731/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dietachmayr

und Genossen

an den Bundesminister für Innovation und Zukunft

betreffend Micro - Skate - Scooter

 

Beim sogenannten Micro - Skate - Scooter handelt es sich um ein

zusammenklappbares leichtes Modell unter den modernen Tretrollern,

der vor allem zur Überbrückung von Kurzstrecken verwendet wird.

Micro - Scooter werden vom Hersteller weder mit Lichtanlage und

Reflektoren noch mit Klingel ausgerüstet und verfügen lediglich über

eine Bremse.

 

Entgegen der weitverbreiteten Meinung sind die Benützer der neuen

Roller vom Gesetz her nicht mit Inline - Skatern gleichgestellt. Während

Inline - Skater sowohl Gehsteige, Gehwege, Wohnstraßen,

Fußgängerzonen als auch Radfahranlagen befahren dürfen, gelten für

Rollerfahrer je nach Bauart und Ausstattung ihres Fahrzeuges

unterschiedliche Vorschriften.

 

Bisher wurden in Österreich ca. 6000 dieser neuen trendigen Micro -

Skate - Roller verkauft.

 

Die Rechtslage betreffend dieser neuen Roller ist offenbar völlig unklar.

So ist nach den Angaben des ARBÖ das Fahren auf Gehsteigen,

Gehwegen und Schutzwegen, Fußgängerzonen, Wohstraßen,

Radwegen, Radfahrerüberfahrten und Spielstraßen erlaubt.

Nach dem ÖAMTC dürfen mit den Micro - Skate - Scootern nur

Wohstraßen benützt werden. (Kurier vom 26. April 2000)

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister

für Innovation und Zukunft nachstehende

                                               Anfrage:

 

1. Welche verschiedene Arten von Roller (Scooter, Kickboard,

    Sidewalker & CO) gibt es derzeit, wie sind diese ausgestattet und

    was versteht man genau unter diesen neuen Fortbewegungs -

    mitteln?

 

2. Welche Verkehrsfächen dürfen mit diesen verschiedenen

    Rollerarten - insbesonder mit den Mikro - Skate - Skootern - benützt

    werden?

 

3. Ab wann wird es eine genaue Regelung betreffend dieser

    verschiedenen Roller geben?

 

4. Sind Sie dafür, daß für den neuen zusammenklappbaren Mikro -

   Skate - Scooter dieselben Regelungen gelten sollen wie für

   Rollschuhfahrer (§ 88a StVO)?

 

5. Wie viele Verkehrsunfälle hat es bisher mit Beteiligung der

    verschiedenen neuen Rollerarten gegeben und wie viele Personen

    sind dabei verletzt worden?

 

6. Werden Sie zum Schutz der Lenker der verschiedenen neuen Roller

    eine verpflichtende Sicherheitsausrüstung wie z.B.: eine

    Sturzhelmpflicht vorsehen?

 

7. Welche Geschwindigkeiten können mit den neuen Rollern -

    insbesondere mit dem Mikro – Skate - Scooter - erreicht werden?

 

8. Gibt es eine Altersbegrenzung ab wann die verschiedenen Roller

    benützt werden dürfen und wie sieht diese aus?

 

9. Welche Vorschriften über das Alkohollimit sind für die Benützung

    der neuen Rollerarten zu beachten?

 

10. Wie sehen die Regeln betreffend der verschiedenen neuen Roller in

      den anderen Staaten der EU - insbesondere in der BRD - aus?

 

11. Wer sind die Hersteller dieser neuen Roller und in welcher

      Preisklasse bewegen sie sich?