803/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Parnigoni

und Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Zivilluftfahrtbeirat

 

Das Luftfahrtgesetz (BGBl. 253/1957 in der Fassung BGBl. Nr. 20/1970), zuletzt geändert

durch BGBl. 105/1990) schreibt im § 144 Abs. 1 zwingend vor, den Zivilluftfahrtbeirat

mindestens in jedem Kalendervierteljahr einzuberufen.

 

Die letzte Sitzung des Zivilluftfahrtbeirats fand am 8. September 1999 statt.

 

Da die unterzeichneten Abgeordneten der Meinung sind, dass einerseits der

Zivillufifahrtbeirat ein wichtiges koordinierendes Organ im Rahmen der österreichischen

Luftfahrt darstellt, anderseits es sich um einen groben Gesetzesverstoß handelt, stellen die

unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und

Technologie nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Warum wurde der Zivilluftfahrtbeirat trotz mehrerer offener Probleme (z.B.

    Harmonisierung von Haftungshöchstbeiträgen) seit den letzten Beratungen am 8.9.

    1999 von Ihnen bisher nicht einberufen?

 

2. Wann werden Sie der zwingenden Einberufungspflicht gemäß Luftfahrtgesetz

    nachkommen?