810/J XXI.GP
Anfrage
der Abgeordneten Pumberger, Haupt, Hartinger und Kollegen Aumayr, Schöggl
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend: Außenstände der Krankenkassen durch Leistungen für Patienten die
nicht in Österreich versichert sind.
In regelmäßigen Abständen berichten die Medien über Außenstände der
Krankenkassen und der Spitäler aufgrund medizinischer Leistungen an Patienten,
die nicht in Österreich krankenversichert sind.
Die kritische finanzielle Situation unserer Krankenkassen erlaubt es nicht, daß
Forderungen für in Österreich erbrachte medizinische Leistungen nicht oder nur
zögernd und wenn ja, ohne Verzugszinsen eingehoben werden.
Dies nehmen die unterfertigten Abgeordneten zum Anlaß und richten an die Frau
Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Wie hoch belaufen sich die Außenstände für erbrachte medizinische Leistungen
an Patienten, die nicht in Österreich versichert sind insgesamt, gegliedert nach
Bundesländern und nach Bürgern aus EU - Staaten und Nicht - EU - Staaten?
2. Wie hoch sind die Außenstände für erbrachte medizinische Leistungen im
stationären Bereich und für Leistungen bei Vertragsärzten der Krankenkassen?
3. Wer ist für die Einforderung der ausstehenden Beträge zuständig?
4. Wie erfolgt die Einforderung der Honorare?
5. Werden Mahnspesen, Verzugskosten, Bankspesen und andere Mehrkosten
eingefordert und wenn nein, warum nicht?
6. Welche Maßnahmen werden bei Zahlungsunwilligkeit ergriffen (z.B.: Inkassobüro,
usw.)
7. Was gedenken Sie zur Verbesserung der Situation als kurzfristige, mittelfristige
und langfristige Maßnahmen zur Einhebung von Außenständen für erbrachte
medizinische Leistungen an Patienten, welche nicht in Österreich
krankenversichert sind, zu tun?
8. Sind österreichische Krankenkassen säumig bei der Bezahlung der Kosten für
medizinische Behandlung von in Österreich versicherten Personen im Ausland?