781/J XXI.GP

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend massive Verschlechterungen für kranke Menschen durch das FPÖVP -

Belastungspaket im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung

 

Das österreichische Gesundheitssystem stellt durch die solidarische, umlagefinanzierte

Pflichtversicherung den chancengleichen Zugang für alle Versicherten und deren

Angehörigen zu Leistungen des Gesundheitswesens unabhängig vom Alter, Geschlecht und

finanzieller Leistungsfähigkeit sicher.

 

Durch dieses Modell der solidarischen Finanzierung des Gesundheitssystems ist es in

Österreich gelungen, die Spaltung der Gesellschaft und die nunmehr drohende Zwei - Klassen -

Medizin zu verhindern.

 

Durch den Anschlag auf die Geldbörsen kranker Menschen gefährdet die FPÖVP die

gesellschaftliche Solidarität massiv.

 

Das Leitmotiv, mit dem die blau - schwarze Abkassierer - Koalition unverhohlen in die Taschen

kranker Menschen greift ist: „Wer krank ist, muss zahlen“

 

Hier sind exemplarisch einige der blau - schwarzen Maßnahmen genannt:

 

• Bis zu 1.000,- Selbstbehalt in Spitalsambulanzen pro Jahr und Person.

• Erhöhung des Selbstbehalts im Spital um rund 43 Prozent.

• Erhöhung der Rezeptgebühr um über 22 Prozent.

• Generelle Selbstbehalte für alle neuen medizinischen Leistungen (z.B. Psychotherapie

   20 Prozent).

• Kürzung des Krankengeldes für Schwerstkranke.

• Streichung der Zuschüsse für Heilbehelfe und Hilfsmittel (Hörgeräte, Prothesen, etc.).

• Streichung der Maßnahmen für Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung.

 

StS Waneck hat in einer offiziellen Aussendung behauptet, dass dieses Paket „sozial

ausgewogen ist, weil es kranke und sozial schwache Menschen nicht zusätzlich belastet“!

Die unterfertigten Sozialdemokratischen Abgeordneten empfinden diese Aussage, die

besonders kranke Menschen trifft, als zynisch und menschenverachtend und stellen daher an

die Frau Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen nachfolgende

 

Anfrage:

 

 

Heilbehelfe und Hilfsmittel

 

Laut Pressekonferenzunterlage der Bundesregierung:

• Einsparung bei Zuzahlung von Heilbehelfen sollen sich ebenfalls kostendämpfend

   auswirken,

• Maßnahmen der Rehabilitation sind davon ausgenommen (Rollstühle, orthopädische

   Gehbehelfe, etc.)

 

1. Werden Heilbehelfe und Hilfsmittel für die PatientInnen noch teurer?

 

2. Ist es richtig, dass den Versicherten massive Teuerungen ins Haus stehen, weil viele

    Gebietskrankenkassen die satzungsmäßigen Höchstgrenzen ausgeschöpft haben, um die

    Versicherten finanziell maximal zu entlasten?

 

3. Wie hoch sind diese Mehrbelastungen für die Menschen?

 

 

Zuzahlungen für neu einzuführende Leistungen

 

Laut Pressekonferenzunterlage der Bundesregierung:

• Zuzahlungen für neu einzuführende Leistungen im Verantwortungsbereich der

  Krankenkassen (z.B. 20 % Selbstbehalt bei Vertragsabschluss Psychotherapie)

 

4. Soll der gesamte medizinische Fortschritt selbstbehaltspflichtig werden?

 

5. Geht es nur um Leistungen wie Psychotherapie?

 

6. Bedeuten die Aussagen der Bundesregierung nicht, dass jede neue Leistung, die in

    einen Ärztegesamtvertrag aufgenommen wird, in Zukunft mit einem 20 prozentigen

    Selbstbehalt belegt werden müsste?

 

7. Verstehen Sie darunter auch jedes neue Medikament, das in das Heilmittelverzeichnis

    aufgenommen wird?

 

8. Bedeutet das, dass jeder neue Rehabilitationsartikel zu einem 20 prozentigen

    Selbstbehalt führt?

 

9. Wenn jede neue Leistung mit einem 20 prozentigen Selbstbehalt belegt wird, wie

    erklären Sie die Versprechungen der FPÖVP, keinen Selbstbehalt bei niedergelassenen

    Ärzten einzuführen?

 

10. Wer soll diese neuen Selbstbehalte vorschreiben?

      a) Von wem werden sie eingehoben?

      b) Wie hoch sind die Verwaltungskosten für diese Maßnahmen?

      c) Werden diese Verwaltungskosten den Spitalsträgern abgegolten?

      d) Welche zusätzlichen Einnahmen erwarten Sie durch die Einhebung dieser neuen

      Selbstbehalte?