803/J XXI.GP
der Abgeordneten Parnigoni
und Genossen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Zivilluftfahrtbeirat
Das Luftfahrtgesetz (BGBl. 253/1957 in der Fassung BGBl. Nr. 20/1970), zuletzt geändert
durch BGBl. 105/1990) schreibt im § 144 Abs. 1 zwingend vor, den Zivilluftfahrtbeirat
mindestens in jedem Kalendervierteljahr einzuberufen.
Die letzte Sitzung des Zivilluftfahrtbeirats fand am 8. September 1999 statt.
Da die unterzeichneten Abgeordneten der Meinung sind, dass einerseits der
Zivillufifahrtbeirat ein wichtiges koordinierendes Organ im Rahmen der österreichischen
Luftfahrt darstellt, anderseits es sich um einen groben Gesetzesverstoß handelt, stellen die
unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Warum wurde der Zivilluftfahrtbeirat trotz mehrerer offener Probleme (z.B.
Harmonisierung von Haftungshöchstbeiträgen) seit den letzten Beratungen am 8.9.
1999 von Ihnen bisher nicht einberufen?
2. Wann werden Sie der zwingenden Einberufungspflicht gemäß Luftfahrtgesetz
nachkommen?