
und Genossen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Repräsentationsaufwendungen der Vizekanzler seit 1990
Der Ständige Unterausschuss des Rechnunghofausschusses befasst sich gegenwärtig auf
Verlangen der freiheitlichen Abgeordneten mit den Repräsentationsaufwendungen des
ehemaligen Bundeskanzlers Dr. Franz Vranitzky seit 1990 bis zum Ausscheiden aus seinem
Amt. Gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung sind die Beratungen dieses
Unterausschusses und die ihm zugeleiteten Unterlagen vertraulich.
In der Ausgabe des Format vom 17. April 2000 sind auf der Seite 39 Inhalte der vertraulichen
Verhandlungen wiedergegeben und in Ausschnitten in Faksimile dargestellt.
Um die Höhen der jeweiligen Ansätze sinnvoll überprüfen zu können, ist ein Vergleich zu
anderen Repräsentationsaufwendungen - also z.B. zu jenen der Vizekanzler in diesem
Zeitraum - sinnvoll. Diese sollen analog den Aufzeichnungen über die
Repräsentationsaufwendungen des ehemaligen Bundeskanzlers dargestellt werden (siehe
Format vom 17. April 2000).
Von den Fragen sind folgende ehemalige Vizekanzler betroffen:
DI Josef Riegler vom 1.1.1990 - 2.7.1991 (auch Bundesminister im BKA)
Dr. Erhard Busek vom 2.7.1991 - 4.5.1995 (auch BM f. Wissenschaft und Forschung)
Dr. Wolfgang Schüssel vom 4.5.1995 - 4.2.2000 (auch BM f. auswärtige Angelegenheiten)
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende
Anfrage:
1.Welche Repräsentationsaufwendungen (Datum, Anlass, Voranschlag, tatsächliche
Abrechnung) sind für Vizekanzler Dr. Erhard Busek vom 2.7.1991 - 4.5.1995 (auch
BM f. Wissenschaft und Forschung) angefallen?
2. Sind im obigen Zeitraum auch Reisespesen des ehemaligen Vizekanzlers angefallen
(national und international), die nicht in den Repräsentationsaufwendungen beinhaltet
sind?
Wenn ja, welche im Detail in welcher Höhe?