808/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Kostelka, Silhavy

und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend Gutachten über die Verfassungswidrigkeit der Anhebung des Pensionsalters

 

Wie aus den Medien am 16. Mai d. J. zu entnehmen war, hat der Verfassungsdienst des

Bundeskanzleramtes ein Gutachten erstattet, wonach die geplante Anhebung des

Pensionsalters verfassungswidrig sei. Es ist dies der Standpunkt, den die SPÖ von Anfang an

vertreten hat.

 

Der Klubobmann der ÖVP, Dr. Andreas Khol, meinte daraufhin öffentlich, man müsse dann

eben ein weiteres Gutachten einholen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Existiert ein Gutachten des Verfassungsdienstes über die Frage der geplanten

    Erhöhung des Pensionsantrittsalters?

 

2. Wenn ja, wie lautet dieses Gutachten?

 

3. Existieren im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes sonstige Unterlagen, die

    sich mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Anhebung des Pensionsalters

    beschäftigen?

 

4. Wenn ja, wie lauten dies Unterlagen?

 

5. Wenn die Frage 3 mit ja zu beantworten ist, warum wurde auf Grund dieser

    Unterlagen kein Gutachten des Verfassungsdienstes über die Anhebung des

    Pensionsalters erstellt?

6. Sollten Frage 1 und Frage 3 mit nein zu beantworten sein: Warum wurde der

    Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes nicht mit der Frage der

    Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Pensionsalters befasst, obwohl von

     namhaften Rechtswissenschaftlern in der Öffentlichkeit bereits behauptet wurde, die

     Anhebung sei verfassungsrechtlich bedenklich?

 

7. Welche Aufgaben hat Ihrer Auffassung nach der Verfassungsdienst des

    Bundeskanzleramtes?

 

8. Wie beurteilen Sie die fachliche Unabhängigkeit des Verfassungsdienstes des

    Bundeskanzleramtes?

 

9. Inwieweit ist es zulässig, Weisungen betreffend das Ergebnis und die Begründung

    von Gutachten des Verfassungsdienstes zu erteilen?

 

10. Wurde betreffend der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Anhebung des

      Pensionsalters von Ihnen oder irgendeinem der Mitarbeiter Ihres Kabinetts gegenüber

      irgendeinem Mitarbeiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes in

      irgendeiner Form bedeutet, dass ein Ergebnis, wonach die Anhebung

      verfassungsrechtlich bedenklich sei, „unerwünscht“ sei?