873/J XXI.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Anton Leikam und Genossen
an den Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel
betreffend die ,,Abstimmungsspende“ für das Bundesland Kärnten
Am 10. Oktober dieses Jahres jährt sich bereits zum 80 mal der Tag der Kärntner
Volksabstimmung. Das Ergebnis dieser Volksabstimmung sicherte den Verbleib
Kärntens bei Österreich. Die österreichische Bundesregierung hat diesen wichtigen
demokratischen Selbstbestimmungsakt der Kärntner Bevölkerung bisher stets zum
Anlass genommen, um bei runden Jubiläen dem Bundesland Kärnten eine
beachtliche ,,Abstimmungsspende“ zu übermitteln. Über die nun möglicherweise
bevorstehende finanzielle Zuwendung der derzeitigen Bundesregierung gibt es
jedoch leider viele Unklarheiten. Zahlreiche Medienberichte betreffend die
,,Abstimmungsspende“ haben zu hitzigen Debatten und zu einer Verunsicherung der
Kärntner Bevölkerung geführt.
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler der
Republik Österreich nachstehende
1. Welchen Schillingbetrag wird die österreichische Bundesregierung der Kärntner
Bevölkerung aus Anlass der 80. Wiederkehr des Tages der Kärntner
Volksabstimmung am 10. Oktober dieses Jahres zur Verfügung stellen?
2. Ist die von der österreichischen Bundesregierung in Aussicht gestellte Spende
vom Land Kärnten zweckgebunden zu verwenden? Wenn ja, für welche
konkreten Maßnahmen oder Projekte wird die Abstimmungsspende gewährt?
3. Entspricht es den Intentionen der Bundesregierung, dass Teile dieser
finanziellen Zuwendung - wie einige Kärntner Medien zu berichten wussten -
zweckgebunden für Projekte im benachbarten Slowenien verwendet werden
sollen? Wenn ja, welcher prozentmäßige Anteil der Spende soll dafür
bereitgestellt werden und welche konkreten Projekte sollen damit unterstützt
werden?