873/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Anton Leikam und Genossen

an den Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel

betreffend die ,,Abstimmungsspende“ für das Bundesland Kärnten

 

Am 10. Oktober dieses Jahres jährt sich bereits zum 80 mal der Tag der Kärntner

Volksabstimmung. Das Ergebnis dieser Volksabstimmung sicherte den Verbleib

Kärntens bei Österreich. Die österreichische Bundesregierung hat diesen wichtigen

demokratischen Selbstbestimmungsakt der Kärntner Bevölkerung bisher stets zum

Anlass genommen, um bei runden Jubiläen dem Bundesland Kärnten eine

beachtliche ,,Abstimmungsspende“ zu übermitteln. Über die nun möglicherweise

bevorstehende finanzielle Zuwendung der derzeitigen Bundesregierung gibt es

jedoch leider viele Unklarheiten. Zahlreiche Medienberichte betreffend die

,,Abstimmungsspende“ haben zu hitzigen Debatten und zu einer Verunsicherung der

Kärntner Bevölkerung geführt.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler der

Republik Österreich nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.     Welchen Schillingbetrag wird die österreichische Bundesregierung der Kärntner

        Bevölkerung aus Anlass der 80. Wiederkehr des Tages der Kärntner

        Volksabstimmung am 10. Oktober dieses Jahres zur Verfügung stellen?

 

2.     Ist die von der österreichischen Bundesregierung in Aussicht gestellte Spende

        vom Land Kärnten zweckgebunden zu verwenden? Wenn ja, für welche

        konkreten Maßnahmen oder Projekte wird die Abstimmungsspende gewährt?

 

3.    Entspricht es den Intentionen der Bundesregierung, dass Teile dieser

       finanziellen Zuwendung - wie einige Kärntner Medien zu berichten wussten -

       zweckgebunden für Projekte im benachbarten Slowenien verwendet werden

       sollen? Wenn ja, welcher prozentmäßige Anteil der Spende soll dafür

       bereitgestellt werden und welche konkreten Projekte sollen damit unterstützt

       werden?