834/J XXI.GP
der Abgeordneten Werner Miedl , Edeltraud Gatterer
und Kollegen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend die gesetzliche Anerkennung des Blindenführhundes als Hilfsmittel und
Diensthund in Österreich
Im Juli 1996 wurde im Parlament die Bürgerinitiative Nr.8 eingebracht. Ziel dieser
Bürgerinitiative war die erforderlichen legistischen und politischen Rahmenbedingungen zu
schaffen, um die Anerkennung des Rehabilitationshundes herbeizuführen. Die Forderungen
der Bürgerinitiative lauteten konkret:
I. Anerkennung als Hilfsmittel durch die Krankenkassen
II. Anerkennung als Diensthund:
a) Verankerung des weißen Führgeschirres in der Straßenverkehrsordnung als
Verkehrschutzzeichen
b) Zutrittsrecht zu allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen
c) Verankerung der Mitnahmepflicht in den Beförderungsrichtlinien (Bus, Bahn)
öffentlicher und privater (Taxi) Beförderungsunternehmen
d) Zutrittsrecht in allen Geschäften des täglichen Bedarfes
Nach den parlamentarischen Behandlungen dieser Bürgerinitiative im Ausschuß für
Petitionen und Bürgerinitiativen sowie im Ausschuß für Arbeit und Soziales wurde am
16.6.1998 in der 128. Sitzung des Nationalrates eine Entschließung in der Fassung eines
Abänderungsantrages angenommen, die wie folgt lautete:
"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, mit den in Betracht
kommenden Rehabilitationsträgern (insbesondere Sozialversicherungsträgern und Ländern)
zum Zwecke der Vereinheitlichung der Vorgangsweise Gespräche über die Schaffung der
rechtlichen Rahmenbedingungen für die Definition und Anerkennung von Blindenführhunden
ehebaldigst zu führen."
Da es in dieser Angelegenheit noch keine gesetzlichen Änderungen gegeben hat, stellt sich
die Frage, zu welchen Ergebnisse die Gespräche der früheren Sozialministern Hostasch mit
den Rehabilitationsträgern führten. Tatsache ist. daß eine baldige gesetzliche Anerkennung
des Blindenführhundes als Hilfsmittel wie auch als Diensthund dringend nötig wäre, um
enorme Kosten zu vermeiden sowie viele bürokratische Hindernisse für unseren blinden
Menschen abzubauen. Auch wenn diese Petition in der vergangenen Legislaturperiode
eingebracht wurde, handelt es sich dabei um Anliegen. die auch heute noch ihre Berechtigung
haben.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit und Generationen folgende
Anfrage:
1. Zu welchen Ergebnissen kamen die Gespräche der früheren Sozialministerin Hostasch mit
den Rehabilitationsträgern (Sozialversicherungsträgern und Ländern)?
2. Ergeben sich auf Grund dieser Gespräche Möglichkeiten die Definition und Anerkennung
von Blindenführhunden bald zu erreichen?
3. Gab es von Ihrer Vorgängerin Initiativen, die Forderungen der Bürgerinitiative Nr.8 zu
verwirklichen?
4. Falls es zu keinen bzw. unbefriedigenden Gesprächsergebnissen zwischen
Bundesministerin Hostasch und den Rehabilitationsträgern gekommen ist, werden Sie
diesbezüglich neue Schritte setzen. um dem parlamentarischen Entschließungsantrag aus
der früheren Gesetzgebungsperiode nachzukommen?
5. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Forderungen der Bürgerinitiative Nr.8 zu
verwirklichen? Welche Schritte werden Sie in diesem Zusammenhang konkret setzen?
6. Planen Sie darüber hinaus noch zusätzliche Initiativen bzw. Unterstützungen für blinde
Menschen? Wenn ja, welche?