730/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Helmut Dietachmayr
und Genossen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen
betreffend Krankengeld - Bezugsdauer
Das Gesetz gibt den Krankenkassen die Möglichkeit, in ihren Satzungen
die Bezugsdauer für Krankengeld von 52 Wochen auf die maximale
Dauer von 78 Wochen auszudehnen.
Durch die von Gesundheits - Staatssekretär Waneck angeregte Kürzung
der maximalen Krankengeld - Bezugsdauer auf 52 Wochen, würden die
Schwerstkranken existentiell getroffen.
Bei der OÖ Gebietskrankenkasse gibt es derzeit etwas mehr als 200
Personen, die länger als ein Jahr im Krankenstand sind und Krankengeld
beziehen. Eine Stichprobe nach dem Zufallsprinzip brachte dabei
folgende Diagnosen zu Tage: Trümmerbrüche nach einem Arbeitsunfall,
Lähmungserscheinungen nach Hirnblutung, Verengung der Hals - Arterie
verbunden mit schwerer Herzerkrankung, Krebserkrankungen mit
Chemo - und Bestrahlungstherapie, usw..
Der Einsparungseffekt bei einer Kürzung des maximalen
Krankengeldbezuges auf 52 Wochen ist gering. Bei der OÖ
Gebietskrankenkasse ergibt sich unter der Annahme, daß alle 200
Personen, die mehr als ein Jahr im Krankenstand sind, die 78 Wochen
tatsächlich ausschöpfen und für diesen Zeitraum Krankengeld in
durchschnittlicher Höhe erhalten, ein Sparpotential von jährlich ca. 28
Millionen Schilling (ca. 3% der Gesamtausgaben für Krankengeld).
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an
die Frau Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen die
nachstehende
A N F R A G E
1. Wie viele Personen in Österreich haben - nach Bundesländer
gegliedert - in den letzten 5 Jahren länger als 52 Wochen
Krankengeld bezogen?
2. Wie viele Personen aus dem Bundesland Oberösterreich und speziell
aus dem Bezirk Linz - Land beziehen derzeit länger als 52 Wochen
Krankengeld und wären somit von der Kürzung der maximalen
Krankengeld - Bezugsdauer betroffen?
3. Wie hoch sind die den Krankenkassen in den letzten 5 Jahren
entstandenen Kosten für jene Personen die länger als 52 Wochen
Krankengeld beanspruchten?
4. Wie teilen sich die Personen, die in den letzten 5 Jahren länger als 52
Wochen Krankengeld beanspruchten, auf die einzelnen in Österreich
bestehenden Krankenkassen auf?
5. Welche Krankheiten haben die Personen, die in den letzten 5 Jahren
länger als 52 Wochen in Krankenstand waren und Krankengeld
bezogen haben, überwiegend aufgewiesen?
6. Welchen Berufsgruppen können jene Personen zugeordnet werden,
die - in den letzten 5 Jahren - länger als 52 Wochen Krankengeld
bezogen haben?
7. Die Möglichkeit der Krankenkassen, die Mindestbezugsdauer für
Krankengeld in ihren Satzungen von 52 Wochen auf maximal 78
Wochen auszudehnen, stellt eine finanzielle Hilfe für schwerst kranke
Menschen dar. Wie wollen Sie den finanziellen Verlust für diese
Menschen ausgleichen?
8. Wie lange ist die maximale Bezugsdauer von Krankengeld in den
anderen Staaten der EU?