853/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Emmerich Schwemlein und Genossen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Sicherung des ÖPNV - Weiterbestand der Krimmler Bahn
Die Krimmler Bahn stellt eine unverzichtbare Säule im Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) des Oberpinzgaus dar. Daher war es mehr als sinnvoll, dass in der kürzeren
Vergangenheit Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen wurden. Rund 127 Mio.
Schilling wurden in die Verbesserung der Infrastruktur der Krimmler Bahn investiert.
Nachdem nun von der Regierung eine dramatische Kürzung des Budgets der ÖBB
beschlossen und auch die Mittel für den ÖPNV reduziert - darüber hinaus die Einstellung von
Nebenbahnen avisiert wurde - erscheint der Fortbestand der Krimmler Bahn nicht mehr
gegeben zu sein. Damit würde eine sensible Tourismusregion zu mehr Individualverkehr und
somit Umweltbelastungen verurteilt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1. Sind Sie bereit, mit der betroffenen Bevölkerung, den Verantwortlichen aus Politik und
Wirtschaft sowie den Vertretern der ÖBB eine Diskussion vor Ort über den Fortbestand
der Krimmler Bahn zu führen?
2. In welcher Art und Weise stellen Sie sich die zukünftige flächendeckende Versorgung des
Oberpinzgaus betreffend ÖPNV vor?
3. Welche konkrete verkehrspolitische Verantwortung für die Aufrechterhaltung des
Betriebes der Pinzgaubahn leiten Sie für sich in Ihrer Eigenschaft als Verkehrs - und
Infrastrukturminister ab?
4. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um die Aufrechterhaltung des
Betriebes der Pinzgaubahn sicherzustellen, und wann werden Sie diese Maßnahmen
setzen?
5. Welchen finanziellen Mitteleinsatz werden Sie im Rahmen des Bundesbudgets 2001 für
die Pinzgaubahn vorsehen (ersucht wird um genaue Aufschlüsselung der aus Sicht des
Ressorts erforderlichen
Mittel aus dem Bundesbudget für Infrastruktur, Grundangebot,
Investitionen, etc.) und welche außerbudgetären Mittel z.B. SCHIG können eingesetzt
werden?
6. Welche finanziellen Leistungen hat der Bund in den letzten fünf Jahren für die
Pinzgaubahn erbracht (ersucht wird um exakte Aufschlüsselung der Mittel wie in Frage
5. und - im Vergleich dazu - welche finanziellen Leistungen ist der Bund
(voraussichtlich) ab 2001 und darüber hinaus mittelfristig bereit, für die Pinzgaubahn
aufzubringen?
7. Werden Sie sich als Eigentümervertreter der ÖBB in der Bundesregierung gegenüber der
ÖBB für eine „freundliche Übergabe“ an einen künftigen Betreiber einsetzen,
insbesondere in der Frage der Zurverfügungstellung von Anlagen, Werkstätten,
Rollmaterial, Personal, und wenn ja, bis wann und in welcher Form?
8. Wie sollte Ihres Erachtens das Miteinander von Bahn und Bahnbus im Oberpinzgau in
Zukunft, angesichts der anzunehmenden Übernahme des Betriebes auf der Pinzgaubahn
durch Dritte gestaltet werden, um ein volkswirtschaftlich widersinnigen
konkurrenzierenden Parallelverkehr zwischen Schiene und Bus zu vermeiden? Und
welchen konkreten Beitrag werden Sie zu einer verkehrspolitisch und volkswirtschaftlich
optimalen Lösung dieses möglichen Problems leisten?
9. Wie behandeln Sie die Tatsache, dass fast 6.000 BürgerInnen ihr klares JA zur Bahn
durch ihre Unterschrift erklärt haben und welchen politischen Auftrag leiten Sie für sich
ab?
10. Wie hoch beziffern Sie aus Ihrer Gesamtsicht (schätzungsweise) kurz - bis mittelfristig die
Folgekosten für den Bundesstraßenbau im Oberpinzgau im Falle einer Einstellung des
Bahnbetriebes, angesichts der derzeitigen Transportleistung der Pinzgaubahn im
Personenverkehr von zuletzt rund 720.000 Fahren pro Jahr?
11. Werden Sie sich an den mit dem Land Salzburg geschlossenen Grund - und
Finanzierungsvertrag über den Salzburger Verkehrsverbund halten?
* Wenn nein, wie begründen Sie die Vertragsauflösung und wie stellen Sie sich das
zukünftige Überleben der Verkehrsverbünde vor?
* Wenn nein, wie soll die Folgevereinbarung ausschauen und welche Konsequenzen
wird die neue Verbundregelung für die Fahrgäste haben?