837/J XXI.GP
des Abgeordneten Gaßner und GenossInnen, Antoni
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Controlling - und Berichtswesen bei der Erschließung zusätzlicher
Finanzmittel an öffentlichen Schulen bzw. Schulen mit Öffentlichkeitsrecht
Im Rahmen schulautonomer Entscheidungsmöglichkeiten steht jeder Schule die Möglichkeit
zu privatem Sponsoring offen. Während das normale, aus öffentlichen Mitteln stammende,
Schulbudget vom Parlament geprüft wird, ist eine Kontrolle bei privaten Sponsorgeldern
nicht möglich. Laut Unterrichtsministerin (siehe Anfragebeantwortung aus der XX. GP.-NR
2918/AB vom 17.11.1997), ist jedoch die Zustimmung des Sponsors notwendig, um die
Inhalte des Sponsorvertrages bekanntgeben zu können. Da sich offensichtlich
Sponsoraktivitäten an privaten Schulen, die mitunter von der öffentlichen Hand finanziert
werden, der parlamentarischen Kontrolle entziehen, wäre die Einrichtung eines
entsprechenden Controlling - und Berichtswesens an allen öffentlichen Schulen bzw.
Schulen mit Öffentlichkeitsrecht erforderlich, das der Rechenschaftslegung über die
Verwendung der Mittel dienen soll.
Grundsätzlich gilt, dass Schulen öffentlich finanziert werden, damit Schülerinnen gleicher
Schultypen die gleiche Ausbildung zuteil wird, unabhängig von ihrer sozialen oder regionalen
Herkunft. Um diese Chancengleichheit zu garantieren bzw. diverse Gefahren (siehe
Fragestellung) zu vermeiden, muss dem Parlament sowie dem Rechnungshof Einblick in die
Sponsoraktivitäten gewährt werden. Denn Schule ist kein privater, sondern ein
gesellschaftlicher Bereich, in den der Gesetzgeber und der Hauptfinanzier, die öffentliche
Hand, Einblick haben muss.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:
1) Wie gewährleistet das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dass es
durch Sponsoring an privaten Schulen zu keinem Abhängigkeitsverhältnis der Schule
gegenüber den Unternehmen kommt?
2) Wie gewährleistet das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dass es
dabei nicht zu einer Benachteiligung einzelner Schultypen kommt? (Bsp. AHS und
BHS)
3) Wie gewährleistet das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dass es
im Zuge dieser Sponsoraktivitäten nicht zu einer Benachteiligung von Schulen im
ländlichen Bereich im Vergleich zu Schulen in Ballungsregionen kommt?
4) Wie gewährleisten Sie, dass es zu keiner Benachteiligung von öffentlichen Schulen
und dadurch einer größeren sozialen Kluft zwischen wohlhabenden AbsolventInnen von
privaten ,,Eliteschulen“ und anderen SchulabgängerInnen kommt?
5) Wie gewährleisten Sie als zuständige Ministerin, dass der Druck auf Schulen im Kampf
um Sponsorgelder nicht steigt und Schulen in Finanznöten auf Sponsoren
ausweichen, deren Produkte oder Dienstleistungen pädagogischen Intentionen
zuwiderlaufen?
6) Wie gewährleisten Sie in diesem Zusammenhang, dass es zu keiner Beeinflussung von
LehrerInnen an Schulen kommt, die z.B. durch einen Treuebonus sich für die
Anschaffung bestimmter Produkte oder zur Werbung veranlasst sehen?
7) Wie gewährleisten Sie, dass SchülerInnen durch den verstärkten Einfluss privater
Firmen im Zuge ihrer Sponsoraktivitäten an Schulen, nicht zu einem unkritischem
Konsumdenken erzogen werden?
8) Sind Sie dafür, dass das Parlament bzw. der Rechnungshof über das Ausmaß aller
Finanzierungen für öffentliche Schulen informiert wird?
Wenn nein oder nur in eingeschränkter Form: wie begründen Sie Ihre Meinung?
9) Haben Sie vor, die Einführung eines Controlling - und Berichtswesens an
öffentlichen Schulen bzw. Schulen mit Öffentlichkeitsrecht dem Gesetzgeber
vorzuschlagen? a) Wenn ja: welche Aktivitäten
• haben Sie dazu (ad Punkt 9) bisher gesetzt und
• welche werden Sie in diesem Zusammenhang setzen?
b) Wenn nein: warum nicht?