837/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Gaßner und GenossInnen, Antoni

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Controlling - und Berichtswesen bei der Erschließung zusätzlicher

Finanzmittel an öffentlichen Schulen bzw. Schulen mit Öffentlichkeitsrecht

 

Im Rahmen schulautonomer Entscheidungsmöglichkeiten steht jeder Schule die Möglichkeit

zu privatem Sponsoring offen. Während das normale, aus öffentlichen Mitteln stammende,

Schulbudget vom Parlament geprüft wird, ist eine Kontrolle bei privaten Sponsorgeldern

nicht möglich. Laut Unterrichtsministerin (siehe Anfragebeantwortung aus der XX. GP.-NR

2918/AB vom 17.11.1997), ist jedoch die Zustimmung des Sponsors notwendig, um die

Inhalte des Sponsorvertrages bekanntgeben zu können. Da sich offensichtlich

Sponsoraktivitäten an privaten Schulen, die mitunter von der öffentlichen Hand finanziert

werden, der parlamentarischen Kontrolle entziehen, wäre die Einrichtung eines

entsprechenden Controlling - und Berichtswesens an allen öffentlichen Schulen bzw.

Schulen mit Öffentlichkeitsrecht erforderlich, das der Rechenschaftslegung über die

Verwendung der Mittel dienen soll.

 

Grundsätzlich gilt, dass Schulen öffentlich finanziert werden, damit Schülerinnen gleicher

Schultypen die gleiche Ausbildung zuteil wird, unabhängig von ihrer sozialen oder regionalen

Herkunft. Um diese Chancengleichheit zu garantieren bzw. diverse Gefahren (siehe

Fragestellung) zu vermeiden, muss dem Parlament sowie dem Rechnungshof Einblick in die

Sponsoraktivitäten gewährt werden. Denn Schule ist kein privater, sondern ein

gesellschaftlicher Bereich, in den der Gesetzgeber und der Hauptfinanzier, die öffentliche

Hand, Einblick haben muss.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

 

1) Wie gewährleistet das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dass es

    durch Sponsoring an privaten Schulen zu keinem Abhängigkeitsverhältnis der Schule

    gegenüber den Unternehmen kommt?

2) Wie gewährleistet das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dass es

    dabei nicht zu einer Benachteiligung einzelner Schultypen kommt? (Bsp. AHS und

    BHS)

3) Wie gewährleistet das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dass es

    im Zuge dieser Sponsoraktivitäten nicht zu einer Benachteiligung von Schulen im

    ländlichen Bereich im Vergleich zu Schulen in Ballungsregionen kommt?

4) Wie gewährleisten Sie, dass es zu keiner Benachteiligung von öffentlichen Schulen

    und dadurch einer größeren sozialen Kluft zwischen wohlhabenden AbsolventInnen von

    privaten ,,Eliteschulen“ und anderen SchulabgängerInnen kommt?

5) Wie gewährleisten Sie als zuständige Ministerin, dass der Druck auf Schulen im Kampf

    um Sponsorgelder nicht steigt und Schulen in Finanznöten auf Sponsoren

    ausweichen, deren Produkte oder Dienstleistungen pädagogischen Intentionen

    zuwiderlaufen?

6) Wie gewährleisten Sie in diesem Zusammenhang, dass es zu keiner Beeinflussung von

    LehrerInnen an Schulen kommt, die z.B. durch einen Treuebonus sich für die

    Anschaffung bestimmter Produkte oder zur Werbung veranlasst sehen?

7) Wie gewährleisten Sie, dass SchülerInnen durch den verstärkten Einfluss privater

    Firmen im Zuge ihrer Sponsoraktivitäten an Schulen, nicht zu einem unkritischem

    Konsumdenken erzogen werden?

8) Sind Sie dafür, dass das Parlament bzw. der Rechnungshof über das Ausmaß aller

    Finanzierungen für öffentliche Schulen informiert wird?

    Wenn nein oder nur in eingeschränkter Form: wie begründen Sie Ihre Meinung?

9) Haben Sie vor, die Einführung eines Controlling - und Berichtswesens an

    öffentlichen Schulen bzw. Schulen mit Öffentlichkeitsrecht dem Gesetzgeber

    vorzuschlagen? a) Wenn ja: welche Aktivitäten

                                 • haben Sie dazu (ad Punkt 9) bisher gesetzt und

                                 • welche werden Sie in diesem Zusammenhang setzen?

                              b) Wenn nein: warum nicht?