767/J XXI.GP

 

                                   DRINGLICHE ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Pilz und FreundInnen

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffs Überwachungsstaat

 

 

Mit dem Entwurf zum Militärbefugnisgesetz hat der BM für Landesverteidigung die Absicht, jede Opposition

gegen das Militär zu überwachen, untermauert. Gleichzeitig mehren sich Hinweise, dass nicht nur freiheitliches

Gedankengut, sondern auch freiheitliche Personalwirtschaft Eingang ins Verteidigungsministerium gefunden hat.

 

Zwei Gefahren sind von Datenschützern immer beschrieben und von Vertretern der Bundesregierungen immer

als ,,ungerechtfertigt" zurückgewiesen worden. Die Befürchtung, militärische Geheimdienste könnten eine

Generalermächtigung zur Überwachung politischer Kritik erhalten, wurde durch die Gefahr, eine Regierung

unter Beteiligung der extremen Rechten könnte diese Ermächtigungen missbrauchen, verstärkt. Da beides jetzt

gemeinsam eintrifft, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung

folgende

 

 

                                                               ANFRAGE

 

 

1.   In demokratischen Systemen ist es üblich, dass sich die Regierung mit Kritik öffentlich auseinandersetzt.

      Warum wollen Sie Kritik an der Landesverteidigung nachrichtendienstlich überwachen lassen?

 

2.   Welche Dienststellen oder Ämter sollen für die Überwachung der Kritiker zuständig sein ?

 

3.   Wieviel Personal steht für diese Aufgabe zur Verfügung ?

 

4.   In den Erläuterungen zum § 20 MBG wird erklärt, dass „die Auswertung von Zeitschriften, insbesondere

      das Ermitteln von Autoren, die sich kritisch bzw. teilweise negativ mit dem Bundesheer auseinandersetzen“.

      Aufgabe der „militärischen Abwehr“ sei. Warum ist es für die Sicherheit Österreichs notwendig, im Rahmen

      der militärischen Abwehr Journalisten. die ihren Beruf ernsthaft ausüben (sich „kritisch

      auseinandersetzen“), zu überwachen ?

 

5.   Über wie viele Autoren und Journalisten gibt es beim Abwehramt (AA) bzw. beim Heersnachrichtenamt

      (HNaA) Ergebnisse aus ,,Ermittlungen“ ?

 

6.   Über wie viele Journalisten wurden von den S2 Ermittlungen angestellt ?

 

7.   In den Erläuterungen zum § 20 MBG wird weiter erklärt, dass „die Beobachtung von eizelnen Aktivitäten

      als auch die Beobachtung von (politischen) Gruppierungen, die sich unter anderem gegen die militärische

      Landesverteidigung richten bzw. dieser kritisch gegenübersteht". Aufgabe der „militärischen Abwehr“ sei.

      Warum ist es für die Sicherheit Österreichs notwendig. politische Kritik nachrichtendienstlich überwachen

      zu lassen?

 

8.   Über wie viele in Österreich ansässige Personen und über wie viele Organisationen gibt es Akte im AA bzw.

      im HNaA?

 

9.   Die Grünen und ihr Parlamentsklub stehen der militärischen Landesverteidigung kritisch gegenüber. Ist es

      Aufgabe der militärischen Nachrichtendienste, die Grünen und ihren Parlamentsklub zu „beobachten“ ?

 

10. Über wie viele Mitglieder des Nationalrats gibt es Akte im AA bzw. im HNaA ?

11. Handys können ohne Wissen von Benutzer und Netzbetreiber mit "IMSI - Catchern" überwacht werden.

      Über wie viele IMSI - Catcher verfügt das BMLV ?

 

12. Welche Dienststellen betreiben diese Geräte?

 

13. Hat das HNaA Zugriff auf IMSI - Catcher?

 

14. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Überwachung von Handys durch dis BMLV?

 

15. § 23 MBG sieht eine ,‚Verlässlichkeitsprüfung“ nach dem Vorbild der Sicherheitsüberprüfung des BMI vor.

      Haben Sie selbst Ihre Mitarbeiter nach den Kriterien absoluter Verlässlichkeit ausgewählt ?

 

16. In den Erläuterungen zum § 23 MBG heisst es: „Als nicht verlässlich soll eine Person jedenfalls dann gelten,

      wenn sie durch ein inländisches Gericht wegen bestimmter Straftaten mit militärischer Relevanz

      rechtskräftig verurteilt wurde." Beschäftigen Sie in ihrem Kabinett Mitarbeiter, die wegen der Verletzung

      militärisch relevanter Gesetze verurteilt wurden ?

 

17. Wenn ja, wen, in welcher Funktion und wegen welchem Delikt verurteilt ?

 

18. Beschäftigen Sie in Ihrem Kabinett Mitarbeiter mit rechtsextremen Verbindungen?

 

19. Wenn ja, wen und in welcher Funktion ?

 

20. Das MBG regelt einen der sensibelsten Bereiche der politischen Kultur Österreichs. Es bedarf daher genauer

      parlamentarischer Beratungen. Derzeit besteht die Gefahr, dass das MBG in einer einzigen Sitzung des LVA

      „durchgezogen" wird. Unterstützen Sie das Anliegen, das MBG in einem eigenen Unterausschuss des LVA

      zu behandeln?

 

 

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage unter Verweis auf § 93 Abs.2 GOG

verlangt.