956/J XXI.GP
der Abgeordneten Lackner
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Befreiung von der Vignettenpflicht
Im Zusammenhang mit der nach Medienberichterstattung geplanten Befreiung bestimmter
Autobahnabschnitte von der Vignettenpflicht sind einige Ungereimtheiten aufgetreten, da das
Bundesstraßenfinanzierungsgesetz keine Ausnahme von der Vignettenpflicht für bestimmte
Strecken zulässt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Ist es richtig, dass die A 14 vom Grenzübergang zur Bundesrepublik Deutschland bis
Dornbirn - Süd von der Vignettenpflicht ausgenommen werden soll?
2. Wenn ja, auf welche rechtliche Grundlagen stützen Sie sich bei dieser Maßnahme?
3. Wie hoch wird der Einnahmenentfall geschätzt und zu wessen Lasten ginge er?
4. Soll die Befreiung von Dauer sein oder nur für eine bestimmte Periode gelten, bzw.
wie lange soll in diesem Fall diese Periode dauern?
5. Mit dieser Maßnahme würde die Fremdenverkehrsregion Montafon gegenüber der
Fremdenverkehrsregion Bregenzer Wald krass benachteiligt.
Warum streben Sie nicht eine Befreiung von der Vignettenpflicht auf der A 14 von
der Grenze zur
Bundesrepublik Deutschland bis Bludenz an?
6. Es ist bekannt, dass auf der A 12 die Strecke von Kiefersfelden nach Kufstein - Süd
von der Vignettenpflicht bereits befreit ist.
a) Wer hat diese Maßnahme zu verantworten?
b) Welche rechtlichen Grundlagen gibt es dafür?
c) Wie hoch ist der Einnahmenentfall und zu welchen Lasten geht er?
7. Im Großraum der Städte Salzburg und Villach existieren durch die Vignettenpflicht
ähnlich gelagerte Problemkonstellationen wie in Tirol oder Vorarlberg.
Warum bemühen Sie sich nicht auch für diese Regionen um entsprechende Lösungen
durch Befreiungen von der Vignettenpflicht?