780/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend massive Verschlechterungen für kranke Menschen durch das FPÖVP-
Belastungspaket im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung
Das österreichische Gesundheitssystem stellt durch die solidarische, umlagefinanzierte
Pflichtversicherung den chancengleichen Zugang für alle Versicherten und deren
Angehörigen zu Leistungen des Gesundheitswesens unabhängig vom Alter, Geschlecht und
finanzieller Leistungsfähigkeit sicher.
Durch dieses Modell der solidarischen Finanzierung des Gesundheitssystems ist es in
Österreich gelungen, die Spaltung der Gesellschaft und die nunmehr drohende Zwei - Klassen -
Medizin zu verhindern.
Durch den Anschlag auf die Geldbörsen kranker Menschen gefährdet die FPÖVP die
gesellschaftliche Solidarität massiv.
Das Leitmotiv, mit dem die blau - schwarze Abkassierer - Koalition unverhohlen in die Taschen
kranker Menschen greift ist: „Wer krank ist, muss zahlen“
Hier sind exemplarisch einige der blau - schwarzen Maßnahmen genannt:
• Bis zu 1.000,- Selbstbehalt in Spitalsambulanzen pro Jahr und Person.
• Erhöhung des Selbstbehalts im Spital um rund 43 Prozent.
• Erhöhung der Rezeptgebühr um über 22 Prozent.
• Generelle Selbstbehalte für alle neuen medizinischen Leistungen (z.B. Psychotherapie
20 Prozent).
• Kürzung des Krankengeldes für Schwerstkranke.
• Streichung der Zuschüsse für Heilbehelfe und Hilfsmittel (Hörgeräte, Prothesen, etc.).
• Streichung der Maßnahmen für Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung.
StS Waneck hat in einer offiziellen Aussendung behauptet, dass dieses Paket „sozial
ausgewogen ist, weil es kranke und sozial
schwache Menschen nicht zusätzlich belastet“!
Die unterfertigten Sozialdemokratischen Abgeordneten empfinden diese Aussage, die
besonders kranke Menschen trifft, als zynisch und menschenverachtend und stellen daher an
die Frau Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen nachfolgende
Anfrage:
Laut Pressekonferenzunterlage der Bundesregierung:
• Die Rezeptgebühr wird von S 45,-- auf S 55,-- erhöht.
• Keine Veränderung bei der Rezeptgebührenbefreiung.
• Die Selbstmedikation soll durch Ausweitung der rezeptfreien Arzneimittel stärker
ermöglicht werden.
1. Soll mit der Erhöhung der Rezeptgebühr dem steigenden Arzneimittelverbrauch
Rechnung getragen werden?
2. Was hat die Rezeptgebühr mit dem steigenden Arzneimittelkonsum zu tun?
3. Werden Medikamente nicht von den Ärzten verordnet?
4. Müsste man Ärzte in die ökonomische Verantwortung im Gesundheitswesen einbinden?
5. Gibt es Studien, wie viele PatientInnen gegenüber dem Arzt gar nicht den Wunsch nach
Medikamenten äußern?
6. Kennen Sie die Studie des deutschen Gesundheitswissenschafters Prof. Schwartz,
Mitglied des Sachverständigenrates der deutschen Bundesregierung, der feststellt, dass
Ärzte das „Medikamentenbedürfnis" der Patientinnen völlig falsch einschätzen?
a) Teilen Sie diese Einschätzung?
7. Bedeutet die Ausweitung der Selbstmedikation nicht ein totales Nachgeben gegenüber
der Pharmaindustrie?
8. Bedeutet die Einführung eines 100 prozentigen Selbstbehaltes nicht ein totales
Nachgeben gegenüber der Pharmaindustrie?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie wann setzen um diesen Zustand zu
verändern?
9. Ist bei Selbstmedikation nicht ein noch höherer Privatpreis in der Apotheke zu
befürchten, da die Rabatte der Krankenkassen wegfallen?
10. Welche Einsparungen erwarten Sie durch die Selbstmedikation für die Krankenkassen?
11. Welche Mehrbelastungen erwarten Sie für die betroffenen Menschen?
12. Besteht nicht die Gefahr, dass die Selbstmedikation dazu führt, dass durch chronischen
„Medikamentenmissbrauch“ die Dialysefälle massiv ansteigen werden?
a) Wird durch die Folgekosten das Gesundheitswesen nicht massiv belastet?