790/J XXI.GP

 

                                                               Anfrage

 

 

Des Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Bestellung von Regierungsbeauftragten

 

 

Als Bundeskanzler sind Sie mit dem Vorsatz „Wir werden Österreich neu regieren“ in Ihr Amt

eingetreten.

Neu und verfassungsrechtlich originell ist dabei auch die Bestellung von Regierungsbeauftragten.

Bereits in Ihrer Regierungserklärung am 9. Februar 2000 haben Sie Dr. Maria Schaumayer als

Regierungsbeauftragte für die Entschädigung von NS - Zwangsarbeitern präsentiert.

Am 17. März 2000 wurde ÖVP - Vizekanzler a.D. Dr. Erhard Busek zum Regierungsbeauftragten für

Fragen im Zusammenhang mit der EU - Erweiterung bestellt.

 

Zweifellos handelt es sich bei den ernannten Regierungsbeauftragten Dr. Erhard Busek und Dr. Maria

Schaumayer um erfahrene Personen des öffentlichen Lebens. Die Vorgangsweise bei deren Bestellung

zu Regierungsbeauftragten und die Frage, auf welche rechtlichen Grundlagen sie sich in ihrer Tätigkeit

berufen können, erfordern aber einige klärende Antworten.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundeskanzler folgende

 

                                                               Anfrage:

 

1.    Wann wurde beschlossen, Regierungsbeauftragte zu ernennen?

 

2.    Welche Personen agieren derzeit als Regierungsbeauftragte mit welchen konkreten

        Aufgabenstellungen und sind weitere Ernennungen zu Regierungsbeauftragten geplant?

 

3.    Gibt es bestimmte Kriterien, wonach die Regierungsbeauftragten ausgewählt werden?

 

4.    Ist eine ÖVP - Karriere Voraussetzung, um von Ihnen als Regierungsbeauftragte(r) ernannt zu

        werden?

 

5.    Planen Sie im Sinne der koalitionären Harmonie auch die Bestellung von der FPÖ nahestehenden

        Personen als Regierungsbeauftragte?

 

6.    Welche Regierungsmitglieder werden durch die Tätigkeit der Regierungsbeauftragten „entlastet“?

 

7.    Welche Kosten sind der Republik Österreich durch die Tätigkeit der Regierungsbeauftragten bis

        jetzt unmittelbar entstanden?

 

8.    Auf welche rechtliche Basis und Kompetenzen können sich die Regierungsbeauftragten bei ihrer

        Tätigkeit berufen?

 

9.    Welche Befugnisse wurden den Regierungsbeauftragten von Ihnen zuerkannt, um mit Kompetenz

        ausgestattet für die Republik Österreich bzw. die Bundesregierung verhandeln zu können?

 

10.  Werden Regierungsbeauftragte auch dem Parlament berichten?

 

11.  Wie gestalten sich die parlamentarischen Kontrollrechte gegenüber Regierungsbeauftragten?