785/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann

und Genossinnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend massive Verschlechterungen für kranke Menschen durch das FPÖVP -

Belastungspaket im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung

 

Das österreichische Gesundheitssystem stellt durch die solidarische, umlagefinanzierte

Pflichtversicherung den chancengleichen Zugang für alle Versicherten und deren

Angehörigen zu Leistungen des Gesundheitswesens unabhängig vom Alter, Geschlecht und

finanzieller Leistungsfähigkeit sicher.

 

Durch dieses Modell der solidarischen Finanzierung des Gesundheitssystems ist es in

Österreich gelungen, die Spaltung der Gesellschaft und die nunmehr drohende Zwei - Klassen -

Medizin zu verhindern.

 

Durch den Anschlag auf die Geldbörsen kranker Menschen gefährdet die FPÖVP die

gesellschaftliche Solidarität massiv.

 

Das Leitmotiv, mit dem die blau - schwarze Abkassierer - Koalition unverhohlen in die Taschen

kranker Menschen greift ist: „Wer krank ist, muss zahlen“

 

Hier sind exemplarisch einige der blau - schwarzen Maßnahmen genannt:

 

• Bis zu 1.000,- Selbstbehalt in Spitalsambulanzen pro Jähr und Person.

• Erhöhung des Selbstbehalts im Spital um rund 43 Prozent.

• Erhöhung der Rezeptgebühr um über 22 Prozent.

• Generelle Selbstbehalte für alle neuen medizinischen Leistungen (z.B. Psychotherapie

  20 Prozent).

• Kürzung des Krankengeldes für Schwerstkranke.

• Streichung der Zuschüsse für Heilbehelfe und Hilfsmittel (Hörgeräte, Prothesen, etc.).

• Streichung der Maßnahmen für Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung.

 

StS Waneck hat in einer offiziellen Aussendung behauptet, dass dieses Paket „sozial

ausgewogen ist, weil es kranke und sozial schwache Menschen nicht zusätzlich belastet“!

Die unterfertigten Sozialdemokratischen Abgeordneten empfinden diese Aussage, die

besonders kranke Menschen trifft, als zynisch und menschenverachtend und stellen daher an

die Frau Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen nachfolgende

 

Anfrage:

 

 

Einsparungen im Verwaltungsbereich

 

Laut Pressekonferenzunterlage der Bundesregierung:

• Einsparungen im Verwaltungsbereich des Hauptverbandes der Österreichischen

   Sozialversicherungsträger und der Krankenversicherungsträger und bei den

   Ermessensausgaben durch:

• Nutzung von Synergien (Realisierung eines funktionsfähigen EDV - Netzwerkes)

• Steigerung der Effizienz

• Nulllohnrunde

• Streichung nicht zeitgemäßer Zulagen

• und im Bereich der freiwilligen höheren Satzungsleistungen

• Jahreseinsparungssumme 1,5 Mrd.

• unter anderem durch flexible Budgetierung

 

1. Wie wollen Sie die Einsparungen bei Verwaltungskosten auf die einzelnen

     Krankenversicherungsträger gewichten?

2. Können Sie die ASVG - Träger mit der BVA, der SVA der Bauern, der SVA der

    gewerblichen Wirtschaft vergleichen, obwohl sie kein Krankengeld zu zahlen haben

    und keinen Schwerpunkt „Mutterschaftsfälle“ haben?

3. Ist es richtig, dass die ASVG - Krankenversicherungsträger derzeit rund halb so hohe

    Verwaltungskosten je geschützter Person im Vergleich zu anderen KV - Trägern (BVA,

    SVA der Bauern, der SVA der gewerblichen Wirtschaft) haben?

4. Welche Serviceverschlechterungen werden Sie definieren, mit denen die Versicherten

     (Öffnungszeiten, Standorte) zu rechnen haben?

5. Planen Sie Schließungen von Außenstellen der Gebietskrankenkassen?

6. Welche Kontrollen gegenüber Vertragspartnern (Honorare, Medikamentenkosten,

    Falschabrechnungen, etc.), Dienstgebern (Beitragsprüfung) und Versicherten

    (Krankenstandskontrollen) sollen eingeschränkt werden und wer hat die

    Ausgabensteigerung und Einnahmendämpfung zu verantworten?

7. Wie wollen sie sicherstellen, dass die Ärzte mit den Krankenkassen EDV - mäßig

    abrechnen?

    a) Planen Sie hier gesetzliche Unterstützungen?

    b) Wenn ja, wann und welche?

    c) Wenn nein, warum nicht?

 

Controlling - Gremium

 

Laut Pressekonferenzunterlage der Bundesregierung:

• Im BMSG/STS ist ein Controlling - Gremium einzurichten, das unter Einbeziehung

   externer Experten eine ständig begleitende Beobachtung der KV auf Einhaltung des

   Maßnahmenmixes durchführt.

• Diesem Gremium ist vom HVB monatlich ein Finanzbericht über die Entwicklung des

   Budgetvollzuges vorzulegen.

 

8. Was ist die Aufgabe des Controlling-Gremiums?

    a) Wer sind die Mitglieder?

    b) Werden die Ergebnisse veröffentlicht?

9. Werden Sie die Krankenkassen bei der Durchsetzung von Forderungen gegenüber

    Ärzten, Apothekern, Spitälern, Pharmaindustrie und allen anderen Vertragspartnern im

    Rahmen dieses Controllinginstruments unterstützen?

    a) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?

    b) Wenn nein, warum nicht?