730/J XXI.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Helmut Dietachmayr

und Genossen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und

Generationen

betreffend Krankengeld - Bezugsdauer

 

Das Gesetz gibt den Krankenkassen die Möglichkeit, in ihren Satzungen

die Bezugsdauer für Krankengeld von 52 Wochen auf die maximale

Dauer von 78 Wochen auszudehnen.

Durch die von Gesundheits - Staatssekretär Waneck angeregte Kürzung

der maximalen Krankengeld - Bezugsdauer auf 52 Wochen, würden die

Schwerstkranken existentiell getroffen.

 

Bei der OÖ Gebietskrankenkasse gibt es derzeit etwas mehr als 200

Personen, die länger als ein Jahr im Krankenstand sind und Krankengeld

beziehen. Eine Stichprobe nach dem Zufallsprinzip brachte dabei

folgende Diagnosen zu Tage: Trümmerbrüche nach einem Arbeitsunfall,

Lähmungserscheinungen nach Hirnblutung, Verengung der Hals - Arterie

verbunden mit schwerer Herzerkrankung, Krebserkrankungen mit

Chemo -  und Bestrahlungstherapie, usw..

 

Der Einsparungseffekt bei einer Kürzung des maximalen

Krankengeldbezuges auf 52 Wochen ist gering. Bei der OÖ

Gebietskrankenkasse ergibt sich unter der Annahme, daß alle 200

Personen, die mehr als ein Jahr im Krankenstand sind, die 78 Wochen

tatsächlich ausschöpfen und für diesen Zeitraum Krankengeld in

durchschnittlicher Höhe erhalten, ein Sparpotential von jährlich ca. 28

Millionen Schilling (ca. 3% der Gesamtausgaben für Krankengeld).

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an

die Frau Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen die

nachstehende

                                                               A N F R A G E

 

 

1. Wie viele Personen in Österreich haben - nach Bundesländer

    gegliedert - in den letzten 5 Jahren länger als 52 Wochen

    Krankengeld bezogen?

 

2. Wie viele Personen aus dem Bundesland Oberösterreich und speziell

    aus dem Bezirk Linz - Land beziehen derzeit länger als 52 Wochen

    Krankengeld und wären somit von der Kürzung der maximalen

    Krankengeld - Bezugsdauer betroffen?

 

3. Wie hoch sind die den Krankenkassen in den letzten 5 Jahren

    entstandenen Kosten für jene Personen die länger als 52 Wochen

    Krankengeld beanspruchten?

 

4. Wie teilen sich die Personen, die in den letzten 5 Jahren länger als 52

    Wochen Krankengeld beanspruchten, auf die einzelnen in Österreich

    bestehenden Krankenkassen auf?

 

5. Welche Krankheiten haben die Personen, die in den letzten 5 Jahren

    länger als 52 Wochen in Krankenstand waren und Krankengeld

    bezogen haben, überwiegend aufgewiesen?

 

6. Welchen Berufsgruppen können jene Personen zugeordnet werden,

    die - in den letzten 5 Jahren - länger als 52 Wochen Krankengeld

    bezogen haben?

 

7. Die Möglichkeit der Krankenkassen, die Mindestbezugsdauer für

    Krankengeld in ihren Satzungen von 52 Wochen auf maximal 78

    Wochen auszudehnen, stellt eine finanzielle Hilfe für schwerst kranke

    Menschen dar. Wie wollen Sie den finanziellen Verlust für diese

    Menschen ausgleichen?

 

8. Wie lange ist die maximale Bezugsdauer von Krankengeld in den

    anderen Staaten der EU?