790/J XXI.GP
Des Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Bestellung von Regierungsbeauftragten
Als Bundeskanzler sind Sie mit dem Vorsatz „Wir werden Österreich neu regieren“ in Ihr Amt
eingetreten.
Neu und verfassungsrechtlich originell ist dabei auch die Bestellung von Regierungsbeauftragten.
Bereits in Ihrer Regierungserklärung am 9. Februar 2000 haben Sie Dr. Maria Schaumayer als
Regierungsbeauftragte für die Entschädigung von NS - Zwangsarbeitern präsentiert.
Am 17. März 2000 wurde ÖVP - Vizekanzler a.D. Dr. Erhard Busek zum Regierungsbeauftragten für
Fragen im Zusammenhang mit der EU - Erweiterung bestellt.
Zweifellos handelt es sich bei den ernannten Regierungsbeauftragten Dr. Erhard Busek und Dr. Maria
Schaumayer um erfahrene Personen des öffentlichen Lebens. Die Vorgangsweise bei deren Bestellung
zu Regierungsbeauftragten und die Frage, auf welche rechtlichen Grundlagen sie sich in ihrer Tätigkeit
berufen können, erfordern aber einige klärende Antworten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1. Wann wurde beschlossen, Regierungsbeauftragte zu ernennen?
2. Welche Personen agieren derzeit als Regierungsbeauftragte mit welchen konkreten
Aufgabenstellungen und sind weitere Ernennungen zu Regierungsbeauftragten geplant?
3. Gibt es bestimmte Kriterien, wonach die Regierungsbeauftragten ausgewählt werden?
4. Ist eine ÖVP - Karriere Voraussetzung, um von Ihnen als Regierungsbeauftragte(r) ernannt zu
werden?
5. Planen Sie im Sinne der koalitionären Harmonie auch die Bestellung von der FPÖ nahestehenden
Personen als Regierungsbeauftragte?
6. Welche Regierungsmitglieder werden durch die Tätigkeit der Regierungsbeauftragten „entlastet“?
7. Welche Kosten sind der Republik Österreich durch die Tätigkeit der Regierungsbeauftragten bis
jetzt unmittelbar entstanden?
8. Auf welche rechtliche Basis und Kompetenzen können sich die Regierungsbeauftragten bei ihrer
Tätigkeit berufen?
9. Welche Befugnisse wurden den Regierungsbeauftragten von Ihnen zuerkannt, um mit Kompetenz
ausgestattet für die Republik Österreich bzw. die Bundesregierung verhandeln zu können?
10. Werden Regierungsbeauftragte auch dem Parlament berichten?
11. Wie gestalten sich die parlamentarischen Kontrollrechte gegenüber Regierungsbeauftragten?