731/J XXI.GP
der Abgeordneten Dietachmayr
und Genossen
an den Bundesminister für Innovation und Zukunft
betreffend Micro - Skate - Scooter
Beim sogenannten Micro - Skate - Scooter handelt es sich um ein
zusammenklappbares leichtes Modell unter den modernen Tretrollern,
der vor allem zur Überbrückung von Kurzstrecken verwendet wird.
Micro - Scooter werden vom Hersteller weder mit Lichtanlage und
Reflektoren noch mit Klingel ausgerüstet und verfügen lediglich über
eine Bremse.
Entgegen der weitverbreiteten Meinung sind die Benützer der neuen
Roller vom Gesetz her nicht mit Inline - Skatern gleichgestellt. Während
Inline - Skater sowohl Gehsteige, Gehwege, Wohnstraßen,
Fußgängerzonen als auch Radfahranlagen befahren dürfen, gelten für
Rollerfahrer je nach Bauart und Ausstattung ihres Fahrzeuges
unterschiedliche Vorschriften.
Bisher wurden in Österreich ca. 6000 dieser neuen trendigen Micro -
Skate - Roller verkauft.
Die Rechtslage betreffend dieser neuen Roller ist offenbar völlig unklar.
So ist nach den Angaben des ARBÖ das Fahren auf Gehsteigen,
Gehwegen und Schutzwegen, Fußgängerzonen, Wohstraßen,
Radwegen, Radfahrerüberfahrten und Spielstraßen erlaubt.
Nach dem ÖAMTC dürfen mit den Micro - Skate - Scootern nur
Wohstraßen benützt werden. (Kurier vom 26. April 2000)
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister
für Innovation und Zukunft nachstehende
Anfrage:
1. Welche verschiedene Arten von Roller (Scooter, Kickboard,
Sidewalker & CO) gibt es derzeit, wie sind diese ausgestattet und
was versteht man genau unter diesen neuen Fortbewegungs -
mitteln?
2. Welche Verkehrsfächen dürfen mit diesen verschiedenen
Rollerarten - insbesonder mit den Mikro - Skate - Skootern - benützt
werden?
3. Ab wann wird es eine genaue Regelung betreffend dieser
verschiedenen Roller geben?
4. Sind Sie dafür, daß für den neuen zusammenklappbaren Mikro -
Skate - Scooter dieselben Regelungen gelten sollen wie für
Rollschuhfahrer (§ 88a StVO)?
5. Wie viele Verkehrsunfälle hat es bisher mit Beteiligung der
verschiedenen neuen Rollerarten gegeben und wie viele Personen
sind dabei verletzt worden?
6. Werden Sie zum Schutz der Lenker der verschiedenen neuen Roller
eine verpflichtende Sicherheitsausrüstung wie z.B.: eine
Sturzhelmpflicht vorsehen?
7. Welche Geschwindigkeiten können mit den neuen Rollern -
insbesondere mit dem Mikro – Skate - Scooter - erreicht werden?
8. Gibt es eine Altersbegrenzung ab wann die verschiedenen Roller
benützt werden dürfen und wie sieht diese aus?
9. Welche Vorschriften über das Alkohollimit sind für die Benützung
der neuen Rollerarten zu beachten?
10. Wie sehen die Regeln betreffend der verschiedenen neuen Roller in
den anderen Staaten der EU - insbesondere in der BRD - aus?
11. Wer sind die Hersteller dieser neuen Roller und in welcher
Preisklasse bewegen sie sich?