870/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend “Kompetenz für Seilbahnen - Sicherheit”
Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft wurde die Richtlinie des Europaparlaments und
des Rates über Seilbahnen für den Personenverkehr veröffentlicht, die spätestens bis zum 3.
Mai 2002 in das innerstaatliche Recht umzusetzen sein wird. Dabei sollte aber auch die
nationalen Kompetenzen neu geregelt werden (RL 2000/9/ EG vom 20.03.2000).
So kam es 1992 zu einigen Kompetenzverschiebungen, wobei durch eine Änderung des
Eisenbahngesetzes, den Bundesländern die behördliche Zuständigkeit unter anderem für die
“Kleinseilbahnen” übertragen wurde. Kleinseilbahnen - ein Begriff, der mit der
Gesetzesänderung neu eingeführt worden war - sind Sessellifte mit fix am Förderseil
festgeklemmten Fahrbetriebsmitteln. Der Bund hat sich dabei die Zuständigkeit für alle
,,Hauptseilbahnen” behalten - ebenfalls ein damals neu eingeführter Begriff. Es handelt sich
dabei um alle anderen Personenseilbahnen wie Standseilbahnen, Kabinenseilbahnen, und
Seilbahnen, bei denen die Sessel während des Betriebes in den Stationen vom Förderseil
losgelöst werden (“kuppelbare Systeme”).
Damit sollte die behördliche Zuständigkeit des Bundesministeriums auf jene Fälle beschränkt
werden, “in denen eine bundesweit zentrale Entscheidung unerlässlich ist.”
Derzeit ergibt sich die Entwicklung, dass die Seilbahnunternehmen im Regelfall in
kuppelbare Systeme investieren. Das hat zur Folge, dass die Anzahl der Kleinseilbahnen
rückläufig ist, die Anzahl der in der Bundeskompetenz befindlichen Sesselbahnen ständig
steigt.
Die EU - Richtlinie wurde deshalb erarbeitet, weil ,, ... es daher notwendig (ist), für die gesamte
Gemeinschaft grundlegende Anforderungen im Hinblick auf Sicherheit, Gesundheitsschutz,
Umweltschutz und Verbraucherschutz festzulegen, die für Anlagen, Seilsysteme und
Sicherheitsbauteile gelten.”
Nun bewirken somit diese EU - Richtlinie und die harmonisierten Normen (Seilbahn - CEN -
Norm), dass eine bundeseinheitliche Vollziehung und einen bundeseinheitlichen Stand der
Technik sichergestellt ist.
Das zuständige Bundesministerium hatte nach dem wegen des Kompetenzüberganges im Jahr
1992 erfolgten Personalabbau in den letzten Jahren stets Probleme, die Vielzahl der neuen
Hauptseilbahnen personell zu verkraften. Es kam zu Terminproblemen und in diesem
Zusammenhang zur Schaffung eines sog. “Überstundentopfes”, in den die
Seilbahnunternehmen einzuzahlen hatten und zur Übertragung von Abnahmeagenden an
externe Stellen.
Die Vertreter der Länderseilbahnbehörden haben aus diesen Gründen am 25.01.2000 bei einer
Expertentagung in Salzburg einvernehmlich ihre Meinung zum Ausdruck gebracht, dass die
ursprüngliche Forderung der Bundesländer - nämlich die Übertragung der Zuständigkeit für
alle Sessellifte - erneut erhoben werden
sollte.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende Anfrage:
1. Wie viele Kleinseilbahnen gab es 1997,1998 und 1999 (ersuche um Aufschlüsselung
auf die einzelnen Bundesländer)?
2. Wie viele Überprüfungen wurden 1997, 1998 und 1999 durch die zuständigen
Landesbehörden durchgeführt (ersuche um Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?
3. Wie viele Beanstandungen wurden durch die zuständige Behörde 1997, 1998 sowie
1999 ausgesprochen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer).
4. Wie viele Hauptseilbahnen gab es 1997, 1998 und 1999 (ersuche um Aufschlüsselung
auf die Bundesländer)?
5. Wie viele Überprüfungen wurden durch die Beamten des zuständigen Ministeriums
durchgeführt?
6. Ist es auch richtig, dass Abnahmen (bzw. Überprüfungen) für Hauptseilbahnen durch
externe Stellen erfolgt sind?
7. Wenn ja, welche Qualifikation müssen dafür diese externen Stellen aufweisen?
8. Wie viele Überprüfungen durch externe Stellen wurden 1997, 1998 und 1999
durchgeführt?
9. Ist es richtig, dass in der zuständigen Organisationseinheit des Bundesministeriums für
Verkehr, Innovation und Technologie seit 1992 zu einem Personalabbau gekommen
ist?
10. Wenn ja, wie viele “mit Seilbahnangelegenheiten befasste Bedienstete” gab es 1992,
1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998 sowie 1999 (ersuche um detaillierte
Aufschlüsselung)?
11. In welchen zeitlichen Abständen seit 1992 wurden die Hauptseilbahnen durch die
zuständigen Beamten des Ministeriums bzw. durch externe Stellen überprüft?
12. Ist es richtig, dass ein sog. ,,Überstundentopf‘ geschaffen wurde, in dem die
Seilbahnunternehmen einzuzahlen hatten, um die mit der Abnahme neuer Seilbahnen
verbundenen Überstunden abzugelten?
13. Seit welchem Jahr gibt es diesen ,,Überstundentopf‘ und existiert dieser noch?
14. Wenn ja, wie viel wurde bislang einbezahlt, welcher Betrag ausbezahlt, und welcher
Betrag befindet sich noch in diesem Überstundentopf?
15. Werden Sie bei der Umsetzung dieser neuen EU - Richtlinie die Zuständigkeit für alle
Sessellifte in
die Kompetenz der Länder übertragen?
16. Wenn nein, weshalb nicht?
17. Vertreten auch Sie die Auffassung, dass dem Bundesministerium nur
Verkehrspolitische Fragen und grundsätzliche Probleme der Verkehrssicherheit
vorbehalten bleiben sollten?
18. Sind auch Sie der Auffassung dass ein einheitlicher Stand der Technik nicht
ausschließlich durch zentrale Genehmigung, sondern auch durch zentrale
Regelungskompetenz gewährleistet wird?
19. Sind auch Sie der Auffassung, dass ein einheitlicher Stand der Technik durch die EU -
Richtlinie und durch die CEN - Norm sichergestellt wird und daher eine bundesweit,
zentrale Entscheidung mit Geltung der EU - Richtlinie nicht mehr “absolut
unerlässlich” ist?
20. Warm werden Sie die EU - Richtlinie über Seilbahnen für den Personenverkehr
umsetzen und eine Regierungsvorlage in das Parlament bringen?