783/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend massive Verschlechterungen für kranke Menschen durch das FPÖVP -
Belastungspaket im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung
Das österreichische Gesundheitssystem stellt durch die solidarische, umlagefinanzierte
Pflichtversicherung den chancengleichen Zugang für alle Versicherten und deren
Angehörigen zu Leistungen des Gesundheitswesens unabhängig vom Alter, Geschlecht und
finanzieller Leistungsfähigkeit sicher.
Durch dieses Modell der solidarischen Finanzierung des Gesundheitssystems ist es in
Österreich gelungen, die Spaltung der Gesellschaft und die nunmehr drohende Zwei - Klassen -
Medizin zu verhindern.
Durch den Anschlag auf die Geldbörsen kranker Menschen gefährdet die FPÖVP die
gesellschaftliche Solidarität massiv.
Das Leitmotiv, mit dem die blau - schwarze Abkassierer - Koalition unverhohlen in die Taschen
kranker Menschen greift ist: „Wer krank ist, muss zahlen“
Hier sind exemplarisch einige der blau - schwarzen Maßnahmen genannt:
• Bis zu 1.000,- Selbstbehalt in Spitalsambulanzen pro Jahr und Person.
• Erhöhung des Selbstbehalts im Spital um rund 43 Prozent.
• Erhöhung der Rezeptgebühr um über 22 Prozent.
• Generelle Selbstbehalte für alle neuen medizinischen Leistungen (z.B. Psychotherapie
20 Prozent).
• Kürzung des Krankengeldes für Schwerstkranke.
• Streichung der Zuschüsse für Heilbehelfe und Hilfsmittel (Hörgeräte, Prothesen, etc.).
• Streichung der Maßnahmen für Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung.
StS Waneck hat in einer offiziellen Aussendung behauptet, dass dieses Paket „sozial
ausgewogen ist, weil es kranke und sozial
schwache Menschen nicht zusätzlich belastet“!
Die unterfertigten Sozialdemokratischen Abgeordneten empfinden diese Aussage, die
besonders kranke Menschen trifft, als zynisch und menschenverachtend und stellen daher an
die Frau Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen nachfolgende
Anfrage:
Laut Pressekonferenzunterlage der Bundesregierung:
• Vorziehung der Einführung der Chipkarte in das Jahr 2002 mit der Zusatzmöglichkeit für
jeden Patientinnen, freiwillig medizinische Notfalldaten darauf speichern zu können
1. Ist es richtig, dass mit Einführung der Chipkarte die Krankenscheingebühr abgeschafft
und ein genereller prozentueller Selbstbehalt eingeführt wird?
2. Will man die Versicherten durch die Einführung des prozentuellen Selbstbehalts noch
vor Ende dieser Legislaturperiode belasten?
a) Wenn ja, in weicher Höhe?
3. Was sind medizinische Notfalldaten die freiwillig gespeichert werden können?
4. Dürfen diese medizinischen Notfalldaten, von einem Arzt ohne entsprechende
Gegenprobe verwendet werden?
5. Wer hat Zugriff auf diese medizinischen Notfalldaten (z.B. der Betriebsarzt)?
Laut Pressekonferenzunterlage der Bundesregierung:
• Einsparungen im Bereich Arzneimittelkosten, mit dem Ziel, die erwarteten
Kostensteigerungen bis Ende 2000 um 2,5 Mrd. zu senken.
• Reduzierung der Großhandelsspanne, der Apothekenspanne, sowie durch laufende
Verhandlungen des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger mit
der pharmazeutischen Industrie unter Anwendung der bestehenden Instrumente.
• Durch Einführung eines EDV - gestützten Informationssystems (Ökonomiemodul) soll die
Verschreibepraxis der Vertragsärzte ebenfalls zu einer Reduzierung der
Arzneimittelkosten beitragen.
• Keinesfalls dürfen starre Deckelungen eingeführt werden.
• Preiskommission soll vor allem bei den häufig verordneten Medikamenten einen
ständigen EU - weiten Preisvergleich durchführen.
6. Was hat ihr Ressort, seit ihrem Amtsantritt, an Regelungsmaßnahmen für die
Dämpfung der Arzneimittelkosten erlassen?
a) Was sind die finanziellen Auswirkungen dieser Regelungen?
b) Sind diese Maßnahmen aus Ihrer Sicht ausreichend?
7. Was werden Sie in Ihrem Ressort unternehmen, um dieses Paket umzusetzen?
a) Bei den Industriepreisen?
b) Bei den Großhandelsspannen?
c) Bei den
Apothekenspannen?
8. Wie soll die Sozialversicherung dieses Paket gegen die Apothekerkammer und die
Bundeswirtschaftskammer (Großhandel und pharmazeutische Industrie) ohne politische
und gesetzliche Unterstützung durchdrücken?
9. Werden Sie gesetzlich einen besonderen Sanktionsmechanismus gegenüber
Vertragsärzten im Rahmen des Ökonomiemoduls einführen?
a) Wenn ja, wie sieht dieser aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
10. Warum kommt es zu keinen Deckelungen der Arzneimittelausgaben?