767/J XXI.GP
der Abgeordneten Petrovic, Pilz und FreundInnen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffs Überwachungsstaat
Mit dem Entwurf zum Militärbefugnisgesetz hat der BM für Landesverteidigung die Absicht, jede Opposition
gegen das Militär zu überwachen, untermauert. Gleichzeitig mehren sich Hinweise, dass nicht nur freiheitliches
Gedankengut, sondern auch freiheitliche Personalwirtschaft Eingang ins Verteidigungsministerium gefunden hat.
Zwei Gefahren sind von Datenschützern immer beschrieben und von Vertretern der Bundesregierungen immer
als ,,ungerechtfertigt" zurückgewiesen worden. Die Befürchtung, militärische Geheimdienste könnten eine
Generalermächtigung zur Überwachung politischer Kritik erhalten, wurde durch die Gefahr, eine Regierung
unter Beteiligung der extremen Rechten könnte diese Ermächtigungen missbrauchen, verstärkt. Da beides jetzt
gemeinsam eintrifft, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung
folgende
1. In demokratischen Systemen ist es üblich, dass sich die Regierung mit Kritik öffentlich auseinandersetzt.
Warum wollen Sie Kritik an der Landesverteidigung nachrichtendienstlich überwachen lassen?
2. Welche Dienststellen oder Ämter sollen für die Überwachung der Kritiker zuständig sein ?
3. Wieviel Personal steht für diese Aufgabe zur Verfügung ?
4. In den Erläuterungen zum § 20 MBG wird erklärt, dass „die Auswertung von Zeitschriften, insbesondere
das Ermitteln von Autoren, die sich kritisch bzw. teilweise negativ mit dem Bundesheer auseinandersetzen“.
Aufgabe der „militärischen Abwehr“ sei. Warum ist es für die Sicherheit Österreichs notwendig, im Rahmen
der militärischen Abwehr Journalisten. die ihren Beruf ernsthaft ausüben (sich „kritisch
auseinandersetzen“), zu überwachen ?
5. Über wie viele Autoren und Journalisten gibt es beim Abwehramt (AA) bzw. beim Heersnachrichtenamt
(HNaA) Ergebnisse aus ,,Ermittlungen“ ?
6. Über wie viele Journalisten wurden von den S2 Ermittlungen angestellt ?
7. In den Erläuterungen zum § 20 MBG wird weiter erklärt, dass „die Beobachtung von eizelnen Aktivitäten
als auch die Beobachtung von (politischen) Gruppierungen, die sich unter anderem gegen die militärische
Landesverteidigung richten bzw. dieser kritisch gegenübersteht". Aufgabe der „militärischen Abwehr“ sei.
Warum ist es für die Sicherheit Österreichs notwendig. politische Kritik nachrichtendienstlich überwachen
zu lassen?
8. Über wie viele in Österreich ansässige Personen und über wie viele Organisationen gibt es Akte im AA bzw.
im HNaA?
9. Die Grünen und ihr Parlamentsklub stehen der militärischen Landesverteidigung kritisch gegenüber. Ist es
Aufgabe der militärischen Nachrichtendienste, die Grünen und ihren Parlamentsklub zu „beobachten“ ?
10. Über wie
viele Mitglieder des Nationalrats gibt es Akte im AA bzw. im HNaA ?
11. Handys können ohne Wissen von Benutzer und Netzbetreiber mit "IMSI - Catchern" überwacht werden.
Über wie viele IMSI - Catcher verfügt das BMLV ?
12. Welche Dienststellen betreiben diese Geräte?
13. Hat das HNaA Zugriff auf IMSI - Catcher?
14. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Überwachung von Handys durch dis BMLV?
15. § 23 MBG sieht eine ,‚Verlässlichkeitsprüfung“ nach dem Vorbild der Sicherheitsüberprüfung des BMI vor.
Haben Sie selbst Ihre Mitarbeiter nach den Kriterien absoluter Verlässlichkeit ausgewählt ?
16. In den Erläuterungen zum § 23 MBG heisst es: „Als nicht verlässlich soll eine Person jedenfalls dann gelten,
wenn sie durch ein inländisches Gericht wegen bestimmter Straftaten mit militärischer Relevanz
rechtskräftig verurteilt wurde." Beschäftigen Sie in ihrem Kabinett Mitarbeiter, die wegen der Verletzung
militärisch relevanter Gesetze verurteilt wurden ?
17. Wenn ja, wen, in welcher Funktion und wegen welchem Delikt verurteilt ?
18. Beschäftigen Sie in Ihrem Kabinett Mitarbeiter mit rechtsextremen Verbindungen?
19. Wenn ja, wen und in welcher Funktion ?
20. Das MBG regelt einen der sensibelsten Bereiche der politischen Kultur Österreichs. Es bedarf daher genauer
parlamentarischer Beratungen. Derzeit besteht die Gefahr, dass das MBG in einer einzigen Sitzung des LVA
„durchgezogen" wird. Unterstützen Sie das Anliegen, das MBG in einem eigenen Unterausschuss des LVA
zu behandeln?
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage unter Verweis auf § 93 Abs.2 GOG
verlangt.