870/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend “Kompetenz für Seilbahnen - Sicherheit”

 

Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft wurde die Richtlinie des Europaparlaments und

des Rates über Seilbahnen für den Personenverkehr veröffentlicht, die spätestens bis zum 3.

Mai 2002 in das innerstaatliche Recht umzusetzen sein wird. Dabei sollte aber auch die

nationalen Kompetenzen neu geregelt werden (RL 2000/9/ EG vom 20.03.2000).

 

So kam es 1992 zu einigen Kompetenzverschiebungen, wobei durch eine Änderung des

Eisenbahngesetzes, den Bundesländern die behördliche Zuständigkeit unter anderem für die

“Kleinseilbahnen” übertragen wurde. Kleinseilbahnen - ein Begriff, der mit der

Gesetzesänderung neu eingeführt worden war - sind Sessellifte mit fix am Förderseil

festgeklemmten Fahrbetriebsmitteln. Der Bund hat sich dabei die Zuständigkeit für alle

,,Hauptseilbahnen” behalten - ebenfalls ein damals neu eingeführter Begriff. Es handelt sich

dabei um alle anderen Personenseilbahnen wie Standseilbahnen, Kabinenseilbahnen, und

Seilbahnen, bei denen die Sessel während des Betriebes in den Stationen vom Förderseil

losgelöst werden (“kuppelbare Systeme”).

Damit sollte die behördliche Zuständigkeit des Bundesministeriums auf jene Fälle beschränkt

werden, “in denen eine bundesweit zentrale Entscheidung unerlässlich ist.”

 

Derzeit ergibt sich die Entwicklung, dass die Seilbahnunternehmen im Regelfall in

kuppelbare Systeme investieren. Das hat zur Folge, dass die Anzahl der Kleinseilbahnen

rückläufig ist, die Anzahl der in der Bundeskompetenz befindlichen Sesselbahnen ständig

steigt.

Die EU - Richtlinie wurde deshalb erarbeitet, weil ,, ... es daher notwendig (ist), für die gesamte

Gemeinschaft grundlegende Anforderungen im Hinblick auf Sicherheit, Gesundheitsschutz,

Umweltschutz und Verbraucherschutz festzulegen, die für Anlagen, Seilsysteme und

Sicherheitsbauteile gelten.”

Nun bewirken somit diese EU - Richtlinie und die harmonisierten Normen (Seilbahn - CEN -

Norm), dass eine bundeseinheitliche Vollziehung und einen bundeseinheitlichen Stand der

Technik sichergestellt ist.

 

Das zuständige Bundesministerium hatte nach dem wegen des Kompetenzüberganges im Jahr

1992 erfolgten Personalabbau in den letzten Jahren stets Probleme, die Vielzahl der neuen

Hauptseilbahnen personell zu verkraften. Es kam zu Terminproblemen und in diesem

Zusammenhang zur Schaffung eines sog. “Überstundentopfes”, in den die

Seilbahnunternehmen einzuzahlen hatten und zur Übertragung von Abnahmeagenden an

externe Stellen.

 

Die Vertreter der Länderseilbahnbehörden haben aus diesen Gründen am 25.01.2000 bei einer

Expertentagung in Salzburg einvernehmlich ihre Meinung zum Ausdruck gebracht, dass die

ursprüngliche Forderung der Bundesländer - nämlich die Übertragung der Zuständigkeit für

alle Sessellifte - erneut erhoben werden sollte.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,

Innovation und Technologie nachstehende Anfrage:

 

1.   Wie viele Kleinseilbahnen gab es 1997,1998 und 1999 (ersuche um Aufschlüsselung

      auf die einzelnen Bundesländer)?

 

2.   Wie viele Überprüfungen wurden 1997, 1998 und 1999 durch die zuständigen

      Landesbehörden durchgeführt (ersuche um Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?

 

3.   Wie viele Beanstandungen wurden durch die zuständige Behörde 1997, 1998 sowie

      1999 ausgesprochen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer).

 

4.   Wie viele Hauptseilbahnen gab es 1997, 1998 und 1999 (ersuche um Aufschlüsselung

      auf die Bundesländer)?

 

5.   Wie viele Überprüfungen wurden durch die Beamten des zuständigen Ministeriums

      durchgeführt?

 

6.   Ist es auch richtig, dass Abnahmen (bzw. Überprüfungen) für Hauptseilbahnen durch

      externe Stellen erfolgt sind?

 

7.   Wenn ja, welche Qualifikation müssen dafür diese externen Stellen aufweisen?

 

8.   Wie viele Überprüfungen durch externe Stellen wurden 1997, 1998 und 1999

      durchgeführt?

 

9.   Ist es richtig, dass in der zuständigen Organisationseinheit des Bundesministeriums für

      Verkehr, Innovation und Technologie seit 1992 zu einem Personalabbau gekommen

      ist?

 

10. Wenn ja, wie viele “mit Seilbahnangelegenheiten befasste Bedienstete” gab es 1992,

      1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998 sowie 1999 (ersuche um detaillierte

      Aufschlüsselung)?

 

11. In welchen zeitlichen Abständen seit 1992 wurden die Hauptseilbahnen durch die

      zuständigen Beamten des Ministeriums bzw. durch externe Stellen überprüft?

 

12. Ist es richtig, dass ein sog. ,,Überstundentopf‘ geschaffen wurde, in dem die

      Seilbahnunternehmen einzuzahlen hatten, um die mit der Abnahme neuer Seilbahnen

      verbundenen Überstunden abzugelten?

 

13. Seit welchem Jahr gibt es diesen ,,Überstundentopf‘ und existiert dieser noch?

 

14. Wenn ja, wie viel wurde bislang einbezahlt, welcher Betrag ausbezahlt, und welcher

      Betrag befindet sich noch in diesem Überstundentopf?

 

15. Werden Sie bei der Umsetzung dieser neuen EU - Richtlinie die Zuständigkeit für alle

      Sessellifte in die Kompetenz der Länder übertragen?
16. Wenn nein, weshalb nicht?

 

17. Vertreten auch Sie die Auffassung, dass dem Bundesministerium nur

      Verkehrspolitische Fragen und grundsätzliche Probleme der Verkehrssicherheit

      vorbehalten bleiben sollten?

 

18. Sind auch Sie der Auffassung dass ein einheitlicher Stand der Technik nicht

      ausschließlich durch zentrale Genehmigung, sondern auch durch zentrale

      Regelungskompetenz gewährleistet wird?

 

19. Sind auch Sie der Auffassung, dass ein einheitlicher Stand der Technik durch die EU -

      Richtlinie und durch die CEN - Norm sichergestellt wird und daher eine bundesweit,

      zentrale Entscheidung mit Geltung der EU - Richtlinie nicht mehr “absolut

      unerlässlich” ist?

 

20. Warm werden Sie die EU - Richtlinie über Seilbahnen für den Personenverkehr

       umsetzen und eine Regierungsvorlage in das Parlament bringen?